Hallo Herr Hirsch. Wieso geht das nicht? MyDatev Kanzlei wird doch damit beworben. Und angeblich soll es funktionieren, wenn man bei beiden Ehegatten den Haken für die elektronische Übermittlung setzt. Umstellung von DATEV Freizeichnung online auf MyDATEV Kanzlei Warum eine Umstellung auf MyDATEV Kanzlei? Mit der Umstellung auf MyDATEV Kanzlei profitieren Sie für die Freizeichnung von Steuererklärungen und E-Bilanzen künftig von zusätzlichen Funktionen: Weitere Dokumente mit der Freizeichnung bereitstellen wie bspw. Vollständigkeitserklärung, Haftungsausschluss, Teilnahmeerklärung, Anschreiben. Mehrere Freizeichner bspw. bei Ehegatten oder Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften sind möglich. Schneller Überblick, welcher Mandant freigezeichnet hat. Termin- und Erinnerungsfunktion, wenn nicht freigezeichnet wurde. Integration in das MyDATEV-Portal mit einfachem Wechsel in weitere Cloud-Anwendungen. Nutzung zusätzlicher Portal-Funktionen möglich, wie z.B. die 360° Mandantensicht oder die Kommunikationsfunktionen von MyDATEV Kanzlei mit der Dokumentfreigabe für weitere Dokumente, Aufgaben und Unterhaltungen mit dem Mandanten. Der größte Witz ist allerdings, dass, wenn man ein Supportticket öffnet, weil man versucht die getrennte Veranlagung zu übermitteln und es nicht funktioniert und um Hilfe bittet, neben der Mitteilung das es nicht geht auch noch Kosten in Höhe von 15,00 EUR aufgebrummt bekommt.
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