Hallo, für Ihren Sachverhalt können Sie die DATEV Standard-Lohnart 4190 (Mehrj Bezug ab 1/1999) oder die DATEV Standard-Lohnart 4210 (AN-Jubiläum ab 1/1999) verwenden. Diese Lohnarten rechnen den Bezug steuerlich als sonstigen Bezug nach der Fünftelregelung und sozialversicherungsrechtlich als Einmalbezug ab. Beachten Sie bitte Folgendes: Die Anwendung der Fünftelregelung führt nicht immer zu einer Steuervergünstigung gegenüber der Versteuerung als sonstiger Bezug. In einer Vergleichsrechnung ist deshalb festzustellen, ob es günstiger ist, den Arbeitslohn für mehrere Jahre nach der Fünftelregelung oder als sonstigen Bezug zu versteuern. Diese Günstigerprüfung wird vom Programm automatisch durchgeführt. Immer dann, wenn die Prüfung dazu führt, dass die Versteuerung als sonstiger Bezug günstiger ist, wird der mehrjährige Bezug als sonstiger Bezug versteuert.
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