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Hinweisprotokoll LuG Kurzfristigkeit

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letzte Antwort am 24.09.2024 15:20:41 von Gökhan_Aras
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Klara
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo liebe Community, ich wünsche mir im Hinweisprotokoll von Lohn und Gehalt einen Hinweis, wenn der Beschäftigungszeitraum die maximal zulässigen Arbeitstage für die Kurzfristigkeit laut Lohnsteuerrecht überschreitet und eine Lohnsteuerpauschalierung nicht möglich ist. Das könnte ähnlich aussehen wie bei den 42 Tagen Lohnfortzahlung. Da gibt es diesen Hinweis auch.

 

Ich habe nicht daran gedacht, dass der Zeitraum im Lohnsteuer- bzw. SV-Recht verschieden ist und muss jetzt Lohn korrigieren mit Rückforderung vom Arbeitnehmer. Das ist sehr unangenehm.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
82 Mal angesehen

Hallo,

 

leider können wir Ihren Wunsch in diesem Fall derzeit nicht umsetzen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.09.2024 15:20:41 von Gökhan_Aras
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