Hallo liebe Community, ich wünsche mir im Hinweisprotokoll von Lohn und Gehalt einen Hinweis, wenn der Beschäftigungszeitraum die maximal zulässigen Arbeitstage für die Kurzfristigkeit laut Lohnsteuerrecht überschreitet und eine Lohnsteuerpauschalierung nicht möglich ist. Das könnte ähnlich aussehen wie bei den 42 Tagen Lohnfortzahlung. Da gibt es diesen Hinweis auch.
Ich habe nicht daran gedacht, dass der Zeitraum im Lohnsteuer- bzw. SV-Recht verschieden ist und muss jetzt Lohn korrigieren mit Rückforderung vom Arbeitnehmer. Das ist sehr unangenehm.
Hallo,
leider können wir Ihren Wunsch in diesem Fall derzeit nicht umsetzen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.