Hallo I. Haag, zu Ihrer ersten Frage: Eine Archivierung im Rechenzentrum ist notwendig für die Erstellung der Archiv-DVD. Sofern Sie Ihre Daten für eine Prüfung mit euBP übermitteln oder den Export für eine steuerliche Außenprüfung nutzen, ist keine Archivierung im Rechenzentrum notwendig. Zu Ihrer zweiten Frage: Im DATEV-Rechenzentrum gespeicherte Daten müssen gemäß DS-GVO für längstens 14 Jahre aufbewahrt werden. Mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist muss der Verantwortliche für die Datenverarbeitung in der Kanzlei oder im Unternehmen die Daten löschen. Das Löschen von Altdaten für noch im Betrieb aktive Mitarbeiter ist möglich, außer für die Daten des aktuellen Jahres, des Vorjahres und die 4 weiteren zurückliegenden Jahre. Das Vorgehen hierzu finden Sie im Hilfe-Dokument . Das detailliert beschriebene Vorgehen zum Löschen der gesamten Altdaten eines Mandanten finden Sie im Hilfe-Dokument unter dem Punkt "Altdaten löschen". So gesehen sollten Sie diese Löschvorgänge separat handhaben.
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