Nachfolgend nochmal das vereinfachte Schema zur Ermittlung des Aufgabegewinns. Veräußerungserlöse durch Verkauf von Wirtschaftsgütern + Teilwerte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter - Aufgabekosten - Buchwert des Betriebsvermögens (Kapitalkonto) = Aufgabegewinn Im Prinzip ist die Frage beantwortet, durch den Abzug des Kapitalkontos welches letztendlich den Saldo zwischen allen erfassten Aktiva und Passiva darstellt. Ich finde, dass die Ermittlung des Aufgabegewinns immer mit Unsicherheiten behaftet ist, egal, wie oft man dies tut. Und sollte es nicht Sinn dieser Community sein, in einem angemessenen Rahmen, Antworten zu erhalten, wenn man sich unsicher ist? Es gibt keine doofen Fragen, nur doofe Antworten.
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