Es handelt sich aber nicht um den Sicherheitseinbehalt? Der muss stehen bleiben. Ansonsten kommt es immer darauf an, wie sich der Sachverhalt darstellt. In der Regel gibt es einen Bauvertrag in dem geregelt ist, was, wann und wie zu leisten und zu zahlen ist. Hier ist auch geregelt, was passiert, wenn etwas nicht passt. Sind sich der Auftraggeber und Ihre Baufirma einig, dass es einen Nachlass wegen Mängel, Nacharbeiten o.ä. gibt, dann ist die Differenz eine Erlösschmälerung. Nicht zu verwechseln mit Skonti und Rabatten, welche im vorhinein genauso wie der Sicherheitseinbehalt bereits vereinbart sind. Behält der Auftraggeber jedoch die Zahlung ein, ohne dass es eine vorherige Vereinbarung gegeben hat und verzichtet die Baufirma trotzdem auf die Forderung, dann ist das ein Forderungsverlust. Auch eine gerichtlich eingeforderte Zahlung, welche nicht geleistet werden kann ist ein Forderungsverlust. Forderungsverluste können auch durch die Insolvenz des Auftraggebers entstehen. Und immer gilt der Grundsatz: Nur wer schreibt, der bleibt. Mündliche Abreden sind schwer zu beweisen.
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