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Anlagevermögen Zugang bei Korr. Skonto aus Gutschriften

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letzte Antwort am 19.03.2024 10:46:59 von Anja7
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Anja7
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Hallo,
ich habe ein Problem beim Verbuchen von Skonto im Anlagevermögen bei Gutschriften.
Wenn bei Erstattung einer Gutschrift auch der vorher gewährte Skonto wieder abgezogen wird, müsste dieser meine Anschaffungskosten wieder erhöhen. Nun fragt das Programm zwar, ob über die Soforterfassung eine Buchung als "Abzug Rabatte, Gutschriften" erfolgen soll, setzt den Skontobetrag jedoch nicht als "Minus-Abgang" oder "Zugang",

sondern bucht wie Skonto als "Zugang-minus". Somit steht der korrigierte Skonto nun im Anlagevermögen auf der falschen Seite. Ich kann beim Buchen kein negatives Vorzeichen eingeben oder Zu-/Abgang korrigieren.

Wie muss zu korrigierender Skonto aus Gutschriften richtig erfasst werden? 

Vielen Dank!

Usus
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hier müsstest du eventuell in den "Stammdaten" "Anlagenbuchführung" schauen, ob in den "Steuerungsdaten" in der "Buchungssatzsteuerung" der Haken für "Generalumkehr bei Minus-Beträgen" gesetzt ist.

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Anja7
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank für die Antwort.

Das Häkchen ist gesetzt und es bewirkt auch die normale Skontobuchung mit Generalumkehr. Nun ist der zu korrigierende Skonto kein Abgang (negativer Zugang durch Generalumkehr), sondern ein negativer Abgang, der wahrscheinlich als Zugang dargestellt werden müsste. Die Automatik des Programms lässt diese Wahl aber nicht zu. Es bucht Skonto (ob negativ oder positiv) immer als Zugang minus. Beim Verbuchen der (Rück-)Zahlungen dürfte der Skonto keine AHK-Minderung auslösen....
aber Dankeschön

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Anja7,

 

ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe.


Deshalb versuche ich es mit einem Beispiel:
- Sie kaufen einen Gegenstand für 10.000,00 Euro und legen bei Lieferung das Inventar an.
- Wenn die Zahlung mit 200,00 Euro Skonto erfolgt, wird dabei der Skonto als Zugang minus mit 200,00 Euro an die Anlagenbuchführung übergeben.
- Nun erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe ihrer Zahlung von 9.800,00 Euro. Diese übernehmen Sie wieder als Zugang minus in die Anlagenbuchführung. 

 

Damit ist das Inventar auf Buchwert 0,0 Euro. Es erfolgt keine Korrektur des Skontos.

Damit das Inventar in den Folgejahren nicht mehr angezeigt wird, muss noch ein Vollabgang erfasst werden.

 

Monika_Miederer_0-1709031038679.png

 

Schöne Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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Anja7
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Vielen Dank für die Antwort,

der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

- Kauf eines Gegenstandes 10.000,00 -> Zugang AV

- Zahlung mit Skonto 200,00 -> Zugang minus

- Erhalt der Gutschrift über 10.000,00 -> Zugang minus

- Erstattung der Gutschrift (9.800,00) abzüglich einbehaltener Skonto von -200,00 -> müsste Zugang sein, auf dem Bilanzkonto wird das vom System auch richtig erfasst, aber im Inventar wird dieser Skonto noch mal abgezogen

In unserem Fall wird nur ein Teil der Rechnung gut geschrieben, das sieht dann so aus:

 

Anja7_2-1709194662292.png

 

 

Viele Grüße

Anja

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Anja7,

 

mit der Soforterfassung können nicht alle Sachverhalte abgebildet werden. In manchen Fällen, wie auch hier, muss man den Zugang plus in Höhe der Skonto-Gutschrift manuell in der Anlagenbuchführung erfassen.

 

 

Monika_Miederer_0-1709654679364.png

 

Schöne Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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Anja7
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Dankeschön, ich habe es manuell korrigiert.

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letzte Antwort am 19.03.2024 10:46:59 von Anja7
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