Hallo zusammen, ich habe folgenden Sachverhalt: AN - Stundenlohnempfänger (22 AT 4 Wo Mo-Fr 40h + 8,5 + 6 = 174,50 h/Monat Quarantäne 09.04.-23.04.2021 (9.4. 6 h, 12.4.-16.4. 40h, 19.4.-23.4. 40h) --> 86,00h 40 h/Wo (Mo-Do 8,5, Fr 6) Arbeits-h: 54,5h Feiertag-h: 8,5+6 = 14,50h Urlaub-h: 8,50h In der Quarantäne hätte er am 09.04. (Fr=6h) + 12.04. (Mo=8,5h)+23.04. (Fr=6h) KUG gehabt --> 20,5h zusätzlich in dem Monat noch 11,00h KUG Ich stehe total auf dem Schlauch, das Dokument 1008768 ist ja neu für "während KUG Quarantäne": Ist das jetzt der Punkt 6.3.3 "Teilausfall" den ich beachten muss? Welche Stunden erfasse ich hier? Die gearbeiteten+Urlaub+Feiertag? Und hier? Dann steht Schritte 7 und 8 sind bei Stundenlohnempfängern nicht relevant und nicht durchzuführen. Aber bei 9. soll man dann eine Probeabrechnung machen?! Und auf dem Antrag an die Agentur muss das "Q" vermerkt werden. Woher wissen die die Stunden, welche KUG während Q sind?! HILFE!!!
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