Hallo zusammen! Ich habe einen Mandanten, dieser hat ein Haus. In dem Haus wohnt er selber, seine Firma ist dort untergebracht und er vermietet 2 Wohnungen. Jetzt hat er, beginnend Ende 2023, eine PV-Anlage auf dem Dach errichtet. Die Module hat er gekauft - mit Steuersatz Null. Die ganzen Kleinteile (Kabel, Rohre, Stecker, Schrauben...) hat er selber gekauft - 19% (insgesamt € 155,11 VorSt). Die Anlage hat er in Eigenleistung zusammengebaut und dann kam eine Firma und hat diese final installiert. Diese Leistung ist auch mit Steuersatz Null. --> 20kWp --> begünstigt nach § 3 Nr. 72 EStG Nun ergeben sich folgende Fragen: 1. Für den eingespeisten Strom muss Umsatzsteuer abgeführt werden? Ich denke ja, weil der Mandant Unternehmer ist (Handwerker, Regelbesteuerung) und er somit nicht mehr die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen kann. 2. Was ist mit der Vorsteuer aus den Kleinteilen? Kann er die sich ziehen? Zu 100%? oder nur in dem Verhältnis der Fläche seiner Firma zum gesamten Gebäude? 3. Was ist mit dem Eigenverbrauch? Eigentlich gilt ab 2023 ja der Nullsteuersatz - die Voraussetzungen nach §3 (1b) S.1 N.1 UStG liegen nicht vor. --> Aber was ist, wenn ich die Vorsteuer anteilig/voll aus den Kleinteilen (Pkt. 2) geltend mache? Müsste ich dann doch Eigenverbrauch rechnen + Umsatzsteuer abführen? 4. Und noch eine Frage: mein Mandant ist Bauleister (13b + 48b - Bescheinigungen liegen vor). Hier habe ich gelesen, dass die reine Installation als Bauleistung gilt und der Leistungsempfänger (mein Mandant) die USt schuldet. Und was ist da mit der VorSt?! Gilt er da als "privat"?! Hilfe!! Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
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