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DEÜV-Abmeldung (Grund 30)

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letzte Antwort am 28.12.2021 13:22:02 von Diana_82
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Diana_82
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe einen Lohn bei dem Arbeitnehmer mit einer Ehrenamtspauschale abgerechnet werden (monatlich € 100,00, BGRS 6100, bei der BUN), diese werden immer befristet von April bis Oktober eines Jahres eingestellt (Schwimmbad, welches über einen Verein betrieben wird).

 

Es gibt eine Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung (Grund 10), jedoch gibt es keine Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung.

 

Woran kann das liegen? An der Befristung? 

 

Eine Arbeitnehmerin benötigt die SV-Meldung für die Arbeitsagentur (lt. Auskunft des Mandanten).

 

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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@Diana_82  schrieb:

Es gibt eine Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung (Grund 10), jedoch gibt es keine Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung.

Woran kann das liegen? An der Befristung? 


Vielleicht wurde vergessen im Monat Oktober 2021 das Ende der Beschäftigung einzutragen?

 

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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Das wurde tatsächlich bei der 1. Abrechnung vergessen und dann wurde nochmal eine Wiederholungsabrechnung angestoßen.

 

Ich habe in den Vorjahren nachgesehen - es gab nie eine Abmeldung...

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letzte Antwort am 28.12.2021 13:22:02 von Diana_82
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