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Durchschnittsspeicher für Monatsbonus

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letzte Antwort am 02.09.2021 14:24:15 von Diana_82
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Diana_82
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten, der seinen Arbeitnehmern einen Monatsbonus auszahlt. Dieser steht der Höhe nach noch nicht fest, wurde in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, nur dem Grunde nach zugesichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind).

 

Die vorherige Lohnbearbeiterin hat die StammLA 202 benutzt, jedoch in der Lasche Durchschnitte bei Durchschnittsspeicher 1: Speicherung soll Betrag erfassen eingegeben.

 

Kann das stimmen? In der Literatur habe ich gelesen, dass wenn es der Höhe nach nicht berechnet werden kann eine Anrechnung auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ausgeschlossen ist.

 

Also keine Speicherung im Durchschnittsspeicher... Ist die StammLA die richtige?

 

Danke für eure Hilfe!

Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
165 Mal angesehen

Hallo @Diana_82 ! 

 

Das Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 20.03.2019 konkretisiert die Ausführungen zur Berücksichtigung von variablen Arbeitsentgeltbestandteilen bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts. 

 

Hier ein Auszug: 

Variable Arbeitsentgeltbestandteile, die individuell-leistungsbezogen gewährt werden, sind allerdings dann dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie üblicherweise Bestandteil des monatlich zufließenden laufenden Arbeitsentgelts sind und dieses insoweit mitprägen. Sofern sich das monatlich zufließende Arbeitsentgelt typischerweise aus einem vertraglich fest vereinbarten Fixum sowie einem erfolgsabhängigen und somit variablen Anteil zusammensetzt, wird das monatliche Arbeitsentgelt auch von dem variablen Anteil dergestalt charakterisiert, dass bei dem variablen Arbeitsentgeltbestandteil gleichermaßen von einem regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen ist; die Höhe des monatlich zufließenden variablen Arbeitsentgeltbestandteils bzw. dessen Relation zum ggf. vertraglich vereinbarten Fixum ist dabei grundsätzlich nicht von Bedeutung.

 

Grundsätzlich kommt es drauf an 🤗. So wie Sie den Fall schildern, die Zahlungen regelmäßig erfolgen; empfinde ich die Schlüsselung Ihrer Vorgängerin als korrekt.

Diana_82
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
146 Mal angesehen

Hallo @Jasmina25!

 

Danke für die schnelle Hilfe. 

Es ist wirklich schwierig, der Bonus wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt und nicht regelmäßig jeden Monat. Der Bonus ist abhängig vom Umsatz und anderen Faktoren und nur wenn diese erfüllt sind wird der Bonus gezahlt.

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letzte Antwort am 02.09.2021 14:24:15 von Diana_82
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