Hallo zusammen,
ich habe einen Fall: Mandant lebt im betreuten Wohnen, macht vieles noch selber. Zahlt jedoch monatlich eine Betreuungspauschale "zur Bespaßung" (Kartenspielen, Gespräche,..).
Zählt das zu den Aufwendungen nach §35a EStG?
Vermutlich nicht, da es keine mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbaren Pflege- /Betreuungsleistungen sind.
Hatte schon mal jemand so einen Fall?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!