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Quarantäne während KUG LODAS Kalendarium

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letzte Antwort am 29.06.2021 13:00:55 von Kristin_Frohmeyer
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Diana_82
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgenden Sachverhalt:

 

AN - Stundenlohnempfänger (22 AT 4 Wo Mo-Fr 40h + 8,5 + 6 = 174,50 h/Monat

Quarantäne 09.04.-23.04.2021 (9.4. 6 h, 12.4.-16.4. 40h, 19.4.-23.4. 40h) --> 86,00h

40 h/Wo (Mo-Do 8,5, Fr 6)

Arbeits-h: 54,5h

Feiertag-h: 8,5+6 = 14,50h

Urlaub-h: 8,50h

In der Quarantäne hätte er am 09.04. (Fr=6h) + 12.04. (Mo=8,5h)+23.04. (Fr=6h) KUG gehabt --> 20,5h

zusätzlich in dem Monat noch 11,00h KUG

 

Ich stehe total auf dem Schlauch, das Dokument 1008768 ist ja neu für "während KUG Quarantäne":

 

Ist das jetzt der Punkt 6.3.3 "Teilausfall" den ich beachten muss? 

 

Diana_82_1-1624600005277.png

Welche Stunden erfasse ich hier? Die gearbeiteten+Urlaub+Feiertag?

 

 

Diana_82_0-1624599886974.png

Und hier?

 

Dann steht Schritte 7 und 8 sind bei Stundenlohnempfängern nicht relevant und nicht durchzuführen.

 

Aber bei 9. soll man dann eine Probeabrechnung machen?!

 

Und auf dem Antrag an die Agentur muss das "Q" vermerkt werden. Woher wissen die die Stunden, welche KUG während Q sind?!

 

HILFE!!!

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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396 Mal angesehen

Hallo,


prüfen Sie, ob es sich bei der Kurzarbeit um einen Vollausfall oder einen Teilausfall handelt. Wenn nur ein Teil der Arbeit durch Kurzarbeit ausfällt, dann erfassen Sie die Quarantäne wie in Punkt 6.3.3 Während Kurzarbeit angeordnete Quarantäne (Teilausfall) beschrieben.


Sie schreiben, dass der Arbeitnehmer in der Quarantäne 20,5h Kug gehabt hätte. Für diese 20,5 Stunden Kug-Ausfall besteht der Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG in Höhe des Kurzarbeitergelds. Für die verbleibenden Stunden ohne Kug-Ausfall besteht Anspruch auf Entschädigung gem. § 56 IfSG gegenüber der zuständigen Landesbehörde.


Im ersten Schritt erfassen Sie die Kug-Stunden mit der eigene Lohnart zur Stammlohnart 410 Kurzarbeitergeld und bei einem Stundenlohnempfänger die restlichen geleisteten Stunden mit einer Stundenlohn-Lohnart. Im nächsten Schritt, erfassen Sie die Fehlzeit Entschädigungszahlung wegen Quarantäne und die durch Quarantäne geminderten Stunden.


Unser Beispiel im Dokument 1008768 bezieht sich auf einen Gehaltsempfänger. Hier muss bei einem Kug-Teilausfall das zu viel gekürzte Gehalt manuell ermittelt und gegengebucht werden. Dies entfällt bei einem Stundenlohnempfänger. Sie ermitteln den Brutto-Verdienstausfall aus dem Brutto der 1. Probeabrechnung und dem Brutto aus der 2. Probeabrechnung. Eine dritte Probeabrechnung ist nur bei einem Gehaltsempfänger notwendig.


Bitte wenden Sie sich bezüglich der Frage, wie die Agentur für Arbeit die Quarantänezeit aus dem Kug-Antrag ermittelt, direkt an die Agentur für Arbeit. 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.06.2021 13:00:55 von Kristin_Frohmeyer
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