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digitaler Lohnnachweis KUG-Stunden

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letzte Antwort am 03.02.2022 07:27:13 von Kristin_Frohmeyer
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Diana_82
Einsteiger
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Hallo!

 

Ich habe in 03/2021 einen Lohn übernommen (haben bis 02/21 selber gerechnet), hier war in der UV "wöchentliche Arbeitszeit" geschlüsselt.

 

Im Seminar letzte Woche wurde gesagt, dass es hier jedoch zu falschen Werten kommt (da der Mandant KUG hatte).

 

Könnte ich einfach nach 2021 und es abändern auf „Stunden anhand des Vollarbeiterrichtwertes“? Und nochmal den Dezember komplett wiederholen?

 

Ich danke euch vorab für eure Hilfe!!

 

Diana_82_0-1643616439195.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
59 Mal angesehen

Hallo,


ein Wechsel des Stundenermittlungsverfahren ist rückwirkend möglich. Beachten Sie, dass Sie durch die Änderung automatische Nachberechnungen bei allen Arbeitnehmern auslösen.


Bei dem Stundenermittlungsverfahren wöchentliche Arbeitszeit werden für Teilunterbrechungen oder Kug die Stunden in voller Höhe gemeldet. Eine Korrektur der UV-Stunden mit der Stammlohnart 400 ist nur möglich, wenn das Stundenermittlungsverfahren wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden gewählt ist.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.02.2022 07:27:13 von Kristin_Frohmeyer
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