Moin zusammen, habe diesen Monat genau dasselbe Problem. Mittags wurde die ANin angerufen, dass Sie das Kind aus der Kita abholen soll. Normalerweise nehmen wir die gearbeiteten Stunden aus der Zeiterfassung, da ja der ganze Tag durch die KK bezahlt wird. Diese ANin hat sich aber dagegen gewehrt, da ihre KK ihr gesagt hat, dass der AG ja auch stundenweise Unterbrechungen abrechnen kann; wie das funktionieren soll, hat die KK jedoch nicht erklärt. In so einem Fall hat natürlich die KK Recht und nicht das Lohnbüro! Ist ja klar! Da wir keine Lohnfortzahlung für die Fehlzeit leisten, muss die ANin nun die Stunden selber wieder einarbeiten und entsprechend kann ich den ersten Tag nicht als Unterbrechung buchen, da ja die Aussage "am ersten Tag bei vollem Entgelt teilweise gearbeitet" nicht zutrifft. Um zu schauen, was denn passiert, wenn ich den Haken (am ersten Tag noch gearbeitet) setze, habe ich eine Probeabrechnung gezogen. Das Ergebnis war jedoch nur, dass sowohl der Unterbrechungszeitraum als auch die Gehaltskürzung auf der Abrechnung gleich blieben und nur auf der Bescheinigung die unterbrochenen Tage verringert wurden. Das heißt ja, dass wir zwar den finanziellen Ausfall für 9 Tage , aber nur 8 Ausfalltage bescheinigen. Das ist doch so auch nicht richtig, oder? Wie kommt denn die KK auf die Aussage, dass auch stundenweise Unterbrechung abgerechnet werden kann? Haben die sich das ausgedacht? Kann die DATEV es nicht umsetzen oder bin ich zu blöd? 😬 Gruß Flitze
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