@renek schrieb: @Flitze0815 schrieb: Hallo Renek, das mit dem BUrlG hab ich ja gefunden. Bin aber der Meinung, dass es evtl auch von steuerlicher bzw. sv-rechtlicher Seite etwas dazu gibt.. und das suche ich, finde aber Nichts Gegenfrage: Was hat Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht mit Arbeitsrecht gemein? Es geht doch nicht darum was das Steuer- und SV-Recht mit dem Arbeitsrecht zu tun haben. Wenn AG und AN sich darauf einigen, dass sie das beide tolerieren, wenn an einem Urlaubstag trotzdem gearbeitet wird, mag das dem BUrlG widersprechen, es wird aber niemand den anderen in die Pfanne hauen, da es im gegenseitigen Einvernehmen geschehen ist - aus welchen Gründen auch immer. Nur weil dieses Vorgehen nicht gem. BUrlG 'erlaubt' ist, heißt es doch nicht, dass das Steuer- und SV-Recht da nicht auch etwas zu aussagen können. Es muss ja nicht explizit um Urlaub gehen, der nicht gemäß BUrlG in natura gewährt wird, sondern um eine Einmalzahlung, die in eine laufende Zahlung gewandelt wird. Ich hätte es halt schön gefunden, wenn ich mit dem Steuer- und dem SV-Recht argumentieren könnte. Danke nochmal für die vielen Meldungen. Gruß Flitze
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