Hallo Zusammen, gerne nehmen wir zu Ihren Anfragen Stellung. Zu Ihrem Beitrag UweS: Frage 1: In 2017 kann ich nachwievor noch über NUKO diesen Quatsch aufheben - RICHTIG ? Richtig! In 2017 können Sie weiterhin die Festschreibung beim Import über das NUKO-Recht aufheben. Eine Änderung wird es ab 2018 geben. Dann gilt das NUKO-Recht nicht mehr für ASCII-Daten ohne Festschreibekennung. Frage 2: in meinen csv-Importen reicht mir also, wenn ich das Feldkennzeichen Feschreibung einfüge und in jeder Buchungszeile eine "0" eintrage - RICHTIG ? Richtig! Frage 2a: Herkunft-Kz kann ich mir also sparen ? Ja, das können Sie. Frage 2b: Was passiert wenn bei einem Satz etwas anderes als Null drin steht, also eine "1" Wenn in einer einzigen Zeile eine „1" drin steht, wird der Stapel festgeschrieben. Ab 2017 gilt dies auch, wenn die Spalte Festschreibung in einer Zeile leer ist. Frage 3: Wird es dann ab 2018 so sein, dass wenn ich einen laufenden Buchungsstapel habe und in diesen einen Import aus einem Fremdsystem mache, dann dieser Buchungsstapel einfach geschlossen wird ???? Oder bleibt ein vorhandener offener Buchungsstapel auch immer weiterhin offen. Dann wäre mein Problem schon gelöst, andernfalls grenzt das Ganze an eine Katastrophe. Wenn Sie einen Buchungsstapel mit Festschreibung = Ja (bzw. der „1" in der Spalte Festschreibung) importieren, dann wird dieser als neuer Buchungsstapel importiert. Das Anhängen an einen bestehenden, nicht festgeschriebenen Buchungsstapel ist nicht möglich. Diese Logik gilt heute schon. Zu Ihrem Beitrag Herr Kolberg: Es muß doch eine GoBD- konforme Möglichkeit geben, daß der normale Anwender einen unverbindlichen Blick in die Postversanddaten werfen kann, bevor er diese endgültig in einer Buchhaltung mit automatischer Festschreibung importiert. Eine solche Möglichkeit wird es nicht geben. Die Postversanddaten sind von DATEV zum 31.12.2017 abgekündigt und können danach nicht mehr importiert werden. Fremdanwendungen, die heute noch Postversanddaten exportieren müssen bis spätestens zum Jahreswechsel 2017/2018 auf das DATEV-Format umstellen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1080843 Postversandformat wird abgekündigt - Vorgehen für die Umstellung DATEV-Format-Dateien und ASCII-Dateien lassen sich für einen „unverbindlichen Blick" z. B. in Excel öffnen. Mit freundlichen Grüßen Katharina Schönweiß Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG
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