Liebe DATEV, liebe Community,
ich habe Mandanten im SKR03. Hier fiel mir auf, dass wenn ich einen Vorsteuerschlüssel(9) setze und mit Konto/Gegenkonto Kreditor und Durchlaufende Posten (Konto 1590) ich eine Fehlermeldung bekomme, dass der Vorsteuerschlüssle nicht zulässig ist, nicht aber, wenn ich gegen Geldtransit (Konto 1360) buche. Der Vorsteuerschlüssle wird auch gesetzt, die Vorsteuer aber nicht gezogen. Kann das sein?
Ich hatte den Eindruck, dass zunächst auch bei Konto Geldtransit die Fehlermeldung kam, bis ich eine Buchung Kreditor an Aufwand stornierte und neu einbuchte mit Konto Geldtransit statt dem Aufwandskonto.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Mayer,
die Ursache zu Ihrem beschriebenen Anliegen liegt an den unterschiedlichen Kontenfunktionen (Voraussetzung es sind die Standardfunktionen hinterlegt).
Beide Konten haben im SKR03 die Zusatzfunktion "Keine Umsatzsteuer zulässig". Es darf auf diesen Konten keine Umsatzsteuer errechnet werden.
Das Konto 1360 ist jedoch ein Geldkonto. Auf Geldkonten werden die Steuerschlüssel immer zugelassen, da z.B. bei der Zahlungsbuchung Skonto enthalten sein. Die Steuer wird aufgrund der Funktion "Keine Umsatzsteuer zulässig" auf dem Konto 1360 nicht gezogen.
Das Konto 1590 hingegen hat standardmäßig keine Geldkonto-Funktion, deshalb wird der Steuerschlüssel nicht zugelassen.
Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Vielen Dank Frau Schoenweiss! Das macht Sinn, jetzt verstehe ich. 🙂