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Hinweis auf Festschreibung nicht bei allen JA Auswertungen erforderlich

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letzte Antwort am 22.11.2016 19:22:29 von mkolberg
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willimüller
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Hallo Datev,

der Hinweis auf die fehlende Festschreibung erscheint bei allen JA Auswertungen, obwohl das nicht  erforderlich ist.

Gerade kam er z.B. bei der Bilanzentwicklungsübersicht. Auch bei einem Export nach Excel halte ich ihn für überflüssig, da je seltener und sinnvoller der Hinweis erscheint, die Beachtung um so größer ist. Eine gute Lösung fände ich auch den Verzicht auf den Hinweis, wenn nur ein Kontennachweis erstellt wird. Das wird bei 99,9% der Fälle nur der vorläufige Stand sein. Der Hinweis wäre m.E. eigentlich nur angebracht, wenn die Bilanz und GuV ausgegeben wird.Vielleicht kann sich mal jemand daran setzen, eine Streichliste zu erstellen.

Danke+Gruß

Willi Müller

alterpraktiker
Aufsteiger
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Ich kann mich dem nur anschließen. Hier ist DATEV weit über das Ziel hinausgeschossen. Meldungen dieser Art gehören zumindest abschaltbar. Während der Bearbeitung eines Jahresabschlusses sollten diese unterbleiben. Erst mit dem Daten senden an das DATEV Rechenzentrum und oder Veröffentlichung, E-Bilanz etc. sind diese Meldungen gerechtfertigt.

Das gleiche sollte auch in der Finanzbuchführung gelten. Hier ist man bei jeder FIBU, Monat für Monat mit immer den gleichen Meldungen konfrontiert.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

gemäß den GoBD erfordert eine ordnungsgemäße Buchführung ein zeitnahes Festschreiben.

Als Softwarehersteller einer ordnungsgemäßen Software sind wir verpflichtet unter anderem bei der Ausgabe von Jahresabschlussauswertungen darauf hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Schönweiß

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Schönweiß,

mit Verlaub - das ist Unfug:

Als Softwarehersteller einer ordnungsgemäßen Software sind wir verpflichtet unter anderem bei der Ausgabe von Jahresabschlussauswertungen darauf hinzuweisen.

Sie sind überhaupt nicht verpflichtet (wem gegenüber???), z.B. bei der Ausgabe von vorläufigen Jahresabschlussauswertungen auf die noch fehlende Festschreibung hinzuweisen.

Ihren Genossen gegenüber ist die Datev allerdings verpflichtet, sich um die Programmierung praxisgerechter Programme zu bemühen. Und da sind die überflüssigen Festschreibungshinweise nur nervend.

Schöne Grüße

Willi Müller

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mkolberg
Meister
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Sehr geehrte Frau Schönweiß,

Die "Jahresabschlussauswertungen" werden üblicherweise über BiBer ausgegeben, und da gibt es diesen Hinweis nicht. (Bitte hier keine Schikanen einbauen, da der Bilanzbericht parallel zu den Abschlußbuchungen bearbeitet wird; Aktualisieren = 10 Sekunden). Wenn wir JA- Bucher Daten über Excel exportieren, dann geschieht das üblicherweise in der Phase der Abschlußvorbereitung, also zu einem Zeitpunkt, wo noch alles offen ist - und wo uns bewußt ist, daß wir noch nicht mit den Abschluß fertig sind.

Es reicht völlig aus, daß diese Meldung kommt, wenn Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden sollen.

Wünschenswert wäre es natürlich, wenn der Sacharbeiter einfach in BiBer ein Wasserzeichen für alle Seiten des Dokumentes setzen könnte, wie "Entwurf <Speicherdatum>" - Aber bitte unabhängig von irgend einem Status, einfach nur im Druckmenü anwählen, ohne daß es neue Seitenumbrüche gibt...

Workflow: Regelmäßig wird der JA zur Besprechung ausgedruckt, und erst im Anschluß zur Besprechung folgt mit dem OK des Mandanten die Festschreibung der JA- Buchungen.

Edit: Der Mandant bekommt von diesem nervenden Hinweis selbstverständlich nichts mit.

Grüße, Kolberg

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alterpraktiker
Aufsteiger
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Frau Schönweiß: Gemäß den GoBD erfordert eine ordnungsgemäße Buchführung ein zeitnahes Festschreiben.

Da stimme ich Ihnen zu 100% zu. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Buchhaltung auch festgeschrieben. Die Jahresabschlusserstellung ist doch keine Buchführung.

Vielleicht sollte DATEV da mal drüber nachdenken.

Da kann man nur den Kopf schütteln.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

mein erstellter Beitrag ist nur auf die Finanzbuchführung bezogen. Zum Jahresabschlussteil wird noch geprüft, ob die Hinweise an bestimmten Stellen nicht notwendig sind.

Wir bitten um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Schönweiß

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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mkolberg
Meister
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Sehr geehrte Frau Schönweiß,

auch in der Buchhaltung gibt es Kollegen, die die Auswertungen erst drucken, diese dann vom Papier kontrolllesen und anschließend alles mit dem Senden festschreiben.

Weshalb werden diese Kollegen bei jeder Buchhaltung mit der identischen Meldung genervt? Sollen sie erst Senden und Festschreiben, und anschließend kontrollieren, ob Fehler passiert sind, wie z.B. eine vergessene Großhandelsrechnung?

Wichtiger wäre uns hier ein Tool, welches bei Auffälligkeiten in der laufenden Buchhaltung im Rahmen der Festschreibung Alarm schlagen würde. (frei konfigurierbar, mit Kanzleipaketen, die individuelle angepaßt werden können).

Grüße, Kolberg

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letzte Antwort am 22.11.2016 19:22:29 von mkolberg
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