Hallo @Toffi-Fee, zu den gewünschten Erfahrungsberichten hoffe ich, dass Sie darauf noch Antworten aus der Community bekommen. Sie möchten Zahlungsdaten von Amazon in Ihr DATEV-Rechnungswesen-Programm übernehmen. DATEV bietet Ihnen eine neue Schnittstelle an, mit der Sie - analog zum elektronischen Bankbuchen - Zahlungsdaten von Amazon-Händlern komfortabel in die Buchführung übernehmen können: den Zahlungsdatenservice Amazon. Weitere Informationen rund um den Zahlungsdatenservice Amazon finden Sie unter www.datev.de/ratgeber-amazon. Bitte beachten Sie, dass mit dem Zahlungsdatenservice Amazon ausschließlich Zahlungsdaten von Amazon-Händlern übernommen werden können. Wenn Ihr Mandant seine Rechnungen selbst in einem Vorsystem schreibt, können die Rechnungsdaten z. B. über den Rechnungsdatenservice 2.0, den Rechnungsdatenservice 1.0 oder den Buchungsdatenservice übernommen werden. • Weitere Informationen zu den Datenservices Rechnungswesen finden Sie unter https://www.datev.de/web/de/mydatev/datev-cloud-services/. • Wenn Sie wissen, welche Software-Lösung Ihr Mandant für seine Rechnungsschreibung einsetzt, können Sie nach dieser auf dem DATEV-Marktplatz suchen. Handelt es sich hierbei um eine Software-Lösung eines DATEV-Kooperationspartners, wird Ihnen diese in der Trefferliste angezeigt und Sie können mit einem Klick herausfinden, welche Schnittstelle vom betreffenden Partner angebunden ist. Werden die Rechnungen direkt über Amazon gestellt, bieten wir die ISWL Rechnungsdaten E-Commerce an. Eine Leistungsbeschreibung finden Sie im DATEV-Hilfe-Center Zusätzlich kooperieren wir mit dem Anbieter amaZervice GmbH. Mit amaZervice können neben den Amazon-Zahlungsdaten auch die Rechnungsdaten abgerufen werden, wenn Ihr Mandant den Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon nutzt. AmaZervice hat sich auf die Abbildung von sämtlichen Sachverhalten auf dem Marktplatz Amazon spezialisiert und eignet sich daher besonders in folgenden Konstellationen: - Ihr Mandant hat oder plant auch einen Marktplatz im Drittland zu bedienen? - Ihr Mandant nutzt oder plant die Nutzung von ausländischen Lagern und Sie müssen die Warenverbringungen erfassen? Wenn Ihr Mandant keine Software zur Rechnungsschreibung nutzt, kann für Sie auch interessant sein, dass amaZervice bei der Übernahme der Rechnungsdaten automatisch eine USt-ID-Prüfung vornimmt. Des Weiteren kann mit amaZervice frühzeitig kontrolliert werden, ob die EU-weite, einheitliche Umsatzschwelle von 10.000€ für das OSS-Verfahren erreicht wird. AmaZervice bietet für Steuerkanzleien außerdem eine kostenlose Analyse Ihrer Mandanten an. Auf Basis des Analyseergebnisses können Sie einen einstündigen, kostenpflichtigen Beratungstermin mit einem DATEV-Berater vereinbaren. Hier können Sie sich für die Analyse registrieren: https://amazervice.de/amazervice-datev. Bei der Entscheidung zwischen dem Zahlungsdatenservice Amazon und amaZervice spielt jedoch auch eine Rolle, ob Ihr Mandant seine Waren ausschließlich auf dem Marktplatz Amazon vertreibt oder auch auf anderen Marktplätzen tätig ist bzw. einen eigenen Webshop betreibt. Da sich amaZervice auf die Abbildung der Geschäftsvorfälle des Marktplatzes Amazon spezialisiert hat, kann in diesem Fall auch eine gleichzeitige Nutzung des Zahlungsdatenservice Amazon in Kombination mit einer Software-Lösung eines anderen DATEV-Kooperationspartners Sinn machen. Um herauszufinden, welche Partnerlösung hierfür in Frage kommt, suchen Sie auf dem DATEV-Marktplatz einfach nach dem genutzten Marktplatz bzw. Zahlungsdienstleister. Wünsche frohe Ostern 🙂
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