@hexhex schrieb: @lohnexperte schrieb: Steuersystematisch betrachte ich steuerrechtlich wahrscheinlich unterbelichteter Laie diesen Freibetrag auch deshalb als verfassungswidrig, weil hier innerhalb einer Einkünftsart ein Freibetrag vom Alter abhängig gemacht wird. Ich bin zwar kein Selbständiger, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch weiterarbeitet, fühle mich als jüngerer Mensch mit Erwerbseinkommen trotzdem auch benachteiligt. Hm, also meiner Meinung nach hängt der Freibetrag nicht vom Alter ab, sondern von der persönlichen Entscheidung weiter zu arbeiten, obwohl man es nicht müsste. Wann ist diese Entscheidung denn zu treffen ? Doch vermutlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze und damit vom Alter oder nicht ? Die Beschränkung auf eine Einkunftsart sehe ich allerdings auch kritisch. Was unterscheidet den angestellten Arzt, der weiterarbeitet, vom Landarzt mit eigener Praxis der mit 70 noch für seine Patienten da ist, weil er einfach keinen Nachfolger findet. Das sollte ebenfalls honoriert werden. Das sehe ich genauso muss aber nicht der Landarzt sein, kann genausogut der Architekt , Rechtsanwalt, Steuerberater usw. sein. Daher denke ich wird der Bund der Steuerzahler auch gegen das Gesetz vorgehen und nach meine bescheidenen Meinung sehe ich hier auch einen Verfassungsverstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber vor Gericht und auf hoher See..... , vlt. kommen die Herren in Karlsruhe ja auch zu dem Schluss das diese Ungleichbehandlung dem Gesetzgeber zugestanden wird um andere hehre Ziele zu erreichen ( den Mangel an Fachkräften vorzubeugen, wenns denn hilft 🙈
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