@Kleine-Einfraukanzlei schrieb: Für eine Gastromandantin, die ich heuer in 2025 als Mandantin übernommen habe (Buchhaltung, Steuererklärungen und Löhne) hat sich herausgestellt, dass die vorherige Kanzlei Minijobbern keinen Urlaubslohn ausgezahlt hat. Das soll im Auftrag meiner Mandantin (die hier einfach schlecht beraten war vom Vorgänger) nun nachträglich für die Jahre 2022 (Betriebseröffnung) bis 2024 berechnet und ausbezahlt werden (für 2025 habe ich es gleich richtig gemacht). 🙂 Letztlich kommt ohnehin nächstes Jahr die SV-Prüfung, aber wir möchten es vorher richtig stellen (es war ja schlichtweg falsch, dass der Vorgänger keinen Urlaubslohn abgerechnet hat). Die Nachberechnungen kann ich nicht über die normale DATEV-Lohnabrechnung bewerkstelligen, da keine Vorjahresdaten übertragen wurden. Relativ leicht ist die Nachberechnung an sich, das habe ich bereits erledigt (AN-Abzüge fallen nicht an, keiner hat RV gewählt, also bekommen die Minijobber einfach den nachberechneten Urlaubslohn brutto = netto). Nun muss ich "nur noch" für das Formale eine Lösung finden. Von der Minijobzentrale habe ich die gemeldeten Bestandsdaten der betroffenen Minijobber erhalten. Laut deren "Zugeständnis" müsste ich hier keine umständlichen SV-net-Meldungen erzeugen (bin dort gar nicht registriert), sondern dürfte das Formular der "Meldung zur Sozialversicherung" für jeden Minijobber einmal mit dem alten Lohn (pro Jahr) stornieren und einmal mit den neuen Lohn neu ausfüllen. Das klingt für mich machbar. Meine Frage nun aber: Wie bekomme ich den nachberechneten Urlaubslohn in eine Lohnabrechnung? Diese müsste ich ja für jeden (es sind 13 Minijobber betroffen) Minijobber mit seinen Daten neu anlegen. Oder wäre es vielleicht möglich, den Minijobbern nur ein einfaches Schreiben mit dem nachberechneten Urlaubslohn zukommen zu lassen? Letztlich gibt es ja eh keine SV- oder Steuerabzüge (nur die AG-Anteile, und die würde, so wie ich die Bearbeiterin der Minijobzentrale verstanden habe, die Minijobzentrale von sich aus über die geänderten Meldungen errechnen). Hatte sonst schon jemand so einen Fall oder Erfahrungen? Ich bin über jeden Mitdenker dankbar. STopp keiner hat RV gewählt ? Das ist schon seit einiger Zeit andersherum, wenn nicht aktiv abgewählt wurde besteht RV Pflicht für die Minijobber. Wenn ihnen keine Abwahl vorliegt liegt Pflicht vor. => es gibt RV Abzüge Wenn es richtig laufen soll, werden sie befürchte ich ausserhalb der Datev Welt die Lohnabrechnungen, Lohnkonto SV Meldung durchführen müssen. Ich hoffe ich habe jetzt nicht etwas falsch verstanden.
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