Habe jetzt mal in Lexinform nachgeschaut Dokument 1021680 und hier das wesentliche für Lodas kopiert: Kontrollkästchen Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen > Aktivieren, wenn die Verdienstangaben nicht automatisch aus den bereits abgerechneten Monaten ermittelt und abweichende Beträge erfasst werden sollen. Wenn Sie abweichende Verdienstangaben zur Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen wollen: Pflichteingabe:> Geben Sie in den Feldern Laufendes Brutto vereinbart den jeweiligen Brutto-Verdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist ein. Es müssen alle drei Monatswerte erfasst werden. Optionale Eingabe:> Sie können in den Feldern Laufendes Netto vereinbart den jeweiligen Netto-Verdienst der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist erfassen. Die Netto-Beträge werden als Basis zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld herangezogen. Sie können einen Netto-Verdienst für einen, zwei oder alle 3 Monate erfassen. In Fällen, in denen für die Mitarbeiterin weniger als 3 Vormonate zur Ermittlung des Zuschusses vorliegen, ist nach dem Mutterschutzgesetz § 14 Abs. 1 Satz 6 vorzugehen: "Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen."Achtung: Wenn Sie abweichende Angaben erfassen, müssen zwingend alle 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist erfasst werden. Wenn Sie das laufende Brutto vereinbart manuell vorgeben, gilt dieser Betrag als Basis für die Steuer- und SV-Berechnung. Sind im laufenden Brutto vereinbart steuerfreie Entgeltbestandteile enthalten, muss das laufende Netto vereinbart manuell berechnet und erfasst werden. Wird kein Netto-Betrag erfasst, wird er fiktiv aus dem eingegebenen Brutto ermittelt. Kontrollkästchen Manuelle Eingaben für EEL verwenden> Aktivieren, wenn die manuell vorgegebenen Beträge auch für die EEL-Meldungen gelten.Im Normalfall müssen Sie die Eingabemöglichkeit nicht aktivieren, weil LODAS sowohl die letzten Entgeltabrechnungszeiträume als auch die laufenden Entgelte automatisch ermittelt. Bei Aktivierung werden die wegen Mutterschutz und AAG erfassten Zeiträume als letzte Entgeltabrechnungszeiträume für EEL verwendet. Außerdem wird damit die Eingabemöglichkeit für tatsächlich laufende SV-pflichtige Brutto-Entgelte freigeschaltet (Felder Laufendes Brutto tatsächlich). Die zu übermittelnden laufenden Netto-Entgelte werden automatisch von LODAS mit einer fiktiven Entgeltabrechnung aus den Brutto-Entgelten ermittelt. Wenn Sie das Kontrollkästchen aktivieren und lediglich die Zeiträume erfassen, ermittelt LODAS die laufenden Netto-Entgelte automatisch aus den abgerechneten laufenden Brutto-Entgelten im Lohnkonto. Nötig ist die Eingabe, wenn rückwirkend eine Verdiensterhöhung für einen der letzten Entgeltabrechnungszeiträume erfolgt, die erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vereinbart worden ist. In diesem Sonderfall müssen Sie das Kontrollkästchen aktivieren und Monate sowie korrigierte Brutto-Entgelte erfassen. Die Netto-Entgelte, die sich aus den eingegebenen Brutto-Werten ergeben, werden von LODAS bei der Meldungserstellung durch eine fiktive Entgeltabrechnung ermittelt. Achtung: Für die AAG- und EEL-Bescheinigung gelten unterschiedliche Definitionen für die Verdienstangaben, die automatisch berücksichtigt werden. Wenn das alles so eingegeben ist und dennoch keine EEL Meldung zustande kommt, würde ich Datev Anwenderservice Lodas anrufen und klären lassen woran es liegt. Die können ggf. auch via Fernwartung auf ihren PC aufschalten und vlt. erkennen wo das Problem liegt. Gehen muss dies auch über die Datev.
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