Das Kassenkonto "1000" spiegelt unmissverständlich, dem eigentlichen Zweck entsprechend und un-interpretierbar nur die Barvorgänge wieder. Das sehe ich nicht so, die Aussage ist vielmehr ( vom Umsatzkonto her kommend). Der Umsatz ist im Kassenbuch eingetragen. Aus dem Kassenbuch ist ersichtlich das nur 50,-- ( 100 - 50 Geldtransit) bar vereinnahmt ( Nebenbuchführung Kassenbuch) wurden. Damit ist m.E. dem Gesetz genüge getan. So alle Prüfungen in der Vergangenheit. Mir ist durchaus bewußt dass in Zukunft aufgrund der Kassenvorschriften, der Finanzverwaltung ein sehr großzügiger Handungsspielraum gegeben wurde und wir Berater mit unseren Mandanten sehen müssen wie wir das präventiv so umsetzen können das sowohl dem Gesetz genüge getan wird als auch die praktische Handhabung möglich ist. Daher wird auch hier die Praxis zeigen,wie in Zukunft mit Kassenbuchhaltungen von der Fin.verwaltung umgegangen wird, bzw. welche konkreten Anforderungen zu erfüllen sind.
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