"aber die USt-Zahlung/Erstattung ist bei EÜR ein erfolgswirksamer Posten" das Argument zieht nicht, da das wie bereits geschrieben auch auf die vereinnahmte USt oder die gezahlte VoSt zutrifft. Und vereinnahmte USt nicht als Einnahme anzusetzten, aber die ans Finanzamt gezahlte USt dann als Ausgabe zu berücksichtigen, würde bedeuten, aus einem durchlaufenden Posten eine Ausgabe zu machen. Das halte ich für grob fahrlässig, weil klar sein sollte, dass das nicht korrekt sein kann, auch wenn die FAQ es nicht nochmal explizit behandeln. Bezüglich unentgeltlicher Wertabgaben bin ich fest der Meinung, dass diese in einer Liquiditätsrechnung nichts zu suchen haben, da weder ein Zu-, noch ein Abfluss stattfindet. Aber ich höre mir mal an, was der Coronahilfen-Guru im Seminar dazu sagt.
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