Warum kann ich eigentlich vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen übermitteln, aber kein Protokoll/Zusammenfassung/Werteblatt dazu mit der BWA zusammen ausgeben?
Mir erscheint das unlogisch und vor allem unpraktisch, da es ja doch ein paar Quartalszahler gibt, die gerne wissen möchten, was für Zahlungen sie erwarten. Eine zweite Auswertung auf Monatsbasis auszugeben und diese dann irgendwie händisch mit der Quartals-BWA zusammen zu basteln ist nicht befriedigend.
Guten Morgen,
wenn Sie das Übermittlungsprotokoll der USt-VA mit anhängen, dann sieht der Mandant was zu bezahlen ist.
Ist zwar ein bisschen klickerei, weil es nicht über die FiBu-Auswertungen auszulesen ist, aber darauf findet der Mandant die gewünschten Infos.
Grüße AKW
Was genau geht denn nicht?? In meinem Rechnungswesen kann ich BWAs und USt-Werteblätter problemlos in einen Rutsch ausgeben...
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Wie haben Sie das denn hinbekommen? Lt. DATEV kann man nämlich die USt-Werteblätter nicht vierteljährlich ausgeben:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1044595
Ich bekomme eine Fehlermeldung, wenn ich wie beschrieben USt-Auswertungen zusammen mit der Quartals-BWA ausgeben will.
Aah, jetzt hab ich den Unterschied gefunden: Wir erstellten ausschließlich monatliche BWAs, unabhängig vom Voranmeldungszeitraum. Ihre Variante wird dann bei uns auch nicht funktionieren.
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Ja, das kenne ich auch. Und ärgere mich auch jedes Mal darüber, dass ich dann BWA und USt-VA getrennt erstellen und ausgeben muss.
Verstehe auch nicht, warum die vierteljährliche USt-VA nur mit der Einstellung Monat ausgegeben werden kann. Die BWA kann ich monatlich oder quartalsweise ausgeben, aber die vierteljährliche USt-VA kann ich nur monatlich (im letzten Monat des Quartals) ausgeben? Wenn ich quartalsweise buche, muss ich doch auch alle Auswertungen quartalsweise ausgeben können, oder nicht?
Bei der Summen- und Saldenliste ist es auch das gleiche Problem. Die geht auch nur monatlich (im letzten Monat des Quartals).
Aus den Hilfedokumenten lässt sich jetzt auch nicht herauslesen, warum das denn so ist. Da steht mal wieder nur "es geht nicht".
Meiner Meinung nach funktioniert das nur wenn man anstatt monatliche Buchungsstapel die Buchungsstapel auch quartalsweise anleget. D. h. für das 2. Quartal 2023 ist der Zeitraum für den Buchungsstapel dann April bis Juni 2023.
Der Nachteil ist aber dann glaube ich, dass man keine monatlichen BWA´s erhalten kann.
Genau kann ich es aber nicht sagen, da ich dies schon solange nicht mehr gebucht habe.
Wir buchen monatlich trotz quartalsweiser Abgabe.
Bei mir geht das auch.
Ich lege den Buchungsstapel auch als Quartal an und dementsprechend wird auch die BWA ausgegeben.
gerade getestet: Geht nicht (siehe Screenshot). DATEV lässt die Ausgabe der UStVA explizit nur im Zeitraum "Monat" zu. Nur warum das so ist, erschließt sich mir noch nicht.
Hallo zusammen,
aufgrund von verschiedenen technischen Restriktionen, lassen sich bestimmte Auswertungen nicht als Quartalsauswertung ausgeben. Einer dieser Gründe ist beispielsweise die differenzierte Betrachtungsweise zwischen einem abweichenden Wirtschaftsjahr/Rumpfwirtschaftsjahr in der BWA und einer UStVA (Kalenderjahr bezogen).
Durch den Workaround mit verschiedenen Paketen, lässt sich jedoch trotzdem eine Quartalsauswertung für beispielsweise eine UStVA mit einer Quartals BWA-ausgeben. Siehe Hilfe-Dokument 1044595 (Punkt 3.3).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG