Falls das jemanden interessiert: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es teilweise Rückfragen seitens der Bearbeiter der Anträge gibt (Ü2). Diese haben eine sehr kurze Frist (3-4 Tage, ohne Rücksicht auf Wochenenden und Feiertage...) und verschwinden nach dieser Frist aus der Übersicht, in der auch die Bescheide vorhanden sind. Wenn man die Rückfrage also übersehen hat, wartet man auf den Bescheid, der aber nicht kommt, weil die nicht mehr vorhandene Rückfrage noch nicht beantwortet wurde. Abhilfe: In den abgegebenen Anträgen selbst (also in der untersten Übersicht) gibt es oben eine zweite Registerkarte, wo man zumindest feststellen kann, ob es überhaupt eine Rückfrage gab. Also am besten an dieser Stelle auch nochmal alle abgegebenen Anträge checken, um sicherzustellen, dass es keine unbeantworteten Rückfragen gibt.
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