Hallo @cordulanowak , ich weiß nicht, welche Unterlagen die Wirtschaftsprüfer zugrunde legen. Ich vermute, sie werden nicht die GuV mittels der einzelnen Fibu-Konten verproben, sondern die GuV mittels GuV-Posten. Einen GuV-Posten mit dem Lohnjournal abzustimmen gelingt nur dann, wenn man weiß, 1. welche Fibukonten in die einzelnen GuV-Posten einfließen und 2. welche Lohnarten auf welche Fibukonten gebucht werden. Schauen Sie sich beispielsweise mal den SKR03 an: https://www.collmex.de/skr03.pdf Auf Seite 20 beispielsweise finden Sie den GuV-Posten "Löhne und Gehälter" und welche Fibu-Konten diesem Posten zugeordnet sind. Schauen Sie mal in die Ihrer Fibu zugrunde liegende Zuordnungstabelle. Und setzen Sie sich ggf. mit dem für die Finanzbuchhaltung zuständigen Kollegen in Verbindung. Eine Matrix (Gegenüberstellung) aller in der Lohnabrechnung verwendeten Lohnarten sowie Nettobe- und Abzugsarten (in einer ersten Spalte aufgeführt) und den Summen dieser Lohnarten (in €) (in einer zweiten Spalte aufgeführt) und aller diesen Lohnarten hinterlegten Fibukonten (in einer zweiten und dritten und vierten Spalte aufgeführt) und den Werten dieser Fibukonten (in einer nächsten Spalte aufgeführt) gibt eine erste Übersicht, wo Abweichungen zwischen Fibukonten und Lohnabrechnung bestehen (und damit zwischen GuV und Lohnjournal). Sofern Abweichungen bestehen, schauen Sie sich das Fibukonto an und prüfen, ob auf diesem tatsächlich nur Werte aus der Lohnabrechnung verbucht sind oder auch andere Beträge, die sich dann aber eben nicht aus dem Lohnjournal erklären lassen. Es empfiehlt sich, unterjährig solche Abstimmarbeiten vorzunehmen, damit man ein Gefühl dafür entwickelt. Im aktuellen Fall sollten Ihnen die WP so detailliert wie nur irgend möglich mitteilen, welche Abweichungen vorliegen. Sprechen Sie ruhig miteinander, dann stellt sich erfahrungsgemäß auch schneller ein gegenseitiges Verstehen ein. Ein "die SV stimmt nicht" ist da nur ein ungenügender Hinweis ... Allerdings sind WP auch nur Menschen und wissen nicht alles. Ich hatte mal vor Jahren einen WP, der die Höhe der AG-Anteile zur Pflegeversicherungsbeiträge als unzutreffend ermittelte. Ich habe ihn dann auf die in Sachsen (schon jahrelang) vorliegende Besonderheit (AN zahlen die zweite Stufe der Pflegeversicherung alleine) aufmerksam gemacht; und dann war der vom WP gefunden "Fehler" keiner mehr. 😉 Viel Erfolg und gute Nerven! 🙂 PS: Vielleicht kann Ihnen ja der WP ein Schema zur Verfügung stellen, mittels dessen die Verprobung zwischen GuV (Fibu) und Lohnjournal (Lohnabrechnung) einfach ist?!
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