@Uwe_Lutz schrieb: Mit den Neuregelungen zu den SZ ab 2026 müssen Sie aber damit rechnen, dass in dem Fall für einen Monat SZ nachberechnet werden. Oaky, nun ist also unser bisheriges "Lotterleben" strafbewährt. (Sind die SV-Träger tatsächlich so klamm, dass ihnen nun nicht mal mehr nur die Beiträge aus der Schätzung reichen (das Schätzverfahren wurde ja eingeführt, um die SV-Beiträge "vorfristig" einziehen zu können und damit das damalige Finanzloch in der RV zu stopfen), sondern nun auch noch SZ auf "unzulässige" Differenzbeiträge erheben müssen.) Nur mal so zu meinem Verständnis: Wie handhabt man das in der täglichen Praxis? Muss man, wenn man beispielsweise per Monatsletztem den aktuellen Monat abrechnet, tatsächlich die Schätzwerte für den Folgemonat manuell anpassen? 1. Wie macht man das, wenn man die Angaben zum neuen Mitarbeiter noch nicht vorliegen hat? 2. Wie macht man das bei Sonderzahlungen, deren Zahlungen (ob überhaupt und in welcher Höhe) erst im jeweiligen Abrechnungs- (also Folge-)monat feststehen und nicht bereits im Abrechnungsmonat? 3. Sind dann "spontane" Einmalzahlungen bzgl. der darauf entfallenden SV-Beiträge säumniszuschlagsbewährt? Vielen Dank, einen schönen Tag und viele Grüße! PS: Nennt mich Kasandra: In ein paar Jahren wird es wie auch immer strafbewährt sein, wenn man unzutreffende SV-Schätzungen in jeglicher Richtung und Höhe abgibt und damit die SV-Träger "verwirrt". Oder aber eine Übermittlung der Beitragsschätzung wird dank KI programmseitig unterbunden werden müssen, wenn die (abweichende) Höhe der Schätzung nicht durch entsprechende Erläuterungsschlüssel erklärt werden ...
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