@theo schrieb: Ich frage mich desweiteren: Wenn ich dann ein Mandat im MigMag habe, werden dann wirklich alle Datev-Kosten weiterbelastet oder landen trotzdem noch gewisse Dinge auf unserer Datev-Rg? Das kommt darauf an. a) Es werden nur die Kosten über MigMag an den Mandanten berechnet, die auf die Unterberaternummer des Mandanten laufen b) Es werden nur die Kosten der Produkte, die auf die Unterberaternummer laufen, an den Mandanten berechnet, für die MigMag auch vereinbart wurde Beispiel: a) Es wird bei Neuanlage einer Unterberaternummer gleich MigMag vereinbart => MigMag ist für alle möglichen Leistungen freigeschalten => Es werden alle Gebühren der Unterberaternummer an den Mandanten berechnet (DUO, RZ-Bankinfo, Lohn, etc.) Gebühren für Steuern natürlich nur, wenn die Steuerbestände auf die Unterberaternummer zugeordnet sind. b) Eine Beraternummer wird nachträglich auf MigMag umgestellt => Bei Umstellung kann ausgewählt werden, für welche Produkte MigMag gelten soll => Wird hier z. B. nur DUO ausgewählt, werden nur die Kosten von DUO + Belege online an den Mandanten berechnet, RZ-Bankinfo oder Lohn dagegen nicht Da lt. DATEV eine differenzierte MigMag-Einrichtung direkt bei der Neuanlage der Unterberaternummer nicht geht, muss bei gewünschter Begrenzung immer zuerst der Leistungsverbund eingestellt werden und nachträglich auf MigMag umgestellt werden. Unsere Vorgehensweise: Wenn wir eine Unterberaternummer wg. DUO benötigen, speichern wir die Bestände von DUO, Rewe, Zahlungsverkehr und Lohn auf die Unterberaternummer um. MigMag wird nachträglich bestellt, begrenzt auf DUO + Bank online + Wissensangebote Warum umspeichern? a) Einfachere Vorgehensweise bei Mandatswechsel b) Die Daten, die auf MigMag liegen, gehören dem Mandanten und nicht uns => Mandant ist für Datenarchivierung verantwortlich, nicht der StB c) Die Daten, die auf MigMag liegen, gehören dem Mandanten => Kein Problem hinsichtlich möglicher Herausgabepflichten oder Herausgabeverweigerungen, da die Daten nicht im Bereich der Kanzlei liegen
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