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VDB für einen Rechtsanwalt

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letzte Antwort am 29.01.2025 20:07:16 von noescher
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marcow
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
79 Mal angesehen

Guten Tag,

 

wir betreuen einen RA, der nun mit seiner Kanzlei auch erste Schritte in DATEV unternehmen will.

Er selbst ist schon Mitglied bei DATEV und hat auch eine SmartCard für Berufsträger.

Der erste Schritt ist also schon mal gemacht.

Nun muss er sich ja noch bei der Kammer registrieren mit dem Formular aus dem Dokument 1037018.

 

Muss dieser Antrag dann an die StBK oder an seine zuständige RA-Kammer?

Da sind wir uns gerade unsicher.

Berufsträger als StB ist er ja eigentlich nicht, auch wenn er Fachanwalt für StR ist.

 

Vielleicht hatte jemand einen solchen Fall oder kann sonst weiterhelfen.

Wir stehen gerade auf dem Schlauch.

 

Vielen Dank.

noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
66 Mal angesehen

Hallo @marcow 

die von Steuerberatern genutzte Vollmachtsdatenbank wird von der Bundessteuerberaterkammer betrieben auf Basis der gesetzlichen Ermächtigung im Steuerberatungsgesetz.

 

Ist der Rechtsanwalt kein Mitglied einer Steuerberaterkammer, kann er diese Vollmachtsdatenbank nicht nutzen.

 

Lt. diesem Link https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datev-im-web/datev-von-a-z/ein-baustein-der-vorausgefuellten-steuererklaerung/ muss der Rechtsanwalt einen Vertrag direkt mit DATEV abschließen, da DATEV die Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte im Auftrag der RA-Kammern betreibt.

 

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
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letzte Antwort am 29.01.2025 20:07:16 von noescher
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