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Mandantendatenübertrag auf Beraternummer im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft

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letzte Antwort am 02.12.2024 14:06:27 von mjsk
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mjsk
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

ich benötige Hilfe bei einem Mandantendatenübertrag, da ich mir unsicher über das weitere Vorgehen bin. Zunächst eine kurze Zusammenfassung: Der Mandant bucht selbst mit Mittelstand Faktura und hat deswegen auch bereits eine bestehende Beraternummer samt Verträgen, welche sich im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft befinden. Die Lohnabrechnung lief bislang beim Vorberater und war auf dessen kanzleieigener Beraternummer gespeichert. 

 

Nun haben wir einen Beraternummernübertrag samt aller Fibu-Bestände gemacht und das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft auf Wunsch des Mandanten beibehalten. 

 

Im zweiten Schritt wollten wir nun die Lohndaten übertragen. Diese möchten wir in der Zielsituation ebenfalls unter der mandantengenutzten Beraternummer speichern und nicht unter unserer Kanzleiberaternummer.

 

Der Logistikauftrag online lässt nun allerdings die Auswahl der mandantengenutzten Beraternummer als Ziel nicht zu, da laut DATEV kein Zugriff darauf bestehe.

 

Da wir ansonsten ausschließlich im Leistungsverbund arbeiten, vermute ich dass es am mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft liegt.

 

Wie wäre hier nun das Vorgehen? Muss uns der Mandant eine Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber der DATEV e.G. ausfüllen oder kann er den Übertrag selbst via Logistikauftrag online anstoßen?

 

Würde mich über jede Hilfe sehr freuen - vielen Dank vorab!

 

Beste Grüße

Maik

Nutzer_8888
Fachmann
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Falls die Mandantennummer schon übertragen wurde, sollte der Übertrag eigentlich auch auf diese möglich sein. Ggf. dauert es noch einige Zeit bis nach dem Übertrag alle Verwaltungsoptionen für die mandantengenutzte Beraternummer verfügbar sind - wir hatten bisher aber noch keinen solchen Fall gehabt.

 

Falls dies - aus welchen Gründen auch immer - jedoch nicht funktioniert, kann der Übertrag temporär auch auf die eigene Beraternummer und eine freie Mandantennummer erfolgen. Von dieser kann der Bestand dann auf die mandantengenutzte Beraternummer umgespeichert werden. Diese Art Übertrag ist - soweit ich weiß - kostenfrei, benötigt aber auch einige Tage im RZ bis zum Abschluss.

 

Viele Grüße!

mjsk
Einsteiger
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Super, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

 

Ich kannte es bisher nur von der Anlage neuer Nummern, dass diese noch eine weitere Nacht zur Verarbeitung im RZ benötigen bevor sie als Ziel eines Datenübertrages zur Verfügung stehen. 

 

Aber ich werde mal bis morgen abwarten und es dann nochmal probieren.

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Nutzer_8888
Fachmann
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Habe hier zum "Umspeichern" von Lohn-Daten noch folgendes Dokument gefunden: https://apps.datev.de/help-center/documents/1036563 

Darin werden noch weiter Aspekte aufgeführt, welche ggf. in der vorliegenden Konfiguration berücksichtigt werden müssen.

 

PS:

Wir hatten in letzter Zeit mehrfach Lohn- und Fibubestände umspeichern müssen. Im DHC findet man hierzu diverse in meinen Augen sehr gute Anleitungen.

 

Viel Glück

mjsk
Einsteiger
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Danke - ja da gibt es vieles 🙂 bei manchen Sachverhalten bin ich mir nur manchmal nicht sicher, ob ich aus den Dokumenten die richtige Lösung abgeleitet habe.

 

Ich werde in jedem Fall berichten woran es letztendlich gelegen hat und wie ich vorgegangen bin.

mjsk
Einsteiger
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Update: Inzwischen haben wir die Daten erfolgreich übertragen. 

 

Allerdings gab es hierbei ein paar Besonderheiten. Trotz unterschriebener Vollmachtserklärung können Beraternummern im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft derzeit nicht als Ziel eines externen Datenübertrages ausgewählt werden. 

 

Dies bezieht sich jedoch nur auf den Logistikauftrag online, da bei diesem keine automatische Abfrage vorliegender Vollmachten erfolgt - dies hat mir die DATEV via Servicekontakt bestätigt. 

 

Unser Vorgehen im folgenden Fall war nun so:

 

1.  Der Mandant hat uns eine Vollmacht ausgestellt: https://apps.datev.de/help-center/documents/1080209 

2. Wir haben das Problem via Servicekontakt beschrieben und das weitere Vorgehen mit DATEV geklärt.

3. Mit Verweis auf den Servicekontakt haben wir das PDF-Formular zum Übertrag von Mandantendaten ausgefüllt und unterschrieben an DATEV gesendet.

 

Ich nehme an, dass man sich Schritt 2 normalerweise sparen kann, allerdings brauchten wir schnell eine Lösung und die haben wir bekommen 🙂


Wäre ggfs. super zu erfahren, ob künftig auch im Logistikauftrag online eine Abfrage der Vollmachten erfolgen wird, da das PDF-Formular laut meinem Verständnis ja auf lange Sicht nicht mehr genutzt werden soll.

Nutzer_8888
Fachmann
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@mjsk ,

 

danke für die abschließende Rückmeldung, hatte das Thema MigMag hinsichtlich folgender Einschränkung nicht vor Augen:

DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1002970

Abschnitt 2.3:

 

Verträge sind nur mit Einverständnis des Mandanten kündbar. Den Übertrag von Mandantendaten bei DATEV kann nur der Mandant selbst erteilen. Der Mandant kann den steuerlichen Berater hierfür bevollmächtigen. Weitere Informationen zum Thema: Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG (Dok.-Nr. 1080209).

 

Es stellen sich mir dennoch noch 2 Fragen:

 

  1. Kann nach Übergabe und Registrierung  der Vollmacht an/bei Datev, die mandantengenutzte Beraternummer im MigMag auch online wie im Leistungsverbund im Sinne eines internen bzw. auch externen Übertrag genutzt werden kann, oder ist der "händische" Eingriff bei Einleitung durch den übernehmenden oder abgebenden Beraters mittels SK grundsätzlich erforderlich?
  2. Hätte der Mandant ggf. den Übertrag (zum neuen Berater und auch seiner Daten auf die eigene Unterberaternummer) online selbst direkt vom Vorberater selbst initiieren können?

 

 

Viele Grüße

 

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noescher
Erfahrener
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Hallo @Nutzer_8888 

 

zur Nummer 2 verlinke ich ein Dokument zur Rechteverwaltung

Rechteverwaltung online: Aktuelle Rechtestruktur und Erläuterung der Rechte - DATEV Hilfe-Center

 

Mit dem Recht 3.2.5 Mandantenübertrag können Daten nur innerhalb der Mitgliedschaft (=Unterberaternummer) übertragen werden.

Mit dem Recht 3.11 Beraternummer verwalten kann ein Mandant ausschließlich Kommunikationsdaten ändern.

 

Daraus folgere ich, dass ein Mandant die Übertragung der Unterberaternummer auf einen anderen Berater auch im MigMag nicht ohne Mithilfe des abgebenden Beraters durchführen kann.

Eine andere Vorgehensweise würde auch dem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht des Beraters bei Nichtzahlung widersprechen.

 

Zur Nr. 1 - wir hatten bislang keine Probleme, Unterberaternummer samt Datenbeständen im MigMag auf andere Berater zu übertragen. Ich lese die Angabe in 2.3. so, dass der Berater die ganze Unterberaternummer samt darunter liegende Datenbestände ohne weiteres auf einen neuen Berater übertragen kann (Da werden die Daten an sich nicht verändert, sondern nur die Unterberaternummer anders zugeordnet), aber dass ein Umspeichern/Hinzufügen innerhalb der Unterberaternummer nur mit Vollmacht funktioniert.

 

Aus diesem Grund lege ich neue Unterberaternummer immer erst im Leistungsverbund an, richte dann alles ein und stelle dann auf MigMag (in der Regel begrenzt auf Mandantensoftware ohne Personal) um.

Viele Grüße
Peter Nöscher
Nutzer_8888
Fachmann
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Hallo @noescher,

 

danke für die Erläuterungen, macht die Übergabe im MigMag in obiger Konstellation (Daten nicht alle auf Unterberaternummer) komplizierter.

 

Ist bekannt, ob nach Vorlage der Vollmacht die MigMag-Unterberaternummer wie im Leistungsverbund gehandelt werden können (hier speziell Umspeichern und interner Übertrag von Daten mit den Service-Anwendungen) oder sind dann immer SKs anzulegen?

 

Viele Grüße

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noescher
Erfahrener
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Hallo @Nutzer_8888 

internes umspeichern über Serviceanwendungen (alter Weg) ist nach Erteilung der Vollmacht problemlos möglich

 

Über DATEV Bestandsmanagement noch nicht getestet, aber vermutlich ebenso.

 

Servicekontakte sind nicht erforderlich.

Im hier dargestellten Fall wäre die einfache Lösung ohne Servicekontakt (aber mit Vollmacht) vermutlich gewesen, den Bestand auf die Kanzleiberaternummer zu übernehmen und dann mit den Serviceanwendungen auf die Unterberaternummer zu übertragen.

Viele Grüße
Peter Nöscher
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mjsk
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Hallo @noescher 

 

vielen Dank für die Antworten.

 

Ja, das "Zwischenspeichern" auf unserer Kanzleiberaternummer wäre sicherlich auch ein Weg gewesen. Allerdings wollten wir in diesem spezifischen Fall einen weiteren Tag Verarbeitungszeit bei DATEV sparen.

 

Eine andere Alternative wäre es tatsächlich gewesen die mandantengenutzte Beraternummer beim Beraternummernübertrag zunächst in den Leistungsverbund zu übernehmen, die Lohndaten darauf zu übertragen und anschließend wieder ins mitgliedsgebundene Mandantengeschäft zu wechseln.

 

Allerdings wollten wir dabei auch die Auswirkungen auf den Mandanten möglichst gering halten, weshalb wir mit der nun gefundenen Lösung auch zufrieden sind. 

 

Beste Grüße

Maik

10
letzte Antwort am 02.12.2024 14:06:27 von mjsk
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