Kindkrankmeldungen für Wochentage, an denen der AN überhaupt nicht arbeitet, würde ich per se nicht reinnehmen. In Ihrem Fall reichen also die Fehltage am 27. und 30.04. Zur Berechnung der Erstattung: Ich rechne lieber hiermit Einfach um für alle Monate denselben Rechnungsstand zu haben. Wenn Sie mit tatsächlichen Tagen im Monat rechnen, wird Ihrem AN zB im Februar 26,79 je Kalendertag abgezogen, in Monaten mit 31 Tagen 24,19. Je nach AN und Entgelt schmerzt eine unbezahlte Fehlzeit im Februar dann sehr. LG Anne Koch
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