Hallo zusammen, ich habe einen ähnlichen Fall: die DRV-Prüfung ist gerade für 2022 bis 2025 abgeschlossen, der Prüfbericht liegt vor, die U1 für die beiden Geschäftsführer wurde nicht erstattet, weil der Prüfer das nicht gesehen hat. Bei mir ist es aber so, dass ich, wenn ich mir die Vorjahre ansehe in 2022 bis 2024 mehr AAG-Erstattungen bekommen habe als U1 gezahlt wurde. Deshalb würde ich die Jahre nicht unbedingt ändern wollen. Ab 2025 aber würde es sich richtig lohnen. Ich frage mich nun, ob ich den Prüfer noch um Änderung bitte. Über den Prüfungszeitraum würden sich immerhin in Verrechnung mit den AAG-Erstattungen noch eine Gutschrift von ca. 2 T€ ergeben. Oder würdet ihr über Lohn und Gehalt 2025 und 2026 ändern und die Vorjahre unangetastet lassen? Ich würde mich über Eure Hinweise freuen. Vielen Dank!
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