Hallo zusammen,
ich habe eine Arbeitnehmerin die von 8 Stunden Arbeitszeit täglich auf 5 Stunden runter muss, zwecks Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Somit habe ich das Gehalt gekürzt und den gekürzten Betrag wieder aufgefüllt mit der Stammlohnart 889 damit netto wieder ein gleiches Gehalt bleibt.
Jetzt ist es so das auf die Stammlohnart 889 kein SV + Steuerabzüge anfallen. Die Arbeitnehmerin allerdings sagt das kann so nicht sein da sie gelesen hätte bei einem Beschäftigungsverbot bekommt sie die kompletten RV Beiträge wie vorher eingezahlt, da sie Angst um Ihre Rente hat.
Im Netz konnte ich keine wirklichen Infos finde. Wenn Datev mir diese Lohnart vorgibt ist es dann richtig das diese SV frei ist ?
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Lohnart 889 ist standardmäßig mit der Steuer-/SV-Behandlung 1 (pflichtig) belegt.
Ich würde also als erstes mal die Lohnart als solche kontrollieren. Eventuell ist die bereits mal eingerichtet worden und wurde ggf manuell geändert?