Hallo Frau Schauer, es gibt ein Fehlerprotokoll, welches aber lediglich besagt "es konnte nicht ermittelt werden, wieviele ausgefallene Kalendertage/Arbeitstage/Arbeitsstunden vorliegen. Die Angabe ist für die Datenübermittlung und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie Ihre Angabe". Ich brauche an dieser Stelle aber auch keine Datenübermittlung/Erstattungs-Antrag, da der Mitarbeiter an den Tagen (bzw. einzelnen Tagen) nicht gearbeitet hätte. Dass daraus aber eine fiktive Buchung im Buchungsbeleg erzeugt wird, ist unlogisch und sorgt für unnötige Nacharbeit. Der Satz "Ein korrigierter AAG-Antrag und Buchungsbeleg ohne Differenzen wird erstellt." aus dem LEXinform-Dokument ist ebenso unlogisch, da nichts korrigiert werden muss - es wurde ja schon bei der Erstübermittlung für diesen Zeitraum keine Erstattung beantragt. Bei der Menge an Arbeitnehmern, die Krankmeldungen einreichen, kann und will ich nicht nach diesem Fehlerprotokoll die Zeiträume der Krankheit anpassen müssen, nur damit das Fehlerprotokoll verschwindet und keine Buchung erzeugt wird. Es sei denn, DATEV programmiert neben den Fehlzeiten-Kasten die Angabe der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit + Kalender, damit mit der Anpassung nicht unnötig Zeit verbraten wird rauszufinden, wann der Mitarbeiter arbeitet, wann er dementsprechend zwar krank war, aber keine EFZ erhält..... Das stelle ich mir richtig schön zeitaufwendig vor, wenn der AU-Zeitraum auch noch ein paar Monate zurückliegt und ich erst noch kontrollieren muss, ob der Mitarbeiter zu dem Zeitpunkt vielleicht noch eine andere Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit hatte. Warum nicht also: Kranktage eintragen. Fertig. Herzliche Grüße Anne Koch
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