Hallo Leute, ich steh aufm Schlauch... Oder mache einen Denkfehler oder wills nur hübsch haben. Der "Tarifvertrag zur bAV und Entgeltumwandlung" der Bundesärztekammer sieht vor: Arbeitgeberbeitrag zu bAV: 76,- Euro Und: sofern die/der MFA von der Entgeltumwandlung Gebrauch macht, einen AG-Zuschuss i.H.v. 20% des umgewandelten Betrages (mind. jedoch 10,- Euro) Laut Vertrag Direktversicherung hätte ich AG-Anteil: 76,- Gehaltsumwandlung: 52,- Was passiert nun mit dem prozentualen AG-Zuschuss? Einfach on top auf den AG-Anteil? Also AG-Anteil: 86,40 Euro Gehaltsumwandlung: 41,60 Euro Das fühlt sich für mich eigentlich falsch an. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren, dass das so geht bzw nehme Alternativen gerne entgegen! Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße Anne Koch
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