Hallo zusammen, unabhängig vom "kann" oder "muss" muss der schwarze Peter mindestens auch zum Teil den Anwendern und den Banken zugeschoben werden. Wieso informiert sich nicht eigentlich der Kontoinhaber, was sich im Leistungsangebot seines Kreditinstitutes ändert? Ich bekomme über letzteres regelmäßig neue AGB zugeschickt. - Das den 14.09.2019 definierende Gesetz gilt seit 01.01.2018; der Termin 14.09.2019 ist das Ende einer Übergangsfrist und keine Umstellung zu einem Stichtag. - Manche Banken haben übrigens schon im Juni bzw. Juli 2019 mit der starken Authentifizierung begonnen. - Die hier geschilderte Erwartungshaltung "alles passiert erst zum 14.09.2019" war von vornherein falsch. Übrigens, die Liste, was welche Bank anbiete,t gab es nicht erst seit 09.08.2019 - die habe ich schon auf dem Thementag im Juli gesehen. Letztendlich ist diese Aufstellung eine Dienstleistung der DATEV für die Anwender - in der Pflicht sehe ich hier dennoch den Kontoinhaber um abschließend zu klären, wie der Sachstand bei seinem Kreditinstitut ist. Stelle sich mal einer vor, das Kreditinstitut ändert seine Strategie - damit ist die (häufig vermutlich ausgedruckte) Liste der DATEV auch nicht mehr aktuell. Ich kenne keine Bank, die ausreichend informiert hat (die Kommunikation der DATEV ging schon recht früh los - allerdings hat sich im Endspurt die Strategie verändert - was ich als nicht schön empfinde). Ein Entscheider kann ohne Kommunikation der Möglichkeiten nicht reagieren - vor dieser Situation stehen jetzt alle Betroffenen... Vermutlich wird das erst der Anfang sein...
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