Lieber Herr Lindenthal, wissen Sie, hier in der Community tauchen immer wieder Personen auf, die mal eben etwas zu nölen haben. Ihre unsachlichen Bemerkungen in Beitrag drei und fünf führten bei mir zu der Vermutung, dass Sie auch zu diesen Personen gehören. zu 1) Ich habe nicht behauptet, dass ein US-Unternehmen keine Daten an DATEV schicken darf. Ich habe gesagt, dass es in diesem Kontext besondere Vorschriften des deutschen Fiskus gibt, die für eine steuerliche Anerkennung einzuhalten sind. Siehe u. a. hier: § 146 AO - Einzelnorm https://stbk-stuttgart.de/cloud-computing-auch-ein-fall-fuer-den-fiskus/ zu 2) Es macht einen Unterschied, ob über eine API Daten von einem Unternehmen abgerufen werden (wie zum Beispiel der Fahrplan der Deutschen Bahn - welches ja eines Ihrer Beispiel war) oder ob Daten in das Rechenzentrum eines Unternehmens (wie bei DATEV connect online) gesendet werden - hier hat der Empfänger unbestritten ein Interesse daran zu wissen, wer die Daten schickt. zu 3) Was meinen Sie genau mit dieser Frage? Wozu möchte überhaupt jemand in einen Schnittstellenentwicklungsleitfaden „reinschauen“? Es ist aus meiner Sicht für eine Entscheidungsfindung, ob eine Schnittstelle zum Einsatz kommen soll oder nicht, wenig interessant, wie eine Schnittstelle zu programmieren ist, sondern vielmehr ist interessant, was diese Schnittstelle zu leisten vermag. Dafür gibt es eine (kostenlose) Leistungsbeschreibung: LEXinform/Info-Datenbank online In der Leistungsbeschreibung steht übrigens auch, dass die (übermittelnde) Anwendung von DATEV berechtigt sein muss. Weitere Informationen gibt es hier: DATEVconnect online
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