Ein Satz fett geschrieben würde schon reichen: Bevor die Daten an das Archiv übergeben werden, ist zu prüfen, ob alle Sachverhalte korrekt in Ihrer Kasse abgebildet sind. Ihr Kassenarchiv ist nur so gut, wie Ihre Datenbasis. Hallo 0815, ich glaube es geht um mehr, als um diesen einen Satz der im Marketing vermisst wird. Denn so ein Hinweis führt ja nicht dazu, dass die Kasse auf einmal ordentlich geführt wird. Aber erlauben Sie mir einige weitere Anmerkungen, da Sie, wie selbst gesagt, die Software nicht kennen: Die elektronische Registrierkasse ist das Ausgangssystem. Diese wird, wenn gewollt, mit dem Kassenarchiv technisch verbunden. Dies bedeutet im folgenden Prozess, dass wenn der Kassenabschluss in der elektronischen Registrierkasse vom Unternehmer gemacht wird, die Daten automatisch im Kassenarchiv gespeichert werden. Es wird hier keine Software "Kassenarchiv" bedient. Wenn gewollt, kann das Kassenarchiv mit dem Kassenbuch online verbunden werden. Dies geschieht einmalig. Für den Prozess bedeutet dies, dass die Daten beim Kassenabschluss zunächst ins Kassenarchiv und dann ins Kassenbuch online überführt werden. Das ganze geschieht vollautomatisch in insgesamt ca. zwei Sekunden. Ich habe das live präsentiert von einem Kassenhersteller gesehen. Da in diesem Prozess weder das Kassenarchiv noch das Kassenbuch online "bedient" wird, kann ein Bedienungsfehler nur bei der Kassenführung selbst in der elektronischen Registrierkasse entstehen. Wenn ich jetzt überhaupt einen Softwarehersteller in der Pflicht sehe, eine Information auszuwerfen, dass die Daten alle korrekt sein müssen und eine Prüfung empfohlen wird, dann maximal den Kassenhersteller. Ich wüßte nicht, an welcher Stelle DATEV die Meldung hier überhaupt technisch bringen könnte. Ein Archiv ist, mit meinen Worten geschrieben, ein Raum, in dem Dinge langfristig in der Form aufbewahrt werden, in der diese ins Archiv gebracht wurden. Damit sollte jedem klar sein, dass die Qualitätssicherung im vorherigen Prozess erfolgen muss. Ich persönlich sehe immer den Bediener eines überhaupt für den Prozess geeigneten Systems in der Pflicht zu wissen, wie dieses System sowohl technisch korrekt als auch rechtssicher zu bedienen ist. Ein Vorwurf an den Hersteller, hierbei in Bezug auf die rechtlichen Hintergründe mangelnd zu unterstützen, ist aus meiner Sicht eine Flucht vor einer individuellen Auseinandersetzung mit dem Thema (z. B. wie eine Kasse im Unternehmen zu führen ist durch den Unternehmer) oder eine Flucht vor der Beratung zu diesem Thema. Wobei ich hierbei niemandem diese Flucht unterstelle. Das Thema Kassenführung ist einfach komplex und Bedarf umfangreicher Kenntnisse aller Beteiligten. Über die rechtlichen Umstände muss sich jeder Betroffene selbst informieren. Hierzu gibt es einschlägige Fachliteratur die bei Bedarf bei der Wissensaneignung unterstützt. Für das Kassenbuch online gibt es von DATEV auch eine umfangreiche Organisationsanweisung ( LEXinform/Info-DB ) - diese übertrifft nach meiner Auffasung die Anforderung in Ihrem letzten Satz. Ich habe in meinem Beitrag mit Absicht auf Vergleiche mit Dingen aus dem täglichen Leben oder andere Softwarekonzepte verzichtet, da diese in der Regel an irgendeiner Stelle hinken.
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