Hallo Herr Danzer, anbei ein Hinweis wie eine Verfahrensdokumentation für die Belegablage (der Weg eines Beleges im Unternehmen wird von dem Moment an wo er aus dem Briefkasten (elektronisch oder papierhaft) entnommen wird bis zu dem Moment der Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist beschrieben) aussehen sollte/muss: Die Verfahrensdokumentation gliedert sich grob in vier Teile: eine allgemeine Beschreibung, eine Anwenderdokumentation, eine technische Systemdokumentation und eine Betriebsdokumentation. Das sind die wichtigsten Punkte der Verfahrensdokumentation: Der Prozess selbst (also die Art und Weise, wie Dokumente und Belege erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden) Die eingesetzten IT-Systeme Die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Verfälschung und Datenverlust Protokollierung von Zugriffsberechtigungen Interne Kontrollen, die sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden Wichtig ist dabei, dass alle Änderungen am System oder am Verfahren lückenlos dokumentiert werden. Hierzu muss die Verfahrensdokumentation versioniert und eine Änderungshistorie bereitgehalten werden. Eine Verfahrensdokumentation ist folglich ein "Schriftstück". Das reine Scannen ist lediglich ein Prozessbestandteil, welcher in der Verfahrensdokumentation niederzuschreiben ist. Bei Bedarf kann ich meine Ausführungen gern noch tiefgründiger darstellen.
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