Hallo die Herren Schmitz und Vogtsburger, Sie ziehen aus meiner Sicht falsche Rückschlüsse. Die mit PSD2 einhergehende starke Authentifizierung bedeutet nicht, dass alle drei Monate eine durch eine TAN geänderte neue PIN benötigt wird. Die starke Authentifizierung bedeutet: Die Bank muss beim Kontoumsatzabruf mindestens alle 90 Tage eine TAN abfragen. Was bedeutet dies für die Praxis: - jede Bank kann selbst entscheiden, zu welchen Zeitpunkten sie beim Kontoumsatzabruf per HBCI eine TAN abfragt (mindestens alle 90 Tage, vielleicht einmal im Monat, vielleicht täglich) - das Eingeben einer TAN im Rahmen der Ausführung eines Zahlungsauftrages verlängert und ersetzt die 90-Tage-Frist nicht. An ihrem Beispiel mit den 30 Mandanten und 100 Bankkonten festgemacht bedeutet dies: - Sie machen einen Kontoumsatzabruf per HBCI für alle Konten - bei nur 10 Konten wird auf einmal eine TAN abgefragt - Wie wollen Sie im Rahmen einer Auftragsbuchführung an die TAN kommen? Wollen Sie diese selbst generieren? Per Flickering? Per SMS? Per Push-TAN in einer App? Da benötigen Sie für jedes Konto einen eigenen HBCI-Benutzer mit entsprechendem TAN-Medium ( TAN—Generator und Geldkarte, Handys mit einer App pro Bank) in der Kanzlei. Wie wollen Sie das verwalten? Diese Berechtigung wird Ihnen Ihr Mandant sicher auch nicht geben, denn wenn Sie in der Kanzlei selbst eine TAN generieren können, haben Sie die Möglichkeit, unberechtigterweise Überweisungen auszuführen. Ein Anruf beim Mandanten im Sinne von „Ich benötige mal die TAN die Ihnen eben übermittelt wurde“ ist genauso unrealistisch. Woher weiß der Mandant, dass Sie „nur“ Kontoumsätze abrufen? Eine durch die Bank übermittelte TAN hat außerdem nur eine sehr kurze Gültigkeit (meist 5 Minuten). In dieser Zeit müssen Sie die TAN eingegeben haben, sonst verfällt diese. Ich denke alle Betroffenen sollten sich bewusst werden, dass der Kontoumsatzabruf per HBCI durch die Kanzlei im Rahmen einer Auftragsbuchführung ab 09/2019 nach heutigem Stand nicht mehr praktikabel sein wird.
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