Verstehe ich es korrekt, dass es sich ausschließlich um das Problem der Belegtypen handelt und nicht darum, dass Belege einem falschen Mandanten zugeordnet werden? Wo genau liegt in diesem Zusammenhang das datenschutzrechtliche Problem, das dazu führt, Kleinmandanten, die ihre Belege eigenständig per E-Mail hochladen, derart zu verunsichern? Die Kanzlei hat doch im Bedarfsfall jederzeit die Möglichkeit, den Belegtyp manuell zu korrigieren. Andernfalls könnte dies dazu führen, dass Mandanten auf die Idee kommen, sämtliche Belege aus ihrem E-Mail-Programm erneut hochzuladen.
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