Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und wäre dankbar für Hilfe.
Unser Mandant eine GmbH hatte eine Betriebsprüfung für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
Wir buchen mit zwei Bereichen (Steuerbilanz und Handelsbilanz).
Die Anpassung an die Handelsbilanz wollen wir wie der Wirtschaftsprüfer sagt mit dem Jahresabschluss 2024 machen.
Die Anpassung der Betriebsprüfung in der Steuerbilanz müssen wir mit dem Jahresabschluss 2023 erstellen und auch berichtigte Steuererklärungen erstellen.
Im Jahr 2023 wurden Werbekosten mit vollem Vorsteuerabzug gebucht. Bei den Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung kam heraus, dass es sich um Geschenke handelt die keinen Vorsteuerabzug zulassen.
Jetzt wollte ich in 2023 einen neuen Buchungsstapel anlegen (nur Steuerrecht) und die Buchung mit der Vorsteuer umbuchen (SKR 03, 119,- € 4635 an 904610) jetzt habe ich eine Fehlermeldung erhalten #REW01376 Umsatzsteuerschlüssel sind bei Buchungen, die nur einem Bereich zugeordnet sind z. B. Steuerbilanzbuchungen nicht möglich.
Hat hier jemand eine Idee wie ich das Problem lösen könnte.....
Danke
Zur Klarstellung, es geht um Vorsteuer im Jahr 2023, also nach der Betriebsprüfung? Ist 2023 schon finalisiert worden?
Das Jahr 2023 ist gebucht und auch schon beim Finanzamt abgegeben.
Steuerbescheide sind schon gekommen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss 2023 auch schon geprüft und testiert.
Wir sind auch schon am Jahresabschluss 2024 dran.
Der Wirtschaftsprüfer sagt, dass 2023 handelsrechtlich durch ist.
Es geht um die Vorsteuer 2023. Steuerlich möchte ich die Feststellungen der BP im steuerrechtlichen Jahresabschluss anpassen. Handelsrechtlich aber erst wie der Wirtschaftsprüfer sagt in 2024 vornehmen.
Hallo @CD_2025,
die Abhilfe zu Ihrer Meldung wird im Hilfe-Dokument
REW01374 / REW01375 / REW01376 beim Abschließen einer Buchung
unter 3.1 Buchung in einem Buchungsstapel für alle Bereiche erfassen beschrieben.
Bei weiteren Fragen senden Sie gerne einen Servicekontakt an den Programmservice Rechnungswesen.
Ihr Thema erreicht so direkt den richtigen Fachbereich, der sich daraufhin bei Ihnen meldet.
Im Zweifel mit irgendwelchen manuellen Steuerbuchungen herumferkeln.
(Irgendeine Sperre muß doch DATEV übersehen haben)
Hauptsache die Kosten und letztlich die Bilanzsumme stimmen.
Die UST- Erklärung im Zweifel manuell korrigieren und beim EB- Vortrag
findet man schon kreative Lösungen. (Bitte alles dokumentieren)
Daß in die Handelsbilanz 2023 keine Buchung mehr rein darf, hat Priorität.