@janm Schön, wenn es so gesehen wird. Aber hier https://www.datev-community.de/t5/Technisches-zu-Software/RZ-nicht-erreichbar-Am-28-02/m-p/138402 ein kleines Beispiel für einen RZ Fehler. Hat viele Kanzleien getroffen, die Hetze, es könnte auch früher übermittelt werden geht ins Leere. Denn der Anbieter, in diesem Fall DATEV, verspricht die Übertragung, ausweichen nicht möglich. Auch diejenigen, die schon 2 Tage vor dem ominösen Termin die Daten in das RZ gesandt hatten waren nervös weil die Daten sehr spät übertragen wurden. Es gibt in der Com noch weitere Beispiele. DATEV schreibt zwar die Länderfinanzverwaltungen an, es interessiert in den Finanzämtern keinen Sachbearbeiter, der Brief des verspäteten Eingangs der Erklärung kommt. Die daraus entstehende Zusatzarbeit erledigt weder DATEV noch ein @janm . Die Überwachung findet in der Finanzverwaltung elektronisch statt, die verspätete Abgabe wird automatisch vermerkt und nicht durch das Schreiben der Kanzlei zum DATEV Fehler gelöscht, nur der aktuelle Verspätungszuschlag wird aus Billigkeitsgründen erlassen. Wer das Pech hatte bei einer Übermittlungspanne der LSt Anmeldungen "dabei" zu sein, dem ist bekannt, dass die Daten bereits viele Tage vor dem Fristablauf im RZ waren. Außerdem werden ja nicht nur Finanzamtsfristen gesetzt, wer bestimmte Reportingaufgaben zu erledigen hat, der bekommt eine Frist zu Anfang des Folgemonats gesetzt. Hier kollidiert man regelmäßig mit dem hohen Aufkommen zum Abgabetermin der USt Voranmeldung. Und Mitarbeiter zu bezahlen, die Däumchen drehen weil die EDV nicht so will wie sie soll kosten auch viel Geld. DATEV verlangt ja auch die Preise, die aufgerufen werden. OK, den Systempartner wird man sparen da nur noch ein Browser notwendig ist. Wenn dem nicht so ist, wo ist dann die Verbesserung?
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