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Entgelttransparenzgesetz

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letzte Antwort am 29.05.2026 10:46:46 von grans
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Marianne22
Beginner
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Ich lese gerade in Facebook-Foren mehrfach über das Entgelttranzparenzgesetz.

 

Wie klären sie hier ihre Mandaten auf und haben sie schon überlegt wie das in der Kanzlei überprüft werden kann bzw muss?

 

Was haben sie da schon veranlasst . Stehe da gerade noch blind vom Berg ehrlich gesagt 

Alexander_Herrmann
Meister
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Richtet sich Ihre Frage etwa gerade an Rechtsanwaltskanzleien und darauf, wie diese ihre Mandanten dahingehend beraten? 

 

Denn es dürfte klar sein, dass es sich bei der Umsetzung des Gesetzes und den damit verbundenen Fragen ausschließlich um arbeitsrechtliche (und nicht steuerrechtliche) Themen handelt. 

 

Steuerberater, die sich genötigt fühlen, hierzu Auskünfte zu erteilen und zu beraten, verwirklichen den Tatbestand der unerlaubten Rechtsberatung. Das kann a) empfindliche Strafen nach sich ziehen, ist b) außerhalb des Geltungsbereichs der eigenen Haftpflichtversicherung und gibt c) Ärger mit dem Mandaten, wenn er sich auf sie Aussagen verlässt und diese nicht absolut korrekt sind. 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Das ist absolut nicht unsere Baustelle. Ich schreibe als Mitarbeiter einer Steuerkanzlei.

 

Arbeitsrecht und Tarifrecht dürfen wir nicht beraten. Wie die Arbeitgeber ihre Gehälter ansetzten hat uns nicht zu interessieren.

 

Wie ich es verstehe arbeiten sie auch in einer Steuerkanzlei- also Hände weg 

 

 

Marianne22
Beginner
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Nachricht 4 von 20
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Ok 😞

 

Bei uns ist immer der Tenor: wir sind Dienstleister. 
Heisst für mich ich darf die Mandaten nicht sozusagen im Regen stehen lassen sondern habe mich über solche Neuerungen gründlich zu informieren und sie Informationen an die Mandanten zu geben.

 

Wenn ich sagen würde „nicht meine Baustelle „ würde mein Chef aber sparsam gucken 

 

Kontrolle ist natürlich schwierig. Aber auch bei Tarifverträgen zB sollen wir überwachen ob es neue gibt . Dann berechnen und mit Mandaten besprechen. Zumal wenn Tarifbindung besteht 

 

ich werde mir das ansehen . Danke erstmal hier 

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Lohntante_123
Aufsteiger
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Ich schließe mich voll und ganz meinen „Vorschreibern“ an.

 

Das Gesetz interessiert mich nicht weil es nicht unsere Tätigkeitsbereich ist. Das dürfen wir nicht beraten 

 

Wenn ein Mandant nachfragen würde würde ich evtl. auf einen Link verweisen und sagen Arbeits- oder Tarifrechtler hinzuziehen.

Bis jetzt gab es keine Anfragen. 

rschoepe
Experte
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@Marianne22  schrieb:

Bei uns ist immer der Tenor: wir sind Dienstleister. 
Heisst für mich ich darf die Mandaten nicht sozusagen im Regen stehen lassen sondern habe mich über solche Neuerungen gründlich zu informieren und sie Informationen an die Mandanten zu geben.


Die Info "das kommt auf euch zu" im regelmäßigen Mandanten-Rundschreiben ist eine Sache, konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung für den jeweiligen Mandanten eine andere. Und was letzteres angeht, bin ich voll bei @Alexander_Herrmann. Das geht dann nämlich auch in eine Tiefe, die ich regulär nicht leisten kann.

 

Ich habe das Thema bisher bloß an unsere eigene Personalbeauftragte weiter geleitet, damit sie die Chefs mal auf die interne Umsetzung ansprechen kann. Von Mandanten kamen bisher noch keine Anfragen, die würde ich aber auch direkt an die Kanzlei-Rechtsanwälte verweisen.

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andreaeinig
Einsteiger
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@Marianne22  schrieb:

Ok 😞

 

Bei uns ist immer der Tenor: wir sind Dienstleister. 
Heisst für mich ich darf die Mandaten nicht sozusagen im Regen stehen lassen sondern habe mich über solche Neuerungen gründlich zu informieren und sie Informationen an die Mandanten zu geben.

 

Wenn ich sagen würde „nicht meine Baustelle „ würde mein Chef aber sparsam gucken 

 

 


Das sehen wir hier im Prinzip genauso. Aber nur, um überhaupt in der Lage sein zu können, zu erkennen, ob ein Problem besteht und den Mandanten dann darauf hinzuweisen, sich an dieser Stelle spezialisierten Rat einzuholen. Das ist die Dienstleistung.

 

Wenn ein Mandant mit dem Auto vorfährt und dabei Öl verliert, weise ich ihn darauf hin und nehme nicht den Motor auseinander oder was immer man dann macht damit.

WolkenloserHimmel
Beginner
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Werbung

Werbung aus dem Beitrag von @Selina_Heubeck entfernt, siehe Nutzungsbedingungen & Datenschutz

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alma82
Fortgeschrittener
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Wow, Werbung machen und dafür extra registrieren. Seriös...nicht. Und gegen FAQ/Netiquette

 

@Sabrina_Simmerlein, da können Sie sicher was tun?

grans
Einsteiger
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Mich würde vor allem die praktische Umsetzung der Berichtspflichten interessieren.

 

Das sehe ich in Lohnbereich schon auf uns zukommen, da die Mandanten sich hier sicherlich an ihre Lohnsachbearbeiter wenden werden wenn es darum geht die Berichte zu erstellen, da es ja um Statistiken zum Entgelt geht.

 

Ich sehe da aber aktuell keine Möglichkeit dies dazustellen, da es aktuell nicht möglich ist Mitarbeitergruppen zu bilden die dann als Grundlage für diese Berichte dienen könnten. 

 

Würde mich daher interessieren, ob die Datev hier irgendwelche Programmänderungen geplant hat um diese Berichte erstellen zu können.

 

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WolkenloserHimmel
Beginner
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Ich sehe das Thema nicht bei der DATEV, da es mit einer steuerlichen Lohnabrechnung / -Verwaltung nicht viel gemein hat.

 

Gucken wir uns einmal das Thema "Firmenwagen" an. Hier haben wir drei unterschiedliche Faktorsätze für die Bemessung des geldwerten Vorteils. Somit würde dies in der Umsetzung im Bereich EntgTransp implizieren, dass der Vorteil beim Fahren eines Verbrenners zwei- bzw. viermal so groß ist wie der Vorteil bei Nutzung eines Elektroautos. Letztentlich bringen mich als Fahrer aber alles Autos nur von A nach B. Der materielle effektive Vorteil ist somit identisch, der Umweltschaden beim Verbrenner sogar noch höher.

 

Steuerliche Betrachtung und Betrachtung nach EntgTransp liegen demnach nicht auf einer Wellenlängen. Und genau dies müsste eine DATEV-Software leisten können.

 

Weitere Aspekte sind die Berücksichtigung von unterschiedlichen Vergütungen an unterschiedlichen Standorten. Diese müssen auf ein einheitliches Niveau "gleichgezogen" werden.

 

Als Vergütungsberater sehe ich hier erhebliche Diskrepanzen. Genau aus diesem Grunde gibt es zum Thema EntgTransp spezielle Softwarelösungen.

 

Wir haben hier also nicht nur arbeitrechtliche, sondern überwiegend strategisch-grundsätzliche Fragestellungen zu klären. Aus diesem Grund sollte das Thema nicht als Beratungsgegenstand einer Steuerkanzlei gesehen werden.

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Ich sehe uns als Gehaltsabrechner in der Kanzlei hier nicht als involviert.

 

Wir werden und können das nicht leisten und es gehört nicht in unsere Verantwortung 

 

Auch die Datev sehe ich hier nicht in Verantwortung 

Marianne22
Beginner
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Wir haben das Entgelttranzparenzgesetz nach den Resonanzen hier (und unser eigenen Recherche) auch als rechtliche Beratung voll ausgeklammert.

 

 

t_r_
Allwissender
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Ja, es ist ein Thema des Arbeitsrechts und daher (erst) einmal nicht "unsere Baustelle".

 

Ich denke aber auch, dass im Rahmen des Servicegedankens und einer Haftungsvermeidung gewisse Kenntnisse zu dem Gesetz vorhanden seien sollten. Wie sollen wir sonst erkennen, dass ein Mandant hier ein eventuelles Risiko hat, mit welchem wir ihm vielleicht sogar raten müssen, einen Anwalt zur Hilfe hinzuzuziehen.

Wir dürfen ja auch zum sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführer nicht beraten, müssen aber sehr wohl auf eventuelle Probleme hinweisen und  Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlen.

 

Im Weiteren kann es auch so sein, dass wir Daten aus der Lohnbuchhaltung - z. Bap. über Daly Personalwirtschaft - bereitstellen können müssen. Hier wären gewisse Standardauswertungen schon hilfreich. 

 

 

m_brunzendorf
Meister
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@t_r_  schrieb:

Im Weiteren kann es auch so sein, dass wir Daten aus der Lohnbuchhaltung - z. Bap. über Daly Personalwirtschaft - bereitstellen können müssen. Hier wären gewisse Standardauswertungen schon hilfreich. 


Was aber nicht geht, wenn die Kanzlei Daly Personalwirtschaft nicht hat.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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WolkenloserHimmel
Beginner
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Eigentlich müsste in einem Steuerberatungsbüro direkt dann, wenn der Kunde das Wort "Entgtransparenz" in den Mund nimmt, schon eine "rote Lampe" aufleuchten.

 

Das Thema ist hyperkomplex. Ich halte hierzu 4-stündige Webinare in Serie, in denen ich nur die grundsätzlichen Erfordernisse anspreche und Hinweise für die praktische Umsetzung gebe. Da sind wir aber noch weit weg von der individuellen Behandlung des Themas im Einzelfall.

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JenKlaus
Einsteiger
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Ich sehe das wie @t_r_ 

Mir ist bewusst das ich keinerlei Einschätzungen vornehmen kann und darf, aber ich werde angesprochen als "Datenlieferant" da ich als Lohnsachbearbeiter auf den Daten sitze (und natürlich alles immer nur ein Knopfdruck ist 🙄). Wir haben auch ein großes Mandat was dann ab 2031 berichtspflichtig wird und ich gehe zu 100% davon aus dass wir da in "Mitleidenschaft" gezogen werden. 

Und bevor ich mir da jetzt was eigenes bastel, über das Datenanalysesystem zum Beispiel, wäre es ja nice to know ob seitens der DATEV etwas geplant ist oder nicht. Ich bin lieber vorbereitet und kann dann zügig agieren als doof aus der Wäsche zu gucken und mir schnell was zusammen zu schustern. 

Sei es evtl. Felderweiterungen um Vergleichsgruppen anzulegen (welche natürlich vom Mandanten bestimmt werden müssen) etc. Weiß nicht ob man das über die Anlage von Mitarbeitergruppen erreichen kann (gibt es in Lohn & Gehalt, keine Ahnung ob es ein Äquivalent dazu in Lodas gibt). Die anderen Daten sollten ja (hoffentlich) korrekt gepflegt sein wie Geschlecht, Gehalt, Boni, PKW etc.

t_r_
Allwissender
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@m_brunzendorf  schrieb:

@t_r_  schrieb:

Im Weiteren kann es auch so sein, dass wir Daten aus der Lohnbuchhaltung - z. Bap. über Daly Personalwirtschaft - bereitstellen können müssen. Hier wären gewisse Standardauswertungen schon hilfreich. 


Was aber nicht geht, wenn die Kanzlei Daly Personalwirtschaft nicht hat.


Deshalb hatte ich ja auch "z.Bsp." geschrieben. 

 

@WolkenloserHimmel 

Das Thema ist hyperkomplex. Ich halte hierzu 4-stündige Webinare in Serie, in denen ich nur die grundsätzlichen Erfordernisse anspreche und Hinweise für die praktische Umsetzung gebe.

Das kann ich mir, als jemand, der sich mit der Thematik bisher nur ganz am Rande beschäftigt hat, weil es nicht meine "Baustelle" ist - wie ich bereits zu Beginn meines vorherigen Beitrags sagte -, durchaus vorstellen.

 

 

@WolkenloserHimmel 

Eigentlich müsste in einem Steuerberatungsbüro direkt dann, wenn der Kunde das Wort "Entgtransparenz" in den Mund nimmt, schon eine "rote Lampe" aufleuchten.

Die "rote Lampe" leuchtet bei uns im Lohn auch, wenn das Wort "Geschäftsführer" fällt, was aber nicht heißt, dass es nach dem Motto der drei Affen 🙈 🙉 🙊 geht, sondern weiterhin an das Thema mit Sinn und Verstand ran gegangen wird. Damit man aber mit Sinn und Verstand an ein Thema gehen kann, sollte man es bis zu einem gewissen Grad verstehen. Und glauben Sie - dafür ist Geschäftsführer vielleicht nicht gerade der passende Begriff - es kommen Mandanten mit Sätzen und Worten, wo man erst mal verstehen muss, dass er von einem bestimmten Thema redet.

 

@WolkenloserHimmel

Gucken wir uns einmal das Thema "Firmenwagen" an. Hier haben wir drei unterschiedliche Faktorsätze für die Bemessung des geldwerten Vorteils. Somit würde dies in der Umsetzung im Bereich EntgTransp implizieren, dass der Vorteil beim Fahren eines Verbrenners zwei- bzw. viermal so groß ist wie der Vorteil bei Nutzung eines Elektroautos. Letztentlich bringen mich als Fahrer aber alles Autos nur von A nach B. Der materielle effektive Vorteil ist somit identisch, der Umweltschaden beim Verbrenner sogar noch höher.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, solche Sachverhalte zu kennzeichnen, wenn man es weiß. Es ist selbst bei der Personalkostenplanung von Relevanz, da auch nicht jeder PKW die gleichen Kosten verursacht. Es wäre an dieser Stelle auch nicht immer sachgemäß, diese Kosten z. Bsp. mit der 1%-Regelung in die Personalkosten aufzunehmen.

 

@WolkenloserHimmel 

 

Weitere Aspekte sind die Berücksichtigung von unterschiedlichen Vergütungen an unterschiedlichen Standorten. Diese müssen auf ein einheitliches Niveau "gleichgezogen" werden.

Hier wäre somit hilfreich, wenn im Lohn bereits Kennzeichnungen vorgenommen werden können, die solche Selektionen später einmal erleichtern. Hier ist es hilfreich, wenn die Lohnbuchhalter - auch im Steuerbüro - dafür sensibilisiert sind. Verständnis führt auch eher dazu, dass auf im ersten Eindruck "nur" Statistikwerte mehr geachtet wird.

 

Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen ist der Steuerberater häufig erster Ansprechpartner, bei manchen auch enger Vertrauter, da geht es nicht nur um die rechtlich korrekte Einordnung, sondern in vielen Fällen nur um eine zusätzliche Hilfe bei korrekter Betreuung durch einen entsprechenden Experten.

 

Aber klar ist, ohne entsprechende Experten funktionieren solche Themen nicht und das wird unseren Mandanten auch klar kommuniziert.

 

 

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WolkenloserHimmel
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Das sind gute und u.U. durchaus hilfreiche Gedanken, lieber Allwissender und liebe andere! 

 

Ich will noch folgende Aspekte ergänzen, um euch allen ein besseres Gefühl für die Sachlage zu geben.

 

Viel wichtiger als die korrekte Berücksichtigtigung / Einspielung von Entgeltanteilen ist das Thema der Arbeitsbewertung. Hier sind Fragen zu klären, welche Faktoren diesem Arbeitswert zugrunde liegen. Diese Fragestellung kann oftmals nur innerhalb des Unternehmens und dort nur von den Führungskräften vor Ort wirklich objektiv und detalliert erledigt werden. Daher habe ich Zweifel, ob ein Steuerberatungsbüro mit nicht 100%igem Detaileinblick in das Unternehmen, die Tätigkeiten der einzelnen Beschäftigten wirklich absolut korrekt bewerten kann. Jedes Defizit hier kann zu Nachforderungen von Beschäftigten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Auch ich als Unternehmensberater kann hier nur Fragen stellen und bin auf Antworten der Insider angewiesen, die selber oftmals noch intensiv über die Antworten auf meine Fragen diskutieren müssen.

 

Zudem ist zu beachten, dass die Bewertung von Arbeit zu einem unternehmensweiten Vergleich führt. Die EntgTranspRL fordert grundsätzlich, dass alle mit einem Arbeitswert von z.B. 5,0000 vollkommen identisch mit einem Entgelt von z.B. € 3.000 vergütet werden. 

 

Arbeitswerte werden dabei vollkommen unabhängig vom Jobtitel berechnet. Zwei z.B. Controller können dabei abweichende Arbeitswerte aufweisen. 

 

Es kann auch sein, dass beide Controller einer vollkommen identischen Stelle zugeordnet sind, die Personen-Controller jedoch unterschiedlich bewertet werden müssen.

 

Zudem ist auch Transparenz auf dem "Gebiet" von Bewerbenden zu gewährleisten. Auch hier ist viel Beratung erforderlich.

 

Es gibt daher in der Summe **bleep** viel zu tun. Wenn man ansonsten keine Aufgaben hat, kann das ein willkommener Anlass sein. Ich würde jedoch in der Summe wirklich das Fazit ziehen, dass diese Aspekte, so sehr sich der Kunde das auch wünscht, in einer Steuerberatung nichts zu suchen hat. Man sollte auch mal NEIN sagen können und eine klare Grenze ziehen.

 

Es ist nicht leicht, diese wirklich sehr komplexen Gesichtspunkte hier zu transportieren. Ich hoffe, es gelingt mir zumindest in Ansätzen!? Ich muss jetzt ins nächste Webinar 🙂

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grans
Einsteiger
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Nachricht 20 von 20
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@WolkenloserHimmel  schrieb:

 

Viel wichtiger als die korrekte Berücksichtigtigung / Einspielung von Entgeltanteilen ist das Thema der Arbeitsbewertung.

 

...

 

Ich würde jedoch in der Summe wirklich das Fazit ziehen, dass diese Aspekte, so sehr sich der Kunde das auch wünscht, in einer Steuerberatung nichts zu suchen hat. Man sollte auch mal NEIN sagen können und eine klare Grenze ziehen.

 

Es ist nicht leicht, diese wirklich sehr komplexen Gesichtspunkte hier zu transportieren. Ich hoffe, es gelingt mir zumindest in Ansätzen!? Ich muss jetzt ins nächste Webinar 🙂


 

Würde ich grundsätzlich zustimmen, ich fürchte hier nur, dass die Mandanten trotzdem versuchen werden die Daten aus der Lohnabrechnung "anzuzapfen" da die Entgeltdaten nun einmal hier zusammenlaufen und das zumindest ein Teil dessen ist, was dann in diese Berichte fließen soll.

 

Das wir zum Thema Arbeitsbewertung nichts beitragen können ist dabei völlig klar. Das muss definitiv der Mandant selbst leisten.

 

Aber so ganz rausziehen werden wir uns als Lohnabrechner wahrscheinlich nicht können, das ist zumindest meine Befürchtung. Und da wäre ich zumindest über jede Unterstützung seitens der Datev dankbar, auch wenn das Thema natürlich nicht komplett in LuG darstellbar sein wird.

 

Leider scheint das wieder ein echtes Bürokratiemonster zu sein mit zumindest zweifelhaftem Nutzen, insofern würde ich mir natürlich wünschen mich da mit einem "NEIN" raushalten zu können. 

 

 

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letzte Antwort am 29.05.2026 10:46:46 von grans
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