@Birdy87 schrieb:Schön sind dann auch Aktivrentner mit PKW....Pauschalsteuer bei Fahrten WHG/1.TKS anteilig nach zu steuerpfl. AL/Gesamtlohn, da sämtliche Werbungskosten nur noch anteilig anzusetzen sind
Aber immerhin wird doch die Werbungskostenpauschale nicht anteilig gerechnet.
Mal wieder eine schöne Zusammenfassung und umfassende Würdigung 😉
VG
Ich habe einen Rentner, der mit 65 in Rente gegangen ist.
Personalgruppe habe ich 119 gewählt und Beitragsgruppenschlüssel 3321
Ich bekomme immer folgende Fehlermeldung.
Können Sie mir da weiterhelfen?
119 gilt erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Bekommt er Voll- oder Teilrente? Bei Vollrente musst du ihn 120/3111 schlüsseln, bei Teilrente 101/3111.
@BenanHaba schrieb:Ich habe einen Rentner, der mit 65 in Rente gegangen ist.
Personalgruppe habe ich 119 gewählt und Beitragsgruppenschlüssel 3321
Ich bekomme immer folgende Fehlermeldung.
Können Sie mir da weiterhelfen?
Hat zwar überhaupt nichts mit dem Thema zu tun, aber:
https://www.tk.de/resource/blob/2031416/239ddec4ad5ddba6031eb723d41d3c47/beratungsblatt-beschaeftigung-von-rentnern-data.pdf
Aus den gemachten Angaben gehe ich davon aus, dass die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde:
Personengruppe 120 und Beitragsgruppe 3111
Hups, dann hatte ich das gerade falsch in Erinnerung. Ich war der Meinung, dass man auch mit Teilrente schon kein Krankengeld mehr bekommt. Aber da Teilrente ja bei 10% anfangen kann, wäre das arg ungünstig. Und "abwählen" ist offenbar auch nicht vorgesehen.
@mick schrieb:Aus den gemachten Angaben gehe ich davon aus, dass die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde:
Japp, gerade extra nachgeschaut, die letzten aus Jahrgang 1959 erreichen sie diesen Monat (66 Jahre 2 Monate), die ersten aus Jahrgang 1960 im Mai (66 Jahre 4 Monate).
Ab welchem Alter können meine Beschäftigten in Rente gehen? | Die Techniker - Firmenkunden
Dann ist die Regelaltersrente nicht erreicht also Beitragsgruppenschlüssel 3111.
Alles voll zu zahlen außer die KV.
und weil hier im Aktivrente Thema ist : zur Zeit hätte der dann keinen Anspruch
(prüfen sie im Rentenbeginnrechner der DRV)
Hallo zusammen,
wir hatten gestern das Quartal Update von TAXFLIX. Der Dozent (Prüfer Finanzamt) hat eine klare Empfehlung rausgegeben, dass die Aktivrente nicht in Lohnprogramm umgesetzt werden soll, solange keine Umsetzung im Programm möglich ist.
Wenn der Mitarbeiter weiterbeschäftigt wird und bis dahin eine Korrektur durch das Programm möglich ist, kann die Korrektur durchgeführt werden. Sollte ein Mitarbeiter gekündigt haben, soll definitiv keine Aktivrente und rückwirkende Korrektur gemacht werden, mit Verweis, da technisch nicht umsetzbar.
Die Umsetzung der Aktivrente soll dann über die Einkommensteuererklärung erfolgen. Die Anlage N 2026 wird ja noch erarbeitet, bis zur Abgabe der Steuererklärung 2026 im Jahr 2027 sollte diese hoffentlich funktionieren.
Er verwies hier dringend darauf, dass der Arbeitgeber sich nicht haftbar machen soll.
Weiterhin kam auch hier der Hinweis zu der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026.
Die Aktivrente soll in einer frei belegbaren Zeile mit der konkreten Zeilenbeschreibung "SteuerfreibetragAktivrente" (ohne Leerzeichen) eingetragen werden. Für die Nutzung des Zusatzfeldes ist die exakte Schreibweise zwingende Voraussetzung, um eine maschinelle Verwertbarkeit der Angabe sicherzustellen. In 2026 muss die Eintragung auf die elektronische Lohnsteuerbescheinigung manuell erfolgen!🙈 Falls jemand auf irgendwelche kuriosen Ideen kommt, eine Lohnsteuerbescheinigung doch irgendwie zu übermitteln (siehe auch FAQs Aktivrente)
Es darf hier also nicht irgend eine Zeile verwendet werden, um die Aktivrente in der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen.
@wicki04 schrieb:Hallo zusammen,
.... klare Empfehlung ... nicht ... umgesetzt werden soll...
... definitiv keine ... Korrektur ..., da technisch nicht umsetzbar.
... dann über die Einkommensteuererklärung ... 2027 ... hoffentlich funktionieren.
... exakte Schreibweise zwingende Voraussetzung ... 2026 muss ... manuell
Klingt nach einem sauberen, durchdachten, digitalen Prozess. Wir könnten
"2. Immer 2. Nichtmal drüber nachdenken: 2!"
Hallo in die Runde.
Wir warten auch ab, wie DAtev es umsetzen wird. Wir hoffen, dass die AN auch rückwirkend gefiltert werden können, ob das die Regelaltersgrenze insgesamt schon erreicht wurde (denn dies wird aktuell auch schon Fehler-/Hinweisprotokoll bei Erreichen des Alters für den Folgemonat ausgeworfen) und wir hoffen, dass eine neue Lohnart folgt, die auch den korrekten Ausweis auf der LSt-Bescheinigung 2026 ausgibt.
LG an alle
Auf neue Lohnarten hab ich keine Lust. Ich will ehrlich gesagt nicht sämtliche Lohnarten doppelt und dreifach anlegen müssen nur wegen der Aktivrente. Vor allem müsste man dann für sämtliche Sachbezüge, Sonderzahlungen... das bei der Eingabe immer im Blick behalten und am Ende vielleicht auch noch aufteilen weil die Grenze überschritten wurde.
Ich hoffe ja eher auf eine einfache Lösung über die Regelaltersgrenze und ggf. noch einen Schieber "Aktivrente anwenden" (bei Steuerklasse 6). So ähnlich wie man das schon bei den Midijobs manuell steuern kann.
Gerade Eure beiden letzten Beiträge zeigen die Schwierigkeiten in der Praxis für DATEV und auch andere Softwareanbieter auf.
Es ist halt eben nicht alles damit getan, irgendwo 2.000 Euro als Freibetrag einzutragen, so wie es sich Otto Normalrentner und Lieschen Pensionsmüller da draußen vorstellen.
Filter, neue Lohnart ja/nein, Andruck auf der LSt-Bescheinigung, Kästchen für Anwendung Aktivrente ja/nein (übrigens eine gute Idee, wird wahrscheinlich auch so umgesetzt werden) und auch anderes müssen abgewogen und dann technisch und rechtlich sauber umgesetzt werden. Das dauert halt auch seine Zeit.
Nachdem, was hier schon teilweise mit nörgelnden und aufgebrachten Rentnern so alles abging, möchte ich mir nicht den Fall vorstellen, bei den Abrechnungen ist irgendetwas falsch gelaufen und diese Fehler fallen erst zur Veranlagung auf. Das würden einige unser Bestager wahrscheinlich nicht überleben.
Ich habe es gerade rausbekommen, warum er früher in Rente ging.
Er bekommt Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Ist der Beitragsgruppenschlüssel 120/3321 ?
Danke im voraus.
Hallo,
das ist sicherlich ein Spezialfall, der mit dem hier gegenständlichen Thema "Aktivrente" nur am Rande zu tun hat und vom Gesetzgeber so vielleicht auch gar nicht bedacht wurde. Weshalb es ja u.a. in den Umsetzungsfragen noch Klärungsbedarf gibt.
Aber was sagen denn KK/ DRV/ Knappschaft?
Gruß, vw
Bei der Aktivrente kommt es nur auf das Erreichen der Regelaltersgrenze an. Ob man z.B. Abschlagsfrei schon eher in Rente geht, z.B. als langjährig Versicherter, ist hierbei unerheblich.
Zu überlegen wäre höchstens wie der BGS in diesem Fall bei der RV und AV aussieht.
Auf der Seite der DRV gibt es auch einen Rechner für die Rent. Da wird einem ausgerechnet wann man welche Rente beziehen könnte. Die Regelaltersgrenze wird in jedem Fall gesondert gennant.
3111 120 hätte ich jetzt gesagt, aber ggf. die KK anrufen, die weiß es-zumindest in der Fachabteilung 🙂
sorry Bergbau - da bin ich raus, ob es noch ausnahmen gibt.
Hallo Community,
die Umsetzung der Aktivrente wird mit folgenden Versionen bereitgestellt:
Nach der Installation der entsprechenden Version könnt Ihr die Aktivrente vollständig abrechnen.
Wir empfehlen bis zur Auslieferung des jeweiligen Service-Release zu warten und keine manuelle Umgehungslösung zu nutzen.
Der unterschiedliche Bereitstellungszeitpunkt ergibt sich aus den technischen Unterschieden der Programme. Für Lohn und Gehalt gelten bei einem Service-Release andere technische Rahmenbedingungen als bei LODAS. Daher können neue Funktionen – wie im Fall der Aktivrente – nicht immer zeitgleich bereitgestellt werden.
Allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben der Aktivrente findet Ihr im Dokument 1048874 unter Punkt 2.
Detaillierte Informationen zur Abrechnung eines Rentners mit Aktivrentenbezug werden wir rechtzeitig zur Bereitstellung in den folgenden Dokumenten ergänzen:
In den Dokumenten werden wir auch das Vorgehen der rückwirkenden Abrechnung seit Januar 2026 aufnehmen.
Wie sollen wir bei zum Beispiel zum 28.2 ausgetretenen Mitarbeitern verfahren? Da das Update zum Ende März angekündigt war, habe ich bei L+G einfach noch kein Austrittsdatum erfasst. Da es jetzt noch einen Monat länger dauert: Wird es funktionieren, im März AF oder UU im Kalender zu erfassen. Nach dem Update den Märzkalender zu löschen und das Austrittsdatum 28.2. zu erfassen? Falls nicht benötige eine Alternative.
Vielen Dank im Voraus.
Danke für die Infos.
Ist also die Vorgabe per Gesetzgebung mit der besonderen Beschriftung dann auch gegeben?
Lohnsteuerbescheinigung: Der genutzte steuerfreie Anteil nach der Aktivrente wird in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
und:
werden die AN auf das Erreichen der Regelaltersgrenze auch in Vormonaten dann im Hinweisprotokoll ausgwiesen?
Danke.
Hallo,
wir empfehlen bis zur Auslieferung des jeweiligen Service-Release zu warten und keine manuelle Umgehungslösung zu nutzen.
Bitte gehen Sie demnach wie gewohnt vor:
Hallo,
die genauen Details zur Umsetzung entnehmen Sie bitte dem Dokument 5303164 sobald veröffentlicht.
Die Aktivrente wird auf der Lohnsteuerbescheinigung 2026 berücksichtigt werden.
Rückwirkung ist also möglich. Das war meine Frage.
Vielen Dank
Habe mir eben das Hilfedokument zur neuen LODAS-Version - Aktivrente zur Gemüte geführt.
Punkt 3.4 Besonderheit bei unterjährigem Erreichen der Regelaltersgrenze und Einmalbezug ... an sowas habe ich ja vorher gar nicht gedacht. Kommt da seitens LODAS ein Hinweis, dass wir in solchen Fällen rechnen und abweichende Freibeträge erfassen müssen? Hier muss man ja nur bei den Neu-Rentnern rechnen, das dann immer auf dem Schirm zun haben ...
Guten Morgen in die Runde,
kurze Frage, hat jemand in LODAS bereits die Version 15.6 und klappt es nun mit dem Freibetrag (rückwirkend)?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Guten Morgen,
habe gerade die ersten Probeabrechnungen durchgeführt, mit Beachtung der Aktivrente rückwirkend ab 01/2026 und der Freibetrag wurde berücksichtigt. Der Andruck auf der Abrechnung funktioniert ebenfalls.
Gruß André
Hallo an alle.
Die Standardfälle laufen ganz gut, aber es ist auch das Dokument 1008165 noch zu beachten:
Der Steuerfreibetrag zur Aktivrente kann derzeit in folgenden Abrechnungssituationen nicht berücksichtigt werden:
Nettolohn
Umgehungslösung: Wenn Sie Nettolohn abrechnen, verwenden Sie eine Bruttolohnart damit der Steuerfreibetrag korrekt berücksichtigt wird.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) => PS: es wird dann auch kein Hinweis auf der Abrechnung bei Auswahl "genereller Andruck Aktivrente" ausgegeben...
Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung
Das Dokument wird laufend aktualisiert. Sie erhalten an dieser Stelle rechtzeitig Informationen zur Umsetzung.
Schade, ich hoffe, dies wird zügig umgesetzt werden und auch später noch gefiltert werden.
Weiterhin hat er über die Brennpunkte nicht immer alle Einstellungen trotz Anklicken "alle auswählen" alle übernehmen usw. übernommen. Hattet ihr das auch? LG
Schon irgendwie traurig, wie viel nach 3 Monaten Wartezeit nun immer noch nicht geht.
@Private09 schrieb:
Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung
Heißt das, der geforderte Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung funktioniert noch gar nicht?
Was bin ich froh, dass ich nur einen Aktivrentner in der Abrechnung habe 🙄
Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung Austritt rückwirkend zum 28.02.2026 abgerechnet. Es wurde einfach der Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung um € 4.000,00 gemindert.
Ein extra Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung 2026 wie in den FAQ zur Aktivrente (Punkt III. 2. ) ist nicht erfolgt... Habe ich was falsch gemacht oder ist der richtige Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung immer noch nicht möglich??
Gruß
Tanja