abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ihre Stimme zählt: Verbesserung der E-Rechnungsschreibung mit DATEV Eigenorganisation vor dem 01.01.2025

240
letzte Antwort am 26.03.2025 16:33:04 von Julia-S
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
T_Ahmad
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 151 von 241
1644 Mal angesehen

@jjunker  schrieb:

Wir würden gerne E-Rechnungen verschicken.

Nur eben unter eigener Adresse.

Muss Zeiterfassung und Gegenstandswerterfassung bieten...

 

jemand eine Idee? 


+1

 

Ideal wäre natürlich ein Rechnungsschreibungsprogramm welches mittels einer Schnittstelle die Zeiten und Gegenstandswerte aus Datev übernimmt und "nur" die e-Rechnungen erzeugt. Darf dann auch ruhig paar Euronen kosten.

 

Leider konnte ich bislang kein passendes Programm finden und auf dem Datev Marktplatz, wird ein solches Programm sicherlich auch in Zukunft nicht gelistet werden, sollte es doch existieren.

 

Alternative Kanzlei Software oder ERP-Systeme scheinen da kein Adäquates Mittel zu sein.

 

Wenn also jemand eine Alternative zur Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle gefunden hat freue ich mich ebenfalls über eine Nachricht.

 

SusanneR
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 152 von 241
1634 Mal angesehen

@jjunker Und die StBVV müsste hinterlegt sein.

martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 153 von 241
1605 Mal angesehen

Es scheint bereits Anbieter zu geben.

Hier eine Produktbeschreibung (Firmenname entfernt, da ich diesen Service nicht kenne)

 

Rechnungssteller erstellen wie gewohnt PDF-Rechnungen in ihrer EDV-Lösung
Der [###]-Service wandelt diese steuerrechtlich konform in XRechnung, ZUGFeRD oder andere elektronische Formate um und übermittelt diese E-Rechnungen an Geschäftspartner oder Rechnungsplattformen des Bundes – einfach, schnell, 100% korrekt. 

 

DATEV sollte hier aufspringen und die bestehenden Ausgangsrechnungen einfach um die ZugFerd- Information erweitern.

wwinkelhausen
Meister
Offline Online
Nachricht 154 von 241
1587 Mal angesehen

Ist das nicht da, was Smarttransfer macht?

Dinosaurier
0 Kudos
T_Ahmad
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 155 von 241
1569 Mal angesehen

Anhand des Zitats konnte ich den Anbieter finden. Leider ist das soweit ich es beurteilen kann nur eine KI-Basierte Cloud Anwendung die aus PDF Dateien den XML Anhang zimmert und das ganze dann zusammenbastelt.

 

Probleme hierbei:

1. Den Inhalt unserer Rechnungen geht nur uns und den Leistungsempfänger etwas an. Weder die Datev, noch sonst ein Anbieter soll unsere fertigen Rechnungen auf den eigenen Servern haben.

 

2. Auch wenn mit 100 % Korrektheit geworben wird, traue ich dem Braten nicht so ganz. Entweder mühsames kontrollieren der erzeugten XML-Dateien oder das Böse erwachen wenn mal etwas schief läuft.

 

Danke dennoch für den Vorschlag. Von der Datev wäre ein solcher Ansatz wünschenswert, scheint aber nicht sehr wahrscheinlich.

jjunker
Allwissender
Offline Online
Nachricht 156 von 241
1554 Mal angesehen

Rechnungsschreibung ist eigentlich nicht so schwer. Hat jemand gute Kontakte ggf. zu Mandanten aus dem Bereich Software Entwicklung?

was wird die Entwicklung einer ordentliche Software für die Rechnungsschreibung von Steuerberatern kosten? 

0,5 - 1,0 Mio? braucht es nur tausend Genossen welche sich am Crowdfounding beteiligen.

--> Geber partizipieren durch niedrigere monatliche Kosten für die nächsten X Jahre freie Kunden zahlen von Anfang an den vollen Preis. 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 157 von 241
1532 Mal angesehen

@jjunker 

Eine viel einfachere Lösung ist, grundlegend Honorarvereinbarungen gemäß § 4 STBVV abzuschließen.

Schon ist die Rechnungsschreibung einfach und es reicht jedes herkömmliche Tool.

 

Das Gesetz gibt uns diese Möglichkeit, warum nutzen wir sie nicht?

Mit den geplanten Änderungen auch endlich viel flexibler!

 

Siehe hier

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen - Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberaten-den Berufe

Seite 12 für Änderungen/Vereinfachungen § 4, 4a und 4b  und passend zum Thema "Rechnungsschreibung" auf der Seite 12 auch den "unbürokratischen" Vorschlag des Finanzministeriums zur Änderung von § 13 STBVV.

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 158 von 241
1521 Mal angesehen

@T_Ahmad ,

 


Probleme hierbei:

1. Den Inhalt unserer Rechnungen geht nur uns und den Leistungsempfänger etwas an. Weder die Datev, noch sonst ein Anbieter soll unsere fertigen Rechnungen auf den eigenen Servern haben.

 


 

Sie glauben, dass DATEV Ihre Rechnung nicht kennt?

 

 

0 Kudos
jjunker
Allwissender
Offline Online
Nachricht 159 von 241
1497 Mal angesehen

@Christian_Buggisch Als für die Unternehmenskommunikation Zuständiger.

Den von @martin65 geäußerten Verdacht/die geäußerte Vermutung, dass DATEV die aus dem AP generierten Rechnungen kennt können Sie sicher einordnen.

 

Kennt die DATEV die Rechnungen?

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
0 Kudos
chrisocki
Experte
Offline Online
Nachricht 160 von 241
1489 Mal angesehen

@jjunker  schrieb:

Rechnungsschreibung ist eigentlich nicht so schwer. Hat jemand gute Kontakte ggf. zu Mandanten aus dem Bereich Software Entwicklung?

was wird die Entwicklung einer ordentliche Software für die Rechnungsschreibung von Steuerberatern kosten? 

0,5 - 1,0 Mio? braucht es nur tausend Genossen welche sich am Crowdfounding beteiligen.

--> Geber partizipieren durch niedrigere monatliche Kosten für die nächsten X Jahre freie Kunden zahlen von Anfang an den vollen Preis. 


Glauben Sie ernsthaft @jjunker

 

dass Sie mehr als eine Handvoll Kanzleiinhaber von einer "Crowdfounding"-Frickel-Lösung überzeugen können? Eine Lösung, deren Fortbestand fraglich und dann noch nicht einmal komplett in die bestehende Kanzlei-Software-Landschaft integriert ist?

 

Ich kenne nicht eine Kanzlei. Ich kenne nur Kanzleien, die komplett zu anderen Anbietern gewechselt sind. Und teilweise wieder zurück zur DATEV.... 

 

DATEV mag aus Ihrer Sicht (und auch anderer) in Sachen Kanzlei-Controlling-Software und auch anderen Software-Themen komplett, nennen wir es "überfordert" und "abgehangen" sein. Aber diese Feststellung trifft nicht für die Mehrheit der Kanzleien zu (aus meiner Sichtweise). Die "Feld-Wald-und-Wiesen"-Kanzlei ist in den meisten Belangen mit der DATEV-Landschaft sehr zufrieden und in Teilen schon überfordert oder nutzt nur einen Bruchteil der Möglichkeiten... 

 

 

Meine Bitte: Fassen Sie diesen Gedanken in einem anderen Thread zusammen. Dieser hier ist mal wieder gekapert und somit am Thema vorbei.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

 

 

 

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 161 von 241
1486 Mal angesehen

 

@jjunker 

 

Sobald Sie mit DUO arbeiten, liegen die meisten Rechnungen/Belege in der cloud bei Datev vor.

 

Ich glaube nicht mehr oder weniger kennt DATEV Ihre Rechnung.

 

 

0 Kudos
chrisocki
Experte
Offline Online
Nachricht 162 von 241
1478 Mal angesehen

Ich glaube nicht mehr oder weniger kennt DATEV Ihre Rechnung.


Und wer sich daran stört, ist eh bei dem falschen Softwareanbieter. 

 

Echt jetzt... 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

T_Ahmad
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 163 von 241
1463 Mal angesehen

Was ich glaube ist eine andere, fast schon theologische, Frage.

 

Wenn die Datev Daten aus der Rechnungsschreibung mittels Telemetrie abruft und auswertet, wäre das skandalös. Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.

 


@martin65  schrieb:

Sobald Sie mit DUO arbeiten, liegen die meisten Rechnungen/Belege in der cloud bei Datev vor.

 

Ich glaube nicht mehr oder weniger kennt DATEV Ihre Rechnung.


Ich erwarte von der Datev als Plattformanbieter, dass die dort gespeicherten Daten nicht ohne Zustimmung des Besitzers ausgewertet werden. Die Datev sollte also, sofern man die Vertraulichkeit der Daten ernst nimmt, die Rechnungen, welche ich in DUO hochlade, nicht inhaltlich kennen.

 

Das wäre ja als würde mein Webhoster anfangen meine E-Mails zu lesen...

marco_brudek
Beginner
Offline Online
Nachricht 164 von 241
1360 Mal angesehen

Andere Einwände sind technisch oder rechtlich bedingt nicht anders umsetzbar. Ein leidiges Beispiel sind die Bankverbindungen oder auch die "Sichtkomponente" Logo, etc. Hier wird man sich - nicht nur bei DATEV-Lösungen - an eine andere Optik gewöhnen müssen.

Wenn es technische Einschränkungen aus dem Datensatzbeschreibungen sein sollen, warum können denn andere Unternehmen und auch das Auftragswesen den üblichen  Briefkopf weiterhin hinterlegen? Ich habe schon vor ca. 10 Jahren die Info bekommen, dass die Rechnungsschreibung nicht mehr weiterentwickelt wird und nur noch Änderungen an die gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Für mich ist das leider ein klares Signal an die Genossen, und ein Armutszeugnis der Datev!

DATEV-Mitarbeiter
Markus_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 165 von 241
1247 Mal angesehen

Hallo @lukasklein,

 

gerne habe ich mich dazu nochmal bei der Fachabteilung erkundigt:

 

Ja, das ist richtig.

 

In einer ersten Stufe (vss Freigabe Q1/2025) unterstützen wir Sie in DATEV Unternehmen online dahingehend, dass Sie im Rahmen der neuen Visualisierung der strukturierten Daten einer E-Rechnung sehen können, ob und welche Anlagen vorhanden sind.

Um sich den Inhalt dann tatsächlich anzusehen, müssen Sie sich das Original herunterladen.

 

Es ist allerdings geplant die Anlagen auch in DATEV Unternehmen online zu visualisieren. Hier können wir Ihnen aber noch keinen konkreten Umsetzungszeitpunkt nennen.

 

Ergänzend:

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen werden vorhandene Anlage bereits heute in der Belegbildanzeige (WPF-Viewer) angezeigt.

Viele Grüße aus Nürnberg
Markus Götz - DATEV eG
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 166 von 241
1204 Mal angesehen

@Markus_Goetz  schrieb:

Hallo @lukasklein,

In einer ersten Stufe (vss Freigabe Q1/2025) unterstützen wir Sie in DATEV Unternehmen online dahingehend, dass Sie im Rahmen der neuen Visualisierung der strukturierten Daten einer E-Rechnung sehen können, ob und welche Anlagen vorhanden sind.

Um sich den Inhalt dann tatsächlich anzusehen, müssen Sie sich das Original herunterladen.

...

 

Ergänzend:

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen werden vorhandene Anlage bereits heute in der Belegbildanzeige (WPF-Viewer) angezeigt.


Hallo Herr Götz,

danke für die Aufklärung. Aber: Wer hat sich das ausgedacht? Wie soll man das verstehen, dass ein Cloudprogramm zur Anzeige einer in der Cloud liegenden Rechnung diese erst herunterladen muss und ein lokal installiertes Programm die gleiche Rechnung nicht herunterladen muss, sondern direkt anzeigen kann?

 


Es ist allerdings geplant die Anlagen auch in DATEV Unternehmen online zu visualisieren. Hier können wir Ihnen aber noch keinen konkreten Umsetzungszeitpunkt nennen.

Warum wurde diese Anforderung nicht sofort mit umgesetzt?

Wann werden die nur zur Anzeige heruntergeladenen Rechnungen automatisch gelöscht? Die Anwender werden sicherlich nicht ihren Speicherplatz mit heruntergeladenen Dateien verschwenden wollen. Auch datenschutzrechtlich finde ich das nicht optimal, auf meinem Rechner, der eigentlich nur in der Cloud Daten anzeigt, lokal Dokumente gespeichert zu haben.

 

 

Deleted_Sendepause
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 167 von 241
1161 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Wann werden die nur zur Anzeige heruntergeladenen Rechnungen automatisch gelöscht? Die Anwender werden sicherlich nicht ihren Speicherplatz mit heruntergeladenen Dateien verschwenden wollen. Auch datenschutzrechtlich finde ich das nicht optimal, auf meinem Rechner, der eigentlich nur in der Cloud Daten anzeigt, lokal Dokumente gespeichert zu haben.

 

 


Kennen Sie ein solches Verhalten (das automatische Löschen) von anderen Softwarelösungen? Warum soll das zudem datenschutzrechtlich ein Problem sein? Oder arbeiten Sie im Internetcafe?

 

Werden Sie mit E-Rechnungen ab dem 1.1.2025 überflutet?

 

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 168 von 241
1106 Mal angesehen

Was wollen Sie denn mit der visualisierten XML-Anlage ? Ernsthafte Frage.

 

Viel wichtiger wäre m.E. doch eine formelle Prüfung der Rechnungangaben - zumindest auf Vollständigkeit - in der XML.

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 169 von 241
1086 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

Was wollen Sie denn mit der visualisierten XML-Anlage ? Ernsthafte Frage.


 

Vielleicht ist das ein Missverständnis: Ich möchte eine lesbare ("übersetzte") Version der xml E-Rechnung angezeigt bekommen, so wie das ein Viewer leisten kann und habe das so verstanden, dass das in DUO im Gegensatz zu Rechnungswesen nur geht, wenn ich die E-Rechnung vorher heruntergeladen habe.

martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 170 von 241
1072 Mal angesehen

Ich erwarte, daß diese xml E-Rechnungen nur im B2B- Bereich mit fest verdrahteten Geschäftsbeziehungen genutzt werden, wo die Faktura vollautomatisch läuft. Diese Rechnungen werden in den vorhandenen Systemen lesbar sein.

 

Welcher Großhändler wird an sine kleinen Kunden xml E-Rechnungen schicken, die der Kunde nicht ohne Hilfsmittel lesen kann? Der Zweck einer Rechnung besteht noch immer noch darin, daß der Geschäftspartner den Beleg lesen kann und für die Bezahlung sorgt. 
Daher ist es im ureigenen Interesse des Rechnungsausstellers, daß Jeder die Belege lesen kann.

Ob mir in der Kanzlei so eine xml E-Rechnung aufschlagen wird, wage ich zu bezweifeln.

 

 

 

eliansawatzki
Meister
Offline Online
Nachricht 171 von 241
1047 Mal angesehen

Die E-Rechnung kann als reiner xml-Datensatz vorliegen. Die hierfür benötigten Viewer sind in Unternehmen online, Dokumentenablage und DMS enthalten und es ist kein Download o. ä. zur Sichtung erforderlich. Die optische Aufbereitung ist jedoch deutlich verbesserungswürdig.

 

Im "Container" einer E-Rechnung im ZUGFeRD 2.0 Format befindet sich als Anlage ein xml-Datensatz. Dieser wird von den DATEV-Anwendungen verarbeitet. In diesem Container können allerdings auch weitere Anlagen (Lieferscheine etc.) enthalten sein. Und eben diese werden aktuell im Rechnungswesen angezeigt und im DUO nicht.

 

Anbei eine Beispielansicht aus dem Rechnungswesen:

 

eliansawatzki_0-1731326692911.png

 

 

 

jjunker
Allwissender
Offline Online
Nachricht 172 von 241
1004 Mal angesehen

@martinkolberg Wir empfehlen unseren Mandanten einfach immer eine E-Rechnung zu erstellen. Da B2B in diesem Fall nach dem BGB bestimmt wird kann man sich gar nicht sicher sein wer C oder B ist. Warum auch unterscheiden?

 

Ein Standard. --> Zugpferd. Für C kein Unterschied zu einer normalen PDF. Für B verpflichtend.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
bl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 173 von 241
837 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ist jemandem bekannt, welches ZUGFeRD-Profil für die Erstellung der E-Rechnungen in EO-Comfort genutzt wird (EN 16931 COMFORT oder BASIC oder sogar EXTENDED)?

 

Vielen Dank!

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 174 von 241
753 Mal angesehen

Hallo,

 

bei EO comfort, aber auch EO compact und EO classic, wird über den DATEV E-Rechnung Service eine E-Rechnung im Profil EN16931 (ehemals Comfort) erstellt.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

bl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 175 von 241
748 Mal angesehen
diplodocus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 176 von 241
699 Mal angesehen

Man fragt vorher die Kunden bevor man anfängt zu programmieren.

Dann merkt man nach 2 Sekunden, dass kein Mandant 2 Seiten Datev Werbung in einer email will.

Rechnung auf Termin legen ist auch unklar.

Die Informationspolitik ist einfach unzureichend wie man in den Beiträgen der community ersieht.

Die Preiserhöhungen gibts immer in Hochglanz.

Der Vorschlag zu anderen Anbietern zu gehen ist geschäftsschädigend zu Lasten der

Steuerberater, die Datev bisher gesponsert haben.

Ihren Vorschlag zu anderen Anbietern zu wechseln habe ich nun allen Mandanten empfohlen.

25 Jahre lang hat man den Anwendern erzählt man braucht das Alt-Rechnungsprogramm nicht mehr und

jetzt fängt die community wieder an zu programmieren.

Datev macht einfach los und so ganz klar scheint keinem die sog. cloud Politik zu sein.

Der Genossenschaftsgedanke zählt nicht mehr.

Die Genossen brauchen aber eigentlich gar keine app/Internetadressen als Programme als Mischmasch.

Die haben alle einen PC oder Server und 2 Lohnprogramme (statt einem neuen)

Das Ergebnis bei der Rechnungsschreibung hieraus ist: 1 Uraltprogramm, 1 Auftragswesen next und

ein Internetprogramm mit Schmalspurrechnungsschreibung. als Portal.

Nachdem man im alten Rechnungsprogramm bereits ohne Info rumgedoktert hat kommt die Frage

nach Verbesserungen.

Man springe zurück auf los und befrage die Kunden.

MC89
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 177 von 241
588 Mal angesehen

Hallo @Markus_Goetz ,

 

ich hoffe wir können diesen Beitrag weiterhin nutzen um Anpassungswünsche vorzutragen. 

 

Bei uns wurde noch der Wunsch geäußert (falls er nicht hier schon bereits genannt wurde), dass man in den Rechnungsvorschau auch den Leistungsnachweis sehen sollte. Aktuell muss man leider immer wieder in die Rechnungseinstellung des Auftrags zurückspringen und die Einstellung prüfen, wenn man sich nicht sicher ist. 

 

tschortsch
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 178 von 241
470 Mal angesehen

Mir ist das auch wichtig!

0 Kudos
Chris607
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 179 von 241
370 Mal angesehen

Um das Thema etwas warmzuhalten:

In der E-Rechnung erfolgt keine Anrede vor der Adresse (Herr/Frau/Firma etc.). Nun habe ich derzeit keinen pingeligen Graf Geggale - aber ein Mindestmaß an Stil dürfte enthalten sein. 

 

Weiterhin würde mich die Frage, ob Rechnungen ausgewertet werden, nach wie vor interessieren:


@jjunker  schrieb:

@Christian_Buggisch Als für die Unternehmenskommunikation Zuständiger.

Den von @martin65 geäußerten Verdacht/die geäußerte Vermutung, dass DATEV die aus dem AP generierten Rechnungen kennt können Sie sicher einordnen.

 

Kennt die DATEV die Rechnungen?


MC89
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 180 von 241
275 Mal angesehen

Auch von mir nochmal ein Nachtrag:

 

Laut Rückmeldung aus unseren Kanzleien ist es beim aktuellen, standardisierten Leistungsnachweis zur E-Rechnung so, dass nicht abrechnungsrelevante Zeiten nicht gekennzeichnet sind. So erscheinen diese vermischt mit den relevanten Zeiten. Das ist sehr unschön und führt zu Rückfragen/Diskussionen mit den Mandanten. 

Das muss unbedingt korrigiert werden.

 

 

@Alexander_Herrmann @Jonas_Bauer Ich denke wir alle würden uns sehr darüber freuen, wenn wir hier nochmal den aktuellen Stand/Ausblick zu den nachgereichten Beiträgen bekämen bzw. wir wüssten mit welchen Anpassungen in den nächsten Monaten zu rechnen ist. Vorab danke.

240
letzte Antwort am 26.03.2025 16:33:04 von Julia-S
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage