Der Zwangsversand über den E-Rechnungsdienst ist das größte Ärgernis"
Ist mir auch wichtig.
Ich möchte unsere Rechnungen nicht über das Datev-Rechenzentrum schicken, sondern lokal erzeugen und dann dem Mandanten via E-Mail oder Portale, wie z.B. SAP® Ariba® schicken.
Wenn ich den Umweg über das Rechenzentrum gehe, habe ich immer noch die E-Mail Adresse vom Datev Rechenzentrum auf der Rechnung.
Alternativ: Hat jemand schon Erfahrungen mit Tools, die pdf o.ä. in E-Rechnung umwandeln?
Man könnte für diesen Zweck ja auch ein eigenes Datev-Rechnungsformular basteln, auf welchem die notwendigen Daten zeilenorientiert ausgegeben werden.
@clblank schrieb: Ich möchte unsere Rechnungen nicht über das Datev-Rechenzentrum schicken, sondern lokal erzeugen und dann dem Mandanten via E-Mail
Vorab: Mir ist mein eigener Ur-Post bekannt und inhaltlich bin auch noch dabei.
Aber: Wenn wir die kommende USt-Regulierung/Meldepflichten betrachten, wird bei allen Rechnungslegungsanwendungen früher oder später eine Meldepflicht an die FV kommen.
Klar kann man dass auch über die onPremise-Anwendungen lösen (ELSTER-Schnittstellen o.ä.). Man kann es aber auch über die Portallösung DATEV lösen... und dann haben wir (Kanzleien, Mandanten) damit keine Thematiken mehr... es ändert sich einfach nichts mehr im Prozess.
Wird es hier einen "Königsweg" geben? Nein, mit Sicherheit nicht.
Befürworte ich die DATEV-Lösung: Nein, bzw. habe ich meine Akzeptanzschwierigkeiten. Aber es ist vermutlich nicht der schlechteste Weg, wenn wir in die Zukunft schauen.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Befürworte ich die DATEV-Lösung: Nein, bzw. habe ich meine Akzeptanzschwierigkeiten. Aber es ist vermutlich nicht der schlechteste Weg, wenn wir in die Zukunft schauen.
Zentrale Erzeugung der Rechnung ist im Hinblick auf die zukünftige Meldepflicht der Rechnungen sicher richtig.
Warum dann nur "@datev.de" eine zentrale Versandadresse als Absender?
Wie schwer kann es denn sein @mustermann-datev.de oder mustermann@datev-rechnungsstellung. de als Absender einzurichten? Damit wäre eine Individualisierung der Versandadresse gegeben und die Rechnungen würden "zentral" verschickt.
Ich nehme nur mal eines unserer Mandate.
Drei "Dienstleister" welche mit DATEV arbeiten. WP/ RA / und wir als StB wenn da jetzt alles von @datev.de kommt.... ist doch irgendwie Mist.
Hallo @clblank ,
I
Ich habe eine Idee, über die ich nicht lange nachgedacht habe. Es ist mir gerade eingefallen.
Wenn man beim Rechnungsempfänger die Kanzlei-E-Mail-Adresse hinterlegt, dann müssten die E-Rechnungen doch bei der Kanzlei ankommen. Von dort könnten die E-Rechnungsdateien an die Mandanten versendet werden.
Praktische Lösung oder Unsinn?
Gruß
Martin Heim
Hallo Martin,
auf jeden Fall Mehraufwand, da ich die Rechnungen ja nochmal in die Hand holen muss und die entspr. Mailadresse des Mandanten rausuchen und einfügen muss.
@jjunker schrieb:
Warum dann nur "@datev.de" eine zentrale Versandadresse als Absender?
Wie schwer kann es denn sein @mustermann-datev.de oder mustermann@datev-rechnungsstellung. de als Absender einzurichten? Damit wäre eine Individualisierung der Versandadresse gegeben und die Rechnungen würden "zentral" verschickt.
Weil es für die Mehrheit so deutlich am einfachsten einzurichten ist.
Wieviele Kanzleiinhaber/-entscheider, die sich mit Mailkonfiguration beschäftigen, können sicher und sattelfest mit MX / SPF / DKIM / DMARC / SmartHost / etc. in Verbindung mit eigener Mailserver / M365 / DATEVnet u.s.w. umgehen?
Selbst ich als Techniker muss mir die ein oder andere Sache hier erst zu Gemüte führen und dann umsetzen. Ich will mir das gar nicht bei den "Feld-Wald-Wiesen"-Kanzleien vorstellen wollen, die eben keinen Volladmin beschäftigen.
Und die Antwort-Adresse zeigt ja direkt auf die Kanzlei.
Alle anderen Anmerkungen: da bin ich dabei...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Ich kann in diesem Thread gar nicht genug "Kudos" geben.
Nach meinem ersten erschreckenden Test im letzten Jahr mit der E-Rechnung wollte ich ihr heute noch einmal eine neue Chance über die DATEV geben und stelle fest, dass ich weiterhin ein schlechtes Bauchgefühl dabei habe. Warum nur hat man sich bei der DATEV dagegen entschieden, ZUGfERD-Dateien weiterhin über den E-Mail-Account des Beraters versenden zu können? Von exakt 100% der IT-affinen Mandanten, mit denen ich die E-Rechnung bisher ausprobiert habe, kam der Hinweis, dass dieses Format des Versands über einen Dritten, auch wenn es die DATEV ist, Phishing Tür und Tor öffnet. Eine solche Mail ist schnell nachgebaut und nur die wenigsten kontrollieren, ob das S/MIME-Zertifikat gültig ist.
Ich pflege bisher außerdem, meinen E-Mails mit dem PDF-Rechnungsanhang ein paar erläuternde Worte beizufügen. Ich müsste nun also jedes Mal, wenn ich eine Rechnung schreibe, noch einmal eine separate E-Mail hinterherschicken (oder vorab, weil ich ja nicht kontrollieren kann, wann bzw. ob überhaupt die Mail bei der DATEV rausgeht. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass bei der DATEV irgendwas schief läuft). Lästig. Oder aber ich müsste die Rechnungen jeweils an mich selbst schicken um sie dann als Anhang an eine eigene Mail anzuhängen, was ebenso lästig ist. Im Großunternehmen, wo die Rechnungen in einer eigenen Abteilung ankommen, die mit dem rechnungsbegründenden Vorgang an sich nichts zu tun hat, mag das ja noch angehen, aber als Berater im persönlichen Kontakt mit dem Mandanten möchte ich gerne auch den sensiblen Bereich der Rechnungsstellung möglichst individuell und nachvollziehbar handhaben.
Ich habe kein Problem damit, dass die Rechnungen **bleep**e aussehen, weil sie soweit wie möglich standardisiert werden (wobei die kürzlich erhaltene DATEV-Rechnung auch wieder ganz anders aussieht). Geschenkt.
Aber bitte, bitte, liebe DATEV, lasst es wieder zu, dass sich der Berater selbst entscheiden kann, ob er den Versand über die DATEV oder den Versand über einen eigenen Mailaccount nutzt. Geht ja bisher im ZUGfERD 1.0-Format auch (auch wenn man das nicht mehr neu auswählen kann).
Vielleicht habe ich das aber auch überlesen und es steht hier schon irgendwo, dass das mit dem nächsten Update kommt. Dann wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Beste Grüße
Viel manueller Aufwand und hohes Risiko der Verwechselung. Weil alles von "@datev.de" kommt ist keine automatische Weiterleitung möglich.
Wenn man konsequent im "Ein Stück" Modus arbeitet ließe sich das Verwechselungsrisiko minimieren.
Weiter gedacht:
Wenn ich die geplante Meldepflicht richtig verstanden habe soll ja zukünftig eine zentrale Empfangsadresse je Wirtschaftsidentifikationsnummer angelegt/hinterlegt werden.
Die Absenderadresse teilt der FV mit Versand der Rechnung mit welcher Rechnungsbetrag nebst VSt der Empfangsadresse zugestellt wurde.
Wenn dann alle Kanzleirechnungen erst an die Kanzlei selber gehen.... 🤔
Rechnungen B2C können ja noch "normal" versand werden.
Was auch wieder zu zwei unterschiedlichen Prozessen führt.
4/3 -->
Rechnung über ESt-Erklärung als sonstige Rechnung,
Rechnung über die EÜR über @datev.de
und das bei einem gemeinsamen Stammdatensatz? 🙈
Aktuell gibt es weder eine Portal- noch ein Meldepflicht! Wenn es gesetzlich eingeführt wird, dann ist es für alle so.
Für Datev gäbe es ausreichend aktuelle Baustellen (Eine "alternativlose" Portallösung wurde ja nun endlich eingestampft)
Ich verbleibe vorerst bei der PDF Rechnung per EMail von meiner Adresse.
Wieviele Kanzleiinhaber/-entscheider, die sich mit Mailkonfiguration beschäftigen, können sicher und sattelfest mit MX / SPF / DKIM / DMARC / SmartHost / etc. in Verbindung mit eigener Mailserver / M365 / DATEVnet u.s.w. umgehen?
Ich bin da auch nicht sattelfest. Muss ich aber auch nicht sein wenn das individualisierte Rechnungsversandpostfach (nur Versand und nicht empfangsberechtigt) von DATEV betrieben würde und keine Einbindung in die eigene Umgebung erfolgt.
Jaein. Grundsätzlich ja, nur kann eine natürliche Person eben auch Einzelunternehmer sein. Wir wissen i. d. R. welcher von unseren Mandanten Unternehmer ist, das gilt aber nicht überall. Zumal standardisierte Prozesse nicht von vielen Abzweigungen profitieren. Daher lautet meine Empfehlung an Mandanten ausschließlich ZUGFeRD-Rechnungen zu erstellen und dem (Privat-) Kunden bei bedarf eine Rechnungskopie auszudrucken. Wenn wir dann selbigen Mandanten eine sonstige Rechnung für die Einkommensteuer aber eine E-Rechnung über Datev für seine GmbH zukommen lassen, denkt der noch wir haben nicht alle Tassen im Schrank.
übrigens kommt in der ZMSD in 2026 die Trennung zwischen natürlicher Person und Einzelunternehmer. Man hat dann künftig 2 Mandantennummern.
@jjunker schrieb: Muss ich aber auch nicht sein wenn das individualisierte Rechnungsversandpostfach (nur Versand und nicht empfangsberechtigt)
Doch, denn SPF, DKIM würde dann schon je nach Einrichtung ein Stolperstein darstellen. Oder dazu führen, dass die E-Rechnungs-Mail als SPAM klassifiziert wird.
Also so einfach ist es dann doch wieder nicht. Und genau da dürften 80-90% der Entscheider schon ausgestiegen sein.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@marco_brudek schrieb:
übrigens kommt in der ZMSD in 2026 die Trennung zwischen natürlicher Person und Einzelunternehmer. Man hat dann künftig 2 Mandantennummern.
Gibt es dazu eine Quelle?
Danke vorab.
Grüße
AKW
Dok 1037820
ja, im Arbeitsplatz-Stammdaten:
Wenn man beim Rechnungsempfänger die Kanzlei-E-Mail-Adresse hinterlegt, dann müssten die E-Rechnungen doch bei der Kanzlei ankommen.
Ja, das ist aktuell mein Weg. Ich hinterlege die E-Mail-Adresse "e-Rechnung@unsereDomain.de."
Aber dann habe ich auf der Rechnung immer noch als Absender ...@datev.de.
@martin65 schrieb: Praktische Lösung oder Unsinn?
Für die Einen JA (praktische Lösung), für die Anderen Nein (Unsinn)...
Das muss wohl jeder für sich entscheiden...
@clblank schrieb: Ja, das ist aktuell mein Weg. Ich hinterlege die E-Mail-Adresse "e-Rechnung@unsereDomain.de."
Aber dann habe ich auf der Rechnung immer noch als Absender ...@datev.de.
Auf der RECHNUNG steht die Adresse, welche in den Kanzleistammdaten hinterlegt wurde.
In der Versand-E-Mail steht die @datev.de-Adresse als Versenderdomain drin. Als Antwort-Adresse wird wieder auf die in den Kanzleistammdaten hinterlegte Antwort-/Kontaktadresse.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Aber wenn Sie die Mail mit dem Rechnungsinhalt nicht weiterleiten, sondern die PDF-Datei an Ihrer Mail an den Mandanten anhängen, dann steht doch nirgendwo ...@datev.de., oder? Dann kommt die Mail doch mit Ihrer eigenen Kennung beim Mandanten an, oder?
Aber wenn Sie die Mail mit dem Rechnungsinhalt nicht weiterleiten, sondern die PDF-Datei an Ihrer Mail an den Mandanten anhängen, dann steht doch nirgendwo ...@datev.de., oder?
Das steht meines Wissens auf der Rechnung.
Nein. Auf der Rechnung steht die Empfänger- und die Kanzlei-Email-Adresse. DATEV taucht lediglich beim Versenden der E-Rechnung als Absender in outlook auf.
Kurze Frage:
Das Standard-Formular (zumindest EO comfort) sieht auch eine Spalte für die Zentelsätze vor. Kann diese ausgeblendet werden? Auf die Schnelle finde ich hierzu keine Optionen.
Ich würde auch mal davon ausgehen, dass die Spalte "in Stein gemeiselt" ist...
Danke und Beste Grüße
Christian Ockenfels
Im Programm Rechnungsschreibung gibt es unter den Kanzleidaten/Grundwerte im Punkt "Rechnungsformular" eine Checkbox zum Ausblenden der Zehntel- und Zwanzigstelsätze.
Nein. Auf der Rechnung steht die Empfänger- und die Kanzlei-Email-Adresse. DATEV taucht lediglich beim Versenden der E-Rechnung als Absender in outlook auf.
Ja, Sie haben Recht. Aber das ist ja auch nicht glücklich: Unterhalb des Adressfeldes steht nun unsere E-Mailadresse, nicht die des Mandanten.
@martin65 schrieb:Im Programm Rechnungsschreibung gibt es unter den Kanzleidaten/Grundwerte im Punkt "Rechnungsformular" eine Checkbox zum Ausblenden der Zehntel- und Zwanzigstelsätze.
Ich sprach aber von EO comfort... das gibt es keine Rechnungsschreibung mit Kanzleidaten/Grundwerten. Die gibt es nur in EO compact/classic...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@MC89 schrieb:Hallo Christian,
wie wäre es hiermit https://apps.datev.de/help-center/documents/1036806
Top! Danke!
Ich habe gerade unsere Wünsche telefonisch bei DATEV angemeldet (u.a. Anrede in der E-Mail nicht mit Firmenname und eine Anrede in der Rechnung - beides ist wohl bereits als Wunsch registriert).
Dort wird die Anzahl der Wunschnennungen wohl aufgenommen.
Daher: vielleicht kurzer Anrufe bei DATEV.