Hallo zusammen, vorneweg noch ein spätes Frohes Neues Jahr! @Alexander_Herrmann & ich sind Ende Dezember nochmal zusammengesessen, um über den aktuellen Stand der E-Rechnung und die weiteren geplanten Erweiterungen zu sprechen. Gerne daher auch hier nochmal ein kurzes Update zum aktuellen Stand der Weiterentwicklungen zur E-Rechnung in der Eigenorganisation. Zur Jahreswechsel-Version wurden neben einigen kleinen Bugs und Anpassungen v.A. folgende Punkte angegangen: Eigenorganisation comfort: (siehe Programmänderungen - DATEV MyUpdates) Eigenorganisation classic/compact: (siehe Programmänderungen - DATEV MyUpdates) Im Jahr 2025 planen wir weitere Abrundungen. Unter anderem sind wir aktuell an der Prüfung und Umsetzung folgenden Themen dran: Neutrale Rechnung ohne Verweis auf StBVV Optionaler Entfall der Spalte „Tabelle“ auf der E-Rechnung Abrundungen des Kanzleilogodialogs (z.B. Problem mit 4k Monitoren nach dem Öffnen des Dialogs, Abgeschnittene Pixel am rechten Logo Rand, …) Vertragsnummer optional auf E-Rechnung ausgeben (auch in EO comfort) Individualisierbarkeit verschiedener Texte auf der E-Rechnung (z.B. Schlusstext/ Einleitungstext) Optionaler Entfall des Leistungsdatums – z.B. für Vorschussrechnungen Abrundungen des neuen Leistungsnachweises in EO comfort … Ich kann stand heute noch nicht versprechen, dass jedes genannte Thema umgesetzt wird, da wir aktuell teils noch intern prüfen, ob eine Umsetzung möglich ist. Weiter werden die oben genannten Themen nicht alles sein, was wir im Laufe des Jahres im Kontext der E-Rechnung (und darüber hinaus) umsetzen werden. Wir sichten & bewerten regelmäßig das Feedback unserer Mitglieder zur E-Rechnungsschreibung in der Eigenorganisation und versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf zu reagieren. Dabei bitte ich jedoch um Verständnis, dass nicht jeder Wunsch umgesetzt werden kann, da für uns weiterhin folgende Rahmenbedingungen gelten: Gesetzliche Rahmenbedingungen: Klare Definition von verpflichtenden wie optionalen Feldern nach der Norm EN16931 Vorrang des maschinenlesbaren Teils sowie Sichtkomponente als identisches Mehrstück der Sichtkomponente Mittelfristige Verpflichtung zum Versand der E-Rechnung über eine Plattform (vrstl. 01.01.2028) Weitere Rahmenbedingung: DATEV-Übergreifende Verwendung eines zentralen Services zum Versand von E-Rechnungen Begrenzte Kapazitäten aufgrund des laufenden Portfoliowandels und damit einhergehender Wartungsmodus unserer Eigenorganisations-Produkte (siehe auch: Ihre Stimme zählt: Verbesserung der E-Rechnungssch... – Seite 3 - DATEV-Community - 437668) Ich hab mich auch nochmal in der Sammlung und Beantwortung der noch nachträglich genannten Wünsche und des konstruktiven Feedbacks versucht. Hier noch eine Zusammenfassung: Nachgereichte Themen + Antwort: Thema Antwort Kategorie Überarbeitung der Sichtkomponente Aufgrund des Vorranges des maschinenlesbaren Teils vor der Sichtkomponente priorisieren wir andere Themen höher. Wenn die Kapazität dafür übrig ist, kann eine Überarbeitung einzelner Aspekte geprüft werden. Manuelle Nachbearbeitung Um die Übereinstimmung der Sichtkomponente und des maschinenlesbaren Teils zu gewährleisten, darf eine manuelle Nachbearbeitung nicht möglich sein. Keine Anpassung (Technisch/Rechtlich bedingt) Verarbeitung der Daten in der Fibu Bei Ausgangsrechnungen aus der EO wird der Buchungssatz auf Basis der Rechnungsdaten aus der EO heraus erstellt. Die E-Rechnung wir dann nach DMS abgelegt und dem Buchungssatz über den Beleglink angehangen. In der Fibu kann dann auch die XML über den neuen Viewer visualisiert werden! Beim Schreiben einer XRechnung wird hier aktuell leider noch eine „alte, durch die EO erstellte Visualisierung“ via Beleglink an den Buchungssatz angehangen. Dies wird zeitnahe behoben. Zukünftig wird auch in diesem Fall direkt die XML verlinkt. Wird umgesetzt Die Postadresse in den DATEV Stammdaten ist nicht UPU-konform, zumindest nicht im Fall von Groß Britannien Wird geprüft E-Mail zum Versand der E-Rechnung als Handelsbrief und damit archivierungspflichtig? „So sind beispielsweise E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs in elektronischer Form aufbewahrungspflichtig. Dient eine E-Mail nur als „Transportmittel”, z. B. für eine angehängte elektronische Rechnung, und enthält darüber hinaus keine weitergehenden aufbewahrungspflichtigen Informationen, so ist diese nicht aufbewahrungspflichtig (wie der bisherige Papierbriefumschlag). BMF-Schreiben vom 14.11.2014, Textziffer 121“ Im Zuge der Individualisierbarkeit der Mails aber nochmal zu beachten! Durch Community beantwortet In der ZUGFeRD-Rechnung wird der berechnete Auslagenersatz in Summe als letzte Rechnungsposition aufgeführt. Die Verteilung auf die Rechnungspositionen, wie es bisher der Fall war, unterbleibt. Es ist somit nicht auf einen Blick nachvollziehbar, aus welcher Position sich welche § 16er zusammensetzen. Ein Ausweis der Gebühren nach §16 StbVV auf Gebührenebene ist derzeit nicht vorgesehen und nicht in Planung. Es besteht hier die Einschätzung nach § 9 Abs. 2 S.3 StBVV, dass ein Ausweis des Gesamtbetrages bei Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Gesamtbetrages ausreicht. Keine Anpassung Anzeige des Leistungsnachweises in der Rechnungsvorschau Seit der Jahreswechselversion werden Anlagen wie der Leistungsnachweis auch in der Rechnungsvorschau angezeigt Umgesetzt Keine Anrede vor der Adresse in der E-Rechnung Wunsch aufgenommen In Prüfung @chrisocki : Ja, können sie auch in Eigenorganisation comfort! Siehe: Zehntel-Sätze für E-Rechnungen ausblenden - DATEV Hilfe-Center
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