Eigentlich wollte ich mich über dieses bedienerunfreundliche Programm außerhalb des DATEV-Universums nicht mehr aufregen, wir haben uns arrangiert.
Gleichwohl lässt die neue Info-Mail meinen Blutdruck schon wieder steigen. Wir hatten uns bewusst für das Basis-Paket entschieden, da es immer hieß, die Leistungen sind in allen Paketen gleich (voller Funktionsumfang).
Dafür haben wir im Jahr 2022 stolze 3.180,00 EUR bezahlt.
Nun werden die Pakete mit unterschiedlichen Leistungen bestückt und im Basis-Paket erhalten wir keine Fristenkontrolle und Massenbescheidprüfung. Gleichzeitig erhöht sich die Jahresmindestumsatz um 100%.
Hier ist der genossenschaftliche Gedanke komplett verloren gegangen.
Daniel Kühn
PS: Dass die Übergabe der Gegenstandswerte vor Elster-Übermittlung noch immer nicht möglich ist und die ganzen Schnittstellen zur Einbindung in die DATEV-Welt kein flüssiges Arbeiten zulassen, ärgern mich noch immer massiv.
... eine gute Gelegenheit, um mal zu überprüfen, ob man inzwischen die Unmengen an Daten , die man in dieses "Schwarze Loch" geschmissen hat, auch wieder in strukturierter Form herausholen kann.
... zumindest eine Möglichkeit zur lokalen Datensicherung der erfassten und der ausgewerteten Daten wäre normalerweise Pflicht, aber was ist an diesem Produkt schon 'normal' ?
Ich habe die Info ebenfalls erhalten und stimme Ihnen zu 100 % zu. Eine Leistungskürzung war anfangs bei den Basispaketen nicht vorgesehen. Noch unverschämter finde ich jedoch die für die angekündigte Massenbescheidprüfung, den Verweis auf das fremde (auch fino) Produkt Kanzleidrive welches garantiert früher oder später dann ebenfalls für neue Kosten sorgt. Ich werde dies nicht aktivieren. Das "DMS" war nämlich ebenfalls im Funktionsumfang von Grundsteuer digital beworben. Dass Werbeversprechen nicht unbedingt wahrheitsgemäß sind ist nichts neues, fino überschreitet hier allerdings so langsam aber sicher m. E. die Grenzen von unlauterem Wettbewerb. Eine Stellungnahme von Datev als Miteigentümer zur Vorgehensweise würde mich durchaus interessieren.
Könnte jemand diese Info von fino einmal hier Online stellen?
Ich bekomme zwar fleißig Rechnungen für unser Premium-Paket, aber leider keine derartigen Infomails.
Möglicherweise ist das Paket dazu nicht Premium genug...
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"Kanzleidrive"....
Oh, ich habe da eine Vermutung.....
diese E-Mail
ist gestern auch hier angekommen
... aber da ich externe Bilder in E-Mails hasse und sie daher bei mir standardmäßig gesperrt sind, gehen manche 'tollen' Neuigkeiten im Newsletter gerne mal 'verloren' ...
... was mich allerdings i.d.R. nicht belastet
... von fino fühle ich mich sowieso nicht 'seriös' informiert
Apropos,
"KanzleiDrive" klingt wie ein bewährtes Produkt, wurde aber anscheinend erst frisch aus der Taufe gehoben ...
... von der "fino KanzleiDrive GmbH"
... mit dem Werbeversprechen:
"Wir entwickeln KanzleiDrive rasant und konsequent weiter"
... ok, dann weiß ich erst mal Bescheid, was und wer und welche Rasanz und Brisanz dahinter stecken könnte 😉
Nachtrag:
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... klingt nach einer revolutionären Technik aus dern Laboren der NASA oder der NSA 😅
FINO ist schon immer wieder "lustig". 😠
Eben mal die Preise für das Basis-Paket um 100 % anheben, dafür dass das Programm die nächsten Jahr praktisch nicht genutzt wird. Nichts tun, nur abkassieren ... Das erleichtert meine Entscheidung, ob ich den Vertrag die nächsten Jahre weiterlaufen lasse, um vielleicht jedes Jahr ein oder zwei Grundsteuererklärungen darüber abzuwickeln, oder kündige. Meine Meinung: das wird bei FINO (und DATEV dahinter) wieder mal ein Schuss ins Knie.
Diese "Optical Character Recognition" hört sich echt revolutionär an (wie vieles bei FINO). Die letzten 20 Jahre hätte man OCR-Texterkennung dazu gesagt und das beherrscht heute fast jede Standard-Software (außer DATEV Unternehmen online mit Volltextsuche; ein Wunsch, der lange und vielfach gefordert wird).
Außerdem werde ich meine Bescheide lieber in der DATEV-Welt verwalten. Ist zwar schade, dass hier für die Grundsteuerbescheide auch kein wirklicher Workflow möglich ist, aber ich möchte keine Paralleluniversum schaffen, mit dem die Zusammenarbeit "soooo vertrauensvoll" ist wie mit FINO.
Nochmals "Danke" an DATEV, dass Ihr uns hier so im Regen stehen lasst.
Hallo Datev (stellvertretend @Bernd_Meyer)
wenn dieses Gebaren nicht mittels Stärke der Besitzanteile gestoppt wird, dann könnte sich dieses ganze Outsourcing schnell negativ entwickeln.
Mit diesen aufgezwungenen Zusatzverträgen folgen Abhängigkeiten die man sich dann vergolden lässt.
Im Lichte der früheren Diskussion und skeptischen Fragestellungen und auch den ganzen Geburtswehen wäre es schon fast amüsant - wenn man nicht betroffen ist - wie unbeirrt hier alle Klischees übererfüllt werden...
Bitte schreitet hier ein - im Sinne der Genossen(schaft).
Viele Grüße
@Nutzer_8888 schrieb:Hallo Datev (stellvertretend @Bernd_Meyer)
wenn dieses Gebaren nicht mittels Stärke der Besitzanteile gestoppt wird, dann könnte sich dieses ganze Outsourcing schnell negativ entwickeln.
Mit diesen aufgezwungenen Zusatzverträgen folgen Abhängigkeiten die man sich dann vergolden lässt.
Im Lichte der früheren Diskussion und skeptischen Fragestellungen und auch den ganzen Geburtswehen wäre es schon fast amüsant - wenn man nicht betroffen ist - wie unbeirrt hier alle Klischees übererfüllt werden...
Bitte schreitet hier ein - im Sinne der Genossen(schaft).
Viele Grüße
Nette Idee, @Nutzer_8888 . Wieviele von den 34827 "Mitgliedern" dieser Community äußern sich hier zu den Preisanpassungen von "Grundsteuer-Digitial"?
Und wieviele werden den Einsatz des Programmes nun überdenken?
Was meinen Sie, wird DATEV nun machen und was wird passieren? Weil hier in der Community ein paar Nutzer damit nicht einverstanden sind?
Die Community spiegelt sicherlich nicht die Meinung aller Anwender wider. Denn sonst gäbe es einen ganz anderen Sturm der Entrüstung.
Sorry, in der Vergangenheit hatten wir hier ganz andere Themen, die für Entrüstung sorgten. Was ist passiert?
@andreashofmeister schrieb: Was meinen Sie, wird DATEV nun machen und was wird passieren? Weil hier in der Community ein paar Nutzer damit nicht einverstanden sind?
Ja, ja realistisch ist die Chance auf Beachtung wohl eher gering, aber es fühlt sich einfach besser an, wenn man entsprechende Wünsche adressiert hat.
Viele Grüße
... es schreiben zwar nur Wenige, aber die Anderen lesen und fühlen sicher umso intensiver mit
... und jeder, der entsprechende Kommentare liest und ihnen 'sprachlos' zustimmen kann, hat ja die Möglichkeit, sein Umfeld zu influencen
Im DATEV-Magazin findet sich ein Beitrag mit dem Titel „Die Chance liegt im Prozess“.
Dazu wird ausgeführt: PROF. DR. PETER KRUG: Durch unsere Produkte lassen sich die Leistungen des normalen Alltagsgeschäfts effizienter gestalten, was unseren Mitgliedern Freiraum für Beratung schafft.
Für die Grundsteuer möchte ich behaupten: Keine Effizienz. Ziel verfehlt.
out of topic:
In diesem Zusammenhang auch noch Arbeitnehmer online als positiven Prozess anzuführen, finde ich nach der Einführung des ANO-Cockpits sehr gewagt. Ich habe für Neumandate ANO erstmal gestoppt, bis das cloud-Programm die Grundfunktionalität wieder erreicht hat. Ich habe derzeit erhöhten Aufwand.
Das neue Verfahren zur Authentifizierung kann ich noch nicht einschätzen. Gefühlt tun sich die Arbeitnehmer damit schwer.
Leider leider kann ich Ihnen nur beipflichten @moeller .
Nichts auf die Reihe kriegen und dann noch selbst loben.....Ich sach besser nix.
KanzleiDrive
einmal wieder eine tolle Namensgebung aus der Feder der Marketingabteilung.
Das englische Drive bedeutet doch Antrieb, Laufwerk oder fahren?
Kanzlei in englisch: office, law office oder chambers?
Da sind doch jede Menge Wortspiele möglich. Mit oder ohne Leerzeichen zwischen zwei Worten.
Da lob ich mir das Projekt: KlarTax, MyDatev, ProCheck, SmartExperts.
Mich beruhigt es aber auch ein bisschen, dass es noch einige Zeit brauchen wird, bis alle DATEV-Programmnamen gedenglischt sind.
Gruß an den
Chief Executive Officer und die anderen Chief's
Martin Heim
Sicher äußern sich viele Kollegen und Mitglieder hier nicht über die Preispolitik des "Kooperations-Partners" der DATEV. Da mag auch die Fassungslosigkeit über den Mehrheitsgesellschafter mitschwingen, der zulässt, dass so mit den "Kunden=Störenfriede" umgegangen wird, die auch durch Kritik an der Entwicklung einer anfangs nahezu untauglichen Anwendung mitgewirkt haben.
Die Fristenkontrolle gehört m.E. untrennbar zum Bescheidmanagement, das - nach wie vor - zu Bestandsfunktionen von GrundsteuerDigital der finotax gehört. Diese Funktion jetzt für das Basispaket auszulagern ist m.E. schlichtweg unlauter.
Mit der Verdoppelung des Mindestumsatzes im Basispaket werden die verbleibenden Anwender zur Kasse gebeten, um die Umsatzausfälle auszugleichen, die daraus resultieren, dass mit den Mängeln - bis in den Herbst hinein - die viele potentielle (prognostizierte) Kunden "vom Hof gejagt wurden".
Das einzig beruhigende ist, dass bei der Einrichtung des beSt die DATEV nicht auf den unglückseligen Gedanken gekommen ist, einen (Un)Kooperationspartner einzuschalten.
Viele Grüße
H. Müller StB
Hallo DATEV-Community Mitglieder,
gerne antworte ich konsolidiert auf die formulierten Fragen.
a) Preisanpassungen GrundsteuerDigital
Wie im Newsletter der fino taxtech angekündigt, wird es Preisanpassungen zur Lösung GrundsteuerDigital geben. Das jeweils aktuelle Preismodell finden Sie unter grundsteuer-digital.de/steuerberater, ergänzende FAQs unter hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/preismodell.
Der Aspekt „Mindestumsatz je Jahr“ wurde nochmals überarbeitet. Ich kopiere die entsprechende Antwort aus der GrundsteuerDigital Community (Link: feedback.grundsteuer-digital.de/communities/1/topics/2147-jahrlicher-mindestumsatz-ohne-mitteilung-geandert)
[…] Entgegen unserem missverständlichen Hinweis im Newsletter sind Bestandskunden mit derzeit laufender Vertragslaufzeit nicht von den aktuellen Preisanpassungen betroffen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. […]
b) Kanzleidrive (Lösung der fino kanzleidrive GmbH)
KanzleiDrive ist eine Softwarelösung, die bspw. den Datenaustausch zwischen Kanzlei, Mandant und Dritten (z. B. Banken) vereinfacht.
Es handelt sich um eine Lösung der fino kanzleidrive GmbH und nicht der fino taxtech GmbH. KanzleiDrive ist keine DATEV-SW-Kooperationslösung, ist also bspw. nicht auf dem DATEV-Marktplatz.
Für den Grundsteuerprozess benötigen Sie die KanzleiDrive Lösung nicht, KanzleiDrive erleichtert nur Folgeprozesse.
Auf kanzleidrive.de können Sie sich bei Interesse zur Lösung informieren.
c ) Fristenkontrolle und Bescheidmanagement
Die Finanzverwaltung hat ERiC im Herbst 2022 erweitert. In Bezug auf die Grundsteuer ergeben sich daraus im Wesentlichen folgende Neuerungen:
D. h. nun klappen die Prozessschritte auch digital 😉, vorausgesetzt die jeweilige Grundsteuer- bzw. Kanzleimanagementlösung integriert die Schnittstellenerweiterung. (Alternativ steht der Papierweg zur Verfügung.)
Im Zusammenspiel von GrundsteuerDigital und den DATEV-Lösungen gilt der Grundsatz, dass alle Grundsteuer-Prozessschritte, die vor dem Eingang des Bescheids liegen, durch GrundsteuerDigital abgedeckt werden. Prozessschritte nach dem Elster-Vorgang werden mindestens in den DATEV-Lösungen umgesetzt.
Zu den konkreten Umsetzungen
Die Umsetzungen erfolgten in GrundsteuerDigital und DATEV jeweils im November.
Ergänzender Hinweis: Die Posteingangs- und Fristerfassung war ja von Anfang an auch in DATEV möglich.
d) Massenbescheidprüfung
Die Antwort unter c) soll somit verdeutlich, dass Sie bei den Themen Fristen, Bescheide oder Einsprüche erstmal alle notwendigen Funktionen haben.
Es gibt aber bspw. Kanzleien, die sich auf Mandate aus dem Bereich Land und Forstwirtschaft spezialisiert haben. Entsprechend werden diese Kanzleien viele, viele Bescheide erhalten. Selbst „wenn“ man unterstellt, dass die Bescheidprüfung in vielen Fällen einfach sein sollte, so ergibt sich auf Grund der Menge an Bescheiden ein erheblicher Arbeitsaufwand. Da die Bescheiddaten nicht elektronisch zur Verfügung gestellt werden, klappt kein automatischer Bescheidabgleich, wie Sie es bspw. bei der Einkommensteuer gewohnt sind. fino taxtech hat auf den Wunsch entsprechender Kanzleien schnell reagiert und eine OCR-basierte Bescheidabgleichslösung entwickelt. Das Verfahren skizziere ich sehr vereinfacht: Papierbescheide in Masse scannen => GrundsteuerDigital erkennt per OCR relevante Grundsteuerwerte und gleicht diese mit den Werten der FE ab => über ein Art Ampelsystem wird die finale Bescheidprüfung unterstützt. In der Praxis wird die Lösung aus meiner Sicht insbesondere bei Kanzleien mit vielen Feststellungserklärungen eingesetzt werden, deshalb kann ich auch nachvollziehen diese Lösung in den „großen Paketen“ anzubieten.
e) Übermittlung der Feststellungserklärungen zum Fristende
Dieser Punkt war nicht im Thread, es ist mir aber wichtig darauf hinzuweisen. Ich habe einen groben Einblick in die konsolidierten Zahlen erfasster Grundstücke und übermittelter Feststellungserklärungen. Auch wenn wir nur noch wenige Tage bis zum Ende der voraussichtlich einmaligen Fristverlängerung haben, so haben wir eine deutliche Spreizung angelegter Feststellungerklärungen und übermittelter Feststellungserklärungen. In einem DATEV Hilfedokument würde es an dieser Stelle heißen:
"Um die fristgerechte Übermittlung Ihrer steuerlichen Werte an die Finanzverwaltung sicherzustellen, senden Sie Ihre Daten so früh wie möglich."
fino taxtech hat erheblich in Skalierung investiert. Im Gesamtprozess gibt es bspw. „empfangende Stellen“, die fino taxtech nicht beeinflussen kann. Bitte „Elstern“ Sie nicht auf den letzten Drücker, sondern gehen das Thema jetzt an. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Feststellungerklärungen „nicht“ bis zum Fristende tatsächlich ankommen. fino taxtech wird ergänzend auf dieses Thema zeitnah aufmerksam machen. Auf datev.de/grundsteuer haben wir gestern einen entsprechenden Hinweis geschaltet.
Noch 12 Tage bis zum Fristende🙂. Ich wünsche allen Kanzleien viel Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Grundsteuererklärungen!
Viele Grüße
Bernd Meyer
c ) Fristenkontrolle und Bescheidmanagement
Die Finanzverwaltung hat ERiC im Herbst 2022 erweitert. In Bezug auf die Grundsteuer ergeben sich daraus im Wesentlichen folgende Neuerungen:
D. h. nun klappen die Prozessschritte auch digital
, vorausgesetzt die jeweilige Grundsteuer- bzw. Kanzleimanagementlösung integriert die Schnittstellenerweiterung. (Alternativ steht der Papierweg zur Verfügung.)
Im Zusammenspiel von GrundsteuerDigital und den DATEV-Lösungen gilt der Grundsatz, dass alle Grundsteuer-Prozessschritte, die vor dem Eingang des Bescheids liegen, durch GrundsteuerDigital abgedeckt werden. Prozessschritte nach dem Elster-Vorgang werden mindestens in den DATEV-Lösungen umgesetzt.
Zu den konkreten Umsetzungen
Die Umsetzungen erfolgten in GrundsteuerDigital und DATEV jeweils im November.
Ergänzender Hinweis: Die Posteingangs- und Fristerfassung war ja von Anfang an auch in DATEV möglich.
Und kein Sterbenswörtchen zum Ausschluss der Nutzer des Basis-Pakets von der Fristenkontrolle???
Hallo @HGM-AUDIT ,
ich habe ja ausgeführt, dass die Posteingangserfassung und Fristenkontrolle in DATEV von Anfang möglich war.
Die meisten "DATEV-Kanzleien" nutzen für eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle, auch in anderen Steuerprozessen, die DATEV-Lösungen. Das GrundsteuerDigital Basis-Paket nutzen insbesondere Kanzleien , die eher wenige Feststellungserklärungen übermitteln. Von daher werden entsprechende Kanzleien auch "für die wenigen FEs" die gewohnte Fristenkontrolle in DATEV nutzen. In der Praxis passen somit Umsetzung und Paketbildung aus meiner Sicht.
Wenn eine Kanzlei für viele FEs die "einfache Fristenkontrolle" in GrundsteuerDigital verwenden will, so ist ein höherwertiges Paket sowieso preislich betrachtet sinnvoll.
Durch das neue Preiskonzept wurden im Basic-Paket die Fristenkontrolle nicht weggenommen.
Viele Grüße
Bernd Meyer
Guten Tag Herr @Bernd_Meyer ,
vorsichtig ausgedrückt: Dass hier das "Upgrade" der Basisversion bloß dazu gedacht war, Umsatzausfälle im zweiten Jahr Erklärungsübermittlung durch den Betreiber zu kompensieren, habe ich mir bereits vorher gedacht.
Ich finde es außerordentlich befremdlich, mit welchen "Strukturen" die DATEV hier offensichtlich kooperiert; hätte ich das vorher gewusst, wir hätten uns für eine andere Schnittstelle entschieden und dieser bewusst in Kauf genommene Umgang mit Mitgliedern wird bei uns jedenfalls sicherlich noch lange nachhallen.
Zum Thema:
Ich sehe eine zwei Änderungen im Basispaket; Erhöhung Mindestumsatz, Verringerung Anzahl der Nutzer - ok, diese Pille würde ich schlucken. Allerdings zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Anfang Oktober kommt eine Mail "stimmen Sie zu bis Ende des Monats, andernfalls wird Ihr Account gesperrt.
"Ab dem 05.12.2023 beträgt der Mindestumsatz im Basispaket 240,- EUR pro Jahr, mit der Möglichkeit, zwei Nutzer zu berechtigen. Weitere Veränderungen gibt es im Basispaket nicht. Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit, hier ein anderes Paket auszuwählen.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Account an und bestätigen Ihr Einverständnis mit der Vertragsverlängerung des Basispakets zu den oben genannten Konditionen bis zum 30.10.2023."
"WICHTIGER HINWEIS: Bitte melden Sie sich in Ihrem Account an und bestätigen Ihr Einverständnis mit der Vertragsverlängerung des Basispakets zu den oben genannten Konditionen bis zum 30.10.2023, andernfalls müssen wir Ihren Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit beenden. Ihr Zugriff auf Ihren GrundsteuerDigital Account ist dann nicht mehr möglich. Unsere AGB und Hinweise zur Datensicherung finden Sie hier."
Die Kombination der beiden im Anhang befindlichen Bilder bereitet mir jedoch ein wenig Unbehagen.
Ich denke wir werden einen Anwalt damit beauftragen müssen, die Änderungen der AGB sowie die Einbehaltung der Daten auf dem Account ("Grundsteuer digital.jpg") zu prüfen.
Mir ist es bisher noch nie passiert, dass ich vor Ablauf einer bezahlten Vertragslaufzeit auf Daten nicht mehr zugreifen konnte. Wenn mein Leasingfahrzeug ab kommendem Jahr teurer werden soll, wird es ja auch nicht stillgelegt, bloß weil ich der Vertragsänderung nicht X Monate im Voraus zustimme, oder?
Könnten Sie mir den Hintergrund eventuell möglichst einfach, transparent & auf eine Art und Weise erklären, die mein inneres "brodeln" zumindest leicht abschwächt?
Ist es rechtlich möglich & gewollt, den Zugang vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit zu sperren? Falls ja: Kennen Sie eine Grundlage?
Um ehrlich zu sein empfinde ich das Vorgehen an der Stelle als nötigend.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Lohmann
Sehr geehrter Herr Lohmann,
als Geschäftsführerin der fino taxtech GmbH und als Mitarbeiterin der DATEV e.G. antworte ich Ihnen, obwohl Sie Herrn Meyer persönlich angeschrieben haben. Der genaue Prozess für die Preiserhöhung im Basispaket ist in der Community der fino taxtech GmbH (https://feedback.grundsteuer-digital.de/communities/1/topics/2689-informationen-zu-anderungen-im-basispaket) beschrieben.
Bezüglich Ihrer Annahme, dass der Vertrag während der Laufzeit gekündigt bzw. der Zugriff auf Ihre Daten gesperrt wird, liegt ein Missverständnis vor. Wir verändern die Konditionen zum Ende der Laufzeit Ihres Vertrages und dazu brauchen wir Ihre Zustimmung. Da die Kündigungsfrist 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit endet, bitten wir Sie in Ihrem konkreten Fall, dies vor Ablauf der Kündigungsfrist (in Ihrem Fall der 30.10.2023), zu tun. Ich hoffe, ich konnte zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
VG und einen schönen Abend
Stephanie Zimmermann
Geschäftsführerin
+49171 9353029
stephanie.zimmermann@fino.group
www.grundsteuer-digital.de
Universitätsplatz 12, 34127 Kassel
🤣🤣🤣
Tut mir echt leid wegen den Problemen @alex123 , aber @Stephanie_Zimmermann bin ich froh das ich nicht mit der fino taxtech GmbH die Grundsteuer angegangen bin.
Für Grundsteuer-digital.de von mir ein 👎
Guten Tag Frau Zimmermann,
danke für Ihre Antwort, ich werte das zunächst einmal als Signal dafür, dass Kritik nicht unkommentiert stehen gelassen wird.
Ich möchte explizit nachfragen:
Sie schreiben: "Wir verändern die Konditionen zum Ende der Laufzeit Ihres Vertrages und dazu brauchen wir Ihre Zustimmung. Da die Kündigungsfrist 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit endet, bitten wir Sie in Ihrem konkreten Fall, dies vor Ablauf der Kündigungsfrist (in Ihrem Fall der 30.10.2023), zu tun."
Das habe ich verstanden. Gleichwohl haben Sie sicherlich die beigefügten Bilddateien aus dem ersten Post zur Kenntnis genommen. Da ich es rechtlich nicht beurteilen kann, würde ich Sie bitten, mir mitzuteilen, ob Sie ohne Zustimmung 30 Tage vor Ablauf des Vertrages das "anklicken" der Buttons erzwingen dürfen, denn so kam es mir vor (siehe die Screenshots).
Vielen Dank für Ihre abermalige Antwort und
mit freundlichen Grüßen
Alexander Lohmann
Guten Morgen Herr Lohmann,
gerne können wir zu dem Thema auch telefonieren, wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten an meine E-Mail-Adresse senden oder Sie mich anrufen.
Wir können und wollen Sie nicht dazu zwingen, Ihre Zustimmung zu den veränderten Konditionen zu geben. Wenn Sie diese ablehnen, endet Ihr Vertrag zum Ende der Laufzeit. Wenn Sie zustimmen, worüber wir uns sehr freuen würden, läuft der Vertrag zu den neuen Konditionen wieder ein Jahr. Wenn Sie gar nicht reagieren kündigen wir den Vertrag zum Ende der Laufzeit. Sie haben aber nach unserer Kündigung die Möglichkeit, den Vertrag wieder aufleben zu lassen, wodurch Ihr Account erhalten bleiben. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Viele Grüße
Stephanie Zimmermann
Nachdem die Grundsteuerfälle praktisch" abgearbeitet" sind, handelt es sich im Ergebnis um eine 100 % Preiserhöhung im Basispaket (vor allem für kleine Kanzleien), dafür, dass man weiter seine alten Fälle "anschauen" darf, samt der hochgeladenen Unterlagen. Hier wird der genossenschaftliche Gedanken mit Füßen getreten (immerhin ist die DATEV eG Mehrheitsgesellschafterin).
Die einseitige Preiserhöhung durch AGB-Anpassung ist m. E. rechtlich nur mit Zustimmung zulässig.
Das erinnert doch sehr an die unzulässige Praxis in den alten ABG der Banken:
Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB - und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren ( Az. XI ZR 26/20).
Ohne Zustimmung gilt die Preisstaffel in den AGB bei Vertragsabschluss m. E. weiter.
Wenn Sie rechtlich beabsichtigen, das Vorgehen anzuzweifeln, halten Sie uns hier gerne auf dem laufenden. Wie sehr sich die Geschäftsführerin @Stephanie_Zimmermann für die Belange ihrer Kunden interessiert, können Sie auch aus meiner ungehört bliebene Antwort lesen. Dass fino mit der taxtech GmbH ja einen Fuß in den Steuerberatermarkt setzen wollte und weiterer Erfolg mit unzufriedenen Kunden schwierig wird, scheinen sie begriffen und deshalb aufgegeben zu haben. Anders ist das Verhalten nicht zu erklären.
Ich finde es auch enttäuschend, dass sich die DATEV eG sowohl in dieser Diskussion als auch als Mehrheitsgesellschafterin der fino taxtech GmbH so passiv verhält.
Die DATEV eG ist verpflichtet, die Interessen Ihrer Mitglieder uneingeschränkt im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten in der fino taxtech GmbH wahrzunehmen.
Notfalls bedeutet dies auch, die Geschäftsführer auszutauschen.
Das Produkt "GrundsteuerDigital" wurde durch die Vertriebskanäle der DATEV eG als eine "mittelbare" DATEV-Lösung massiv beworben. Ich erinnere mich noch gut an die "DATEV"-Infoveranstaltungen Anfang 2022.
Es war die betriebswirtschaftliche Entscheidung der DATEV, keine "eigene" Grundsteuer-Lösung anzubieten (wozu sie eigentlich verpflichtet war, da es sich um ein Steuerdeklarationsprodukt handelt, als den ureigensten Kern-Leistungsbereich der DATEV Genossenschaft).
Durch den Erwerb der Mehrheitsanteile sollten die Grundsätze der DATEV eG mittelbar verwirklicht werden.
Verdeckte Preiserhöhungen um bis zu 100 % werden dem genossenschaftlichen Gedanken (unabhängig von deren zweifelhafter rechtlicher Zulässigkeit) nicht gerecht.
zu Ihren Ausführungen unter a) Preisanpassungen GrundsteuerDigital:
Das ist eine rechtliche Selbstverständlichkeit.
Problematisch ist, dass die fino taxtech GmbH suggeriert, den vertraglichen "Mindestumsatz" für Nutzer im Basispaket nach Ablauf der jeweiligen individuellen jährlichen Nutzungsdauer einseitig durch AGB-Anpassung ändern zu können. Geänderte AGB bedürfen jedoch der Zustimmung des Vertragspartners und die "alten" AGB aus dem Jahr 2022 (die für nahezu alle Kunden gelten, da es ab 2023 kaum oder wenig "Neu-"Kunden gegeben haben dürfte) ermöglichen eine einseitige Änderung des Mindestumsatzes nicht.
Problematisch ist auch, dass die DATEV eG dieses windige Geschäftsgebaren der fino taxtech GmbH toleriert und rechtfertigt.
Frage an die DATEV-Community:
Was sagen denn eigentlich unsere gewählten Vertreter bzw. der Vertreterrat zu der deutlich artikulierten Unzufriedenheit mit den Geschäftspraktiken von GrundsteuerDigital (fino taxtech GmbH)?
Beteiligt sich der eine oder andere Vertreter/in an den Diskussionen hier im Forum oder herrscht hier ebenfalls eine "dezente" Zurückhaltung?
Wenn dies nicht so ist, inwieweit werden die Bedenken in den entsprechenden Vertretergremien vorgetragen?