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Mehrwertsteuersatz - umfassende Senkung ab 1.7 bis 31.12. geplant

223
letzte Antwort am 08.07.2020 08:01:09 von martin65
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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 1 von 224
36530 Mal angesehen

Hallo Community,

liebe DATEV,

 

wenn die komplette Senkung des Mehrwertsteuersatzes für einen beschränkten Zeitraum kommt, dann brauchen wir unbedingt Analysetools, die es uns erlauben unsere Mandanten auf Fehlbehandlungen der Steuersatzsenkung hinzuweisen.

 

Ich denke da an falsche Dauerrechnungen, Daueraufträge Behandlung von AZ‘s und Schlussrechungen im Senkungszeitraum etc etc. 

Bitte macht schnell mit echtem Kundeneinbezug in diesem Thema ernst. Die praktischen Auswirkungen und der Kontroll- und Berichtigungsaufwand wirft sonst unsere Fibu-Abteilungen aus der Bahn.

 

https://www.facebook.com/groups/IDAeV/permalink/584036795570254/

 

 

Titel auf Wunsch des Autors durch @Dirk_Jendritzki geändert

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 224
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Da werf ich doch gleich auch mal noch Schmäckerchen dazu in den Ring - obwohl sich das mE wohl einfach lösen lassen sollte:

 

Automatikkonten

MfG
T.Kahl
andreashausmann
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Vielen Dank für die Erstellung des Beitrags @Michael-Renz 

 

Mir stellt sich auch die Frage, wie DATEV die "befristete" Veränderung der MwSt-Sätze programmseitig umsetzt.

 

Bei den Automatikkonten 19% und 7% ist grundsätzlich ja der jeweils aktuell gültige USt-Satz und ermäßigte USt-Satz hinterlegt.

 

Hier wäre es es interessant zu wissen, ob DATEV mit einem Hotfix ab dem 01.07. diese Sätze auf 16%, 5% anpassen kann, sodass sich die Konten nicht ändern und keine vorübergehende Anpassung in allen Schnittstellen vorgenommen werden muss.

 

@Stefanie_Herold können Sie hier schon eine konkrete Aussage machen, ob so eine Änderung möglich wäre? Dann müssten zu mindestens keine individuellen Konten angelegt und die Schnittstelle angepasst werden.

 

Spannend wird es hier sicherlich auch bei Reverse-Charge und den anderen Sachverhalten.

martin65
Meister
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Nachricht 4 von 224
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Ich glaube, die Automatikonten umzuschlüsseln wird nicht so einfach gehen. Beim Verbuchen nach Leistungsdatum funktioniert dies sicher, aber bei EÜR wird es nicht klappen.

 

Endweder gibt es neue Steuerschlüssel, die dann auf dem gleichen Konto verbucht werden können oder es gibt eine Art Verbuchung wie bei den Gesellschafterkonten oder neue Konten müssen angelegt werden oder oder oder.

 

Allerdings gebe ich zu Bedenken, das DATEV ein großes Zeitproblem hat. Bei der bisherigen Geschwindigkeit bei der Umsetzung neuer Funktionen hapert es sowie so schon.

 

Das gleiche Problem haben sicher andere Anbieter von Buchhaltungssoftware auch.

 

Da sage ich nur, an die Regierung gerichtet: "Vielen Dank für die überlegten Gesetzesänderungen. Wir werden Spaß haben."

 

Gruß

 

Martin Heim

chrisocki
Meister
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Nachricht 5 von 224
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@andreashausmann  schrieb:

Vielen Dank für die Erstellung des Beitrags @Michael-Renz 

 

Mir stellt sich auch die Frage, wie DATEV die "befristete" Veränderung der MwSt-Sätze programmseitig umsetzt.

 

Bei den Automatikkonten 19% und 7% ist grundsätzlich ja der jeweils aktuell gültige USt-Satz und ermäßigte USt-Satz hinterlegt.

 

Hier wäre es es interessant zu wissen, ob DATEV mit einem Hotfix ab dem 01.07. diese Sätze auf 16%, 5% anpassen kann, sodass sich die Konten nicht ändern und keine vorübergehende Anpassung in allen Schnittstellen vorgenommen werden muss.

 

Spannend wird es hier sicherlich auch bei Reverse-Charge und den anderen Sachverhalten.


Hallo zusammen,

 

das gab es doch schonmal in "grauer Vorzeit".... War seinerzeit eine lustige Verprobungsarbeit... 

 

Für die "normalen" Vorgänge gibt es im SKR03 doch die Konten 8340-8349. Für die 5% würden dann ggf. die Konten 8240-8249 angelegt und geschlüsselt werden. 

 

Zudem hat DATEV in den Standard-SKR immer wieder Sperrbereiche um solche Sachverhalte aufzufangen.

 

Die angesprochenen Sachverhalte werden mit Sicherheit lustig werden... 

 

Am schlimmsten stelle ich mir die Rechnungsstellung auf der Mandantenseite vor... Das werden wir als Kanzlei aber nur schwer in den Griff bekommen. Super "Ka..." werden dann die Baurechnungen mit 13b etc... 

 

Der Gesetzgeber ist zumindest bemüht die StB-Branche weiterhin zu beschäftigen. Hat doch auch was... Problem: Werden die Mandanten die Mehrarbeit bezahlen? Schon bei den KUG- & Förderfragen ist das "Gemaule" bzgl. der Kanzleirechnungsstellung groß.... ist aber ein anderes Thema.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

chrisocki
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Nachricht 6 von 224
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@andreashausmann  schrieb:

 

Hier wäre es es interessant zu wissen, ob DATEV mit einem Hotfix ab dem 01.07. diese Sätze auf 16%, 5% anpassen kann, sodass sich die Konten nicht ändern und keine vorübergehende Anpassung in allen Schnittstellen vorgenommen werden muss.

 

 


Nachtrag:

Ich persönlich würde es in jedem Fall vermeiden wollen, unterschiedliche Steuersätze auf einem Konto zu fahren. Da kann die Verprobung nur noch auf die Nase fallen. Zumindest die "schnelle" auf Kontensaldenebene. Eine Verprobung auf Einzelbuchungen würde ggf. noch funktionieren. 

 

Das sind aber Dinge, die ich in einer 0815-Buchhaltung dennoch vermeiden wollte...

 

Grüße

Chr.Ockenfels

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 224
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Guten Morgen,

 

was ist denn jetzt eigentlich mit den Gastronomen ?

 

Müssen die jetzt "für im Haus Geschäfte" ab 01.07.2020 nun 16% oder 5% ausweisen ?

 

Diese Regelung aus Berlin ist wieder mal eine von der Sorte an der man erkennen kann, dass die "da oben"

schon ganz lange den Bezug zur Basis verloren haben...

 

Gruß

 

 

 

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 8 von 224
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@coester  schrieb:

Guten Morgen,

 

was ist denn jetzt eigentlich mit den Gastronomen ?

 

Müssen die jetzt "für im Haus Geschäfte" ab 01.07.2020 nun 16% oder 5% ausweisen ?

 

Diese Regelung aus Berlin ist wieder mal eine von der Sorte an der man erkennen kann, dass die "da oben"

schon ganz lange den Bezug zur Basis verloren haben...

 

Gruß

 

 

 


Ich gehe mal davon aus, dass das jetzt nicht gedacht sein kann, dass die Gastronomie hier dumm da stehen wird. Also Speisen 5%, Getränke 16% - meine Vermutung.

Tja. Und gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Ich vermute ja mal, dass die ganze Aktion in Summe die Steuerpflichtigen mehr kosten wird, als was sie bringt.

MfG
T.Kahl
eliansawatzki
Meister
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Nachricht 9 von 224
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Anbei ein Blick in die Historie:

 

Im Jahr 1998 gab es ebenfalls einen unterjährigen Wechsel des normalen Umsatzsteuersatzes:

 

bis 31.03.1998     15% USt

ab 01.04.1998      16% USt

 

Wie wurde der Sachverhalt damals programmseitig gelöst?

 

- Automatikonten haben bis 31.03.1998 15% Steuer berücksichtigt

- ab 01.04.1998 haben Automatikkonten 16% Steuer berücksichtigt

 

Die Kontenbeschriftung beim SKR 04 war zum Beispiel:

1405     Abziehbare Vorsteuer 16%

1406     Abziehbare Vorsteuer 15%

5400     Wareneingang 15/16% Vorsteuer

 

3805     Umsatzsteuer 16%

3806     Umsatzsteuer 15%

4400     Umsatzerlöse 15/16% USt

 

Der korrekte Steuersatz wurde über das Rechnungsdatum (nicht über das Stapeldatum) eingesteuert. Das bedeutet, wurde eine Rechnung in einem Stapel April mit Datum März gebucht, wurde korrekt der für März gültige Steuersatz berücksichtigt. Letzteres galt sowohl bei Steuerschlüsseln als auch bei Automatikkonten.

 

eliansawatzki_0-1591251822842.png

 

 

oschmitt
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Mein Wissen ist, das die Mehrwertsteuersenkung für in Haus Essen von 19% auf 7% kein beschlossenes Gesetz und somit ersteinmal ein bisschen mehr ist als heiße Luft.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-30-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz.html

 

Für Gastronomen bleibt derzeit ab 01.07. das in Haus Essen bei 16% ...

fränzeparuschkevitz
Einsteiger
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Das Gesetz wurde am 28.5.2020 im Bundestag verabschiedet.  

 

Ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen in Gaststätten beschlossen 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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einmalnoch
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Nachricht 12 von 224
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Das ist das kleinere Problem, es wird ja der Regelsteuersatz auf 16% und der ermäßigte auf 5 % verringert. Die Speisen zum sofortigen Verzehr wurden (werden?) in den Katalog der zum ermäßigten Steuersatz aufgenommen, der Gesetzgeber hat da wenig Arbeit.

 

Jetzt kommt die Umsetzung, rechtlich wie praktisch. Die Automatikonten sind das kleinste Problem, das bekommt DATEV relativ schnell in den Griff, also zunächst die Konten, dann die Zuordnungen zu UStVA und Erklärung.

 

Viel entscheidender werden werden die rechtlichen Beurteilungen beim Thema Anzahlungen ausfallen. An dieser Stelle sind wir direkt betroffen, hoffentlich kann unsere EO mit den Vorschüssen damit umgehen, erst 19%, dann 16% und am Ende die Abrechnung mit 19%, die Gebühr für die Buchführung ist eine Jahresbegühr und der Dezember wird 2021 fertig gestellt. In der Vergangenheit war nur eine dauerhafte Änderung technisch zu berücksichtigen.

 

Da werden noch ganz viele Aspekte auf uns zukommen die nicht unbedingt mit DATEV zu tun haben, die Mandanten haben ja auch Systeme zu Rechnungsschreibung und viele Fragen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
cro
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Nachricht 13 von 224
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Am 28.05. wurden ja für die Gastro-Speisen 7% f. ein Jahr ab 01.07.20 von der Politik beschlossen. Bleibt es dabei? Gilt das dann f. ein Jahr mit 5%? Oje....

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andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 14 von 224
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Ja, das stimmt die Verprobung würde in diesem Fall erschwert. Wobei hier auch die Konten nach Monatsbereichen gefiltert werden können.

Die Änderung bleibt ja leider nur für 6 Monate (sonst würde sich die Umstellung ja noch lohnen 😉

 

Aber bei der schnellen Verprobung wird mitunter auch nur verprobt, ob das Programm korrekt funktioniert 🙂

Eine richtige Verprobung kann eigentlich nur mit den Salden aus dem Vorsystem (bei IST-Versteuerern auch über die Einzahlungen) erfolgen.

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einmalnoch
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Nachricht 15 von 224
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@fränzeparuschkevitz  schrieb:

Das Gesetz wurde am 28.5.2020 im Bundestag verabschiedet.  

 

Ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen in Gaststätten beschlossen 


Und der Bundesrat wird sich am 5.06.2020 damit befassen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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bodensee
Experte
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Nachricht 16 von 224
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Da ich ja nun nicht mehr zu den ganz taufrischen STB gehöre, das hatten wir alles schon mehrfach. 

 

Es wird neue Automatikkonten und neue Steuerschlüssel geben. 

 

Probleme die in der Vergangenheit aufgetaucht sind waren steht das Problem der AZ  ( die ersten natürlich vor dem 1.7. gestellt mit 19% Schlussrechnung wenn es gut läuft vor dem 31.12., aber  geht im Bau locker Schlussrechnung nach dem 31.12. also wieder mit 19% , was ist mit den AZ dazwischen. Gibt es Teilbauabnahmen usw. 

 

Dto. 13 b Fälle usw. 

 

Und auch bei EÜR wird es Probleme geben 

 

Und Rg. mit falschem Vorsteuerausweis. 

 

@Michael-Renz  ein Analaysetool wird nicht helfen, weil es wie immer im Steuerrecht ist jeder aber wirklich jeder Fall ist anders und da wird a) die Zeit nicht reichen, wenn Sie glück haben gibt es eine entsprechend neue Ust Expertise. Dann müssen wir schon selbst ran, aber auch das ist nichts neues. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
t-kress
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Nachricht 17 von 224
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Also mir graut auch schon davor und ein Kaufanreiz wird dadurch bestimmt nicht gesetzt:

 

1. Der Einzelhändler wird bestimmt nicht alle Artikel umetikettieren, nur weil die USt gesenkt wird. Beim Endkunden kommt das daher gar nicht an.

2. Was ist mit Dauerverträgen (z.B. Miete/Pacht für betriebliche Räume mit Option zur USt)?

3. Was ist bei längerem Leistungszeitraum maßgeblich? Müssen wir womöglich Rechnungen (z.B. für Buchhaltung/Löhne) in 19% und 17% aufteilen?

 

=> Das ist nur AB-Maßnahme für uns und die Unternehmer, aber beim Endkunden kommt am Ende Nichts an!

deusex
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Nachricht 18 von 224
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Als ich gestern Nacht noch die Pressemitteilung anschaute, fiel ich fast aus dem Bett. Mir wurde schwindelig und an Schlaf war fast nicht mehr zu denken.

Ich weiß auch nicht, ob ich da übersensibel reagiert habe und die Kollegen dies entspannter sehen.

 

Die letzte unterjährige Änderung des Umsatzsteuersatzes von 15 auf 16% sitzt mir jetzt noch im Gedächtnis fest und jetzt haben wir eine Situation, dass beide Sätze unterjährig geändert werden.

 

Einige der Problemfelder und Wirkungen wurden hier bereits genannt und ich denke, auf der Seite von "Rechnungswesen" lässt sich m.E. noch relativ überschaubar lösen, in dem man für den Übergangszeitraum, die im Kontenrahmen reservierten oder gesperrten  Konten nutzt/freischält.

 

Die "Eingabe" der Buchführung bzw. die Erstellung in der Kanzlei ist eher unproblematisch. 

 

Soll-Ist-Versteuerung, Dauerrechnungen, Miet- oder Leasingverträge, USt-Voranmeldung um nur wenige Stichworte zu nennen, sind mit massivstem Verwaltungsaufwand anzupassen.

 

Nun haben wir mehrere Mandanten, die uns die Datensätze aus Warenwirtschaft- oder EDV-Kassensystemen für die Buchführung überlassen.

 

Ich hatte heute bereits einen Anruf eines Mandanten mit online-shop, der mehrere tausend Transaktionen im Monat abwickeln muss und bezüglich seiner EDV sehr affin ist. Er meinte, dass dies so schlicht (für ihn) einfach nicht umsetzbar ist.

Auch unsere Gastronomen, die bereits Ihre Artikelgruppen auf verschiedenen Konten verbuchen lassen, stehen hier vor einem massiven Problem.

 

Im Handel müssen nun ALLE Kassen umprogrammiert werden !!!

 

Geben Handel/Dienstleistung eigentlich die MWSt-Kürzung an die Verbraucher weiter. Glaubt allen Ernstes jemand ein Gastronom lässt neue Karten drucken, die 2% bzw. 3% niedrigere Preise ausweisen (ein Viertel Rotwein kostet dann statt 5,50 € nur noch  5,36 € !?) und in einem halben Jahr später wieder rauf. 

Wie sieht die Umstellung bei Händler- oder gar Supermarktketten aus ?

 

Es steht m.E. außer Frage, dass im Beispiel Gastro die Preise gesenkt werden, um dem Unternehmer einfach mehr netto vom brutto zu lassen, aber der Konsumanreiz ist davon nicht tangiert.

 

Ich bezweifle generell, dass die Senkung der Sätze überhaupt in einer Branche zu Preissenkungen führt. Die Annahme ist doch grotesk.

 

Nun könnte man meinen, die Kassenaufsteller-Mafia hat dies beschlossen, aber ich denke einfach, man hat in Berlin nun zwei Tage darüber debattiert, WAS den wirken könnte, ohne die Folgewirkungen in der Umsetzung in Betracht zu ziehen.

 

Tolle Idee, wenn die Digitalisierung nicht wäre !

 

Gut gemeint, ist eben selten auch gut gemacht. Hier zeigt sich m.E. leider wieder einmal die "Hemdsärmeligkeit" unserer Volksvertreter. Hier werden flächendeckend Probleme verursacht, die möglicherweise mehr Schaden als Nutzen bringen.

 

Für mich ist das Ganze eine "Verschlimmbesserung".

 

... ach so: Am 01.07.2020 soll der Zauber losgehen. Genau mein Humor. Dann muss man sich zumindest nicht mehr den Kopf bezüglich des Urlaubes zerbrechen...

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Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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Nachricht 19 von 224
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Die Frage die sich stellt, werden die Kontenpläne .pdf rechtzeitig fertig bzw abrufbar

mit den neuen Steuerschlüsseln z.B. für SKR 03 und temporären Zusatzkonten?

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bodensee
Experte
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Nachricht 20 von 224
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Nun ja die AB Maßnahme für uns - sicherlich

Für die Entwickler sicherlich

Für die Kassenaufsteller sicherlich

 

Für die Mandanten das wird sich zeigen müssen

 

Ob es tatsächlich Kaufanreize setzt, heute Spekulation ab dem 1.7. werden wir es ziemlich schnell erfahren. 

 

@deusex , deswegen habe ich keine schlaflosen Nächte. Auch hier in der Ruhe liegt die Kraft , nicht übereilen und überstürzen. Und auch der Urlaub wird kommen und genommen werden. 

Aber klar nach Corona ist vor der Umsatzsteuerumstellung der Teufel steckt hier wie immer im Detail und das ein oder andere wird vergessen werden und wir sind dann wieder gefordert dies zu heilen. 

 

 

 

Nur so nebenbei vermutlich gibt es ja noch UStVA die tatsächlich noch analog stattfinden. Neue Formulare dürften entwickelt werden. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
ninano
Beginner
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Ein liebes Hallo in die Runde,

 

gibt es seitens der DATEV (ASP-Kund)e schon eine Info, ob die USt im Rechnungsschreibungsprogramm automatisch umgestellt wird?? oder ob wir eine manuelle Umstellung vornehmen müssen.

 

 

coester
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

von DATEV gibt es noch keinerlei Informationen zur Änderung der USt-Sätze egal in welchem Programm.

Finde ich aber auch zur jetzigen Zeit verständlich...

 

Gruß

 

martinkolberg
Meister
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

wir arbeiten an einer Lösung in den DATEV-Programmen und melden uns, sobald es dazu Infos gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

andreashofmeister
Allwissender
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@Katharina_Schoenweiss 

 

Danke für Ihre Mitteilung!

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renek
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@cro  schrieb:

Am 28.05. wurden ja für die Gastro-Speisen 7% f. ein Jahr ab 01.07.20 von der Politik beschlossen. Bleibt es dabei? Gilt das dann f. ein Jahr mit 5%? Oje....


Naja,

 

1. schreibt der Gesetzgeber ja ausdrücklich auch "ermäßigter Steuersatz". Das bedeutet im Umkehrschluss, dass immer der dann gültige zu nehmen ist

 

2. Gastronomen haben ein ganz anderes Problem:

  01.07.-31.12.2020    5% auf Speisen (im und außer Haus), 16% auf Getränke

  01.01.-30.06.2021    7% auf Speisen (im und außer Haus), 19% auf Getränke

  01.07.2021-             19% auf Getränke, sowie Speisen im Haus, 7% auf Speisen außer Haus

 

Insofern also tolles Kuddelmuddel.

 

Für die Verbraucher ändert sich gar nichts! Da hat die Bundesregierung besseren Wissens wieder nicht mit dem Unternehmer gerechnet. Denn die Preise am Endverbraucher werden sich größtenteils nicht ändern...

Wie das Datev lösen wird ist mir tatsächlich egal. Wir werden für diesen Zeitraum auf Ausweichkonten ohne Automatik umsteigen.

Im Übrigen: Lustig wird es mit den Rechnungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb und Rücklieferungen die darauf beruhen und dadurch bedingt erst in 2021 zustande kommen. 😉

grandfunck
Fachmann
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Moin,

 

gestern abend bin ich fast vom Hocker gefallen als ich die Aussagen von O. "Wumms" Scholz bei ntv lebendig verfolgt habe. Die Steuersenkungen sollen ja den Menschen zu gute kommen, nicht dass die Unternehmer sich das Geld einstecken... Gastro, Einzelhandel etc., da kann man einfach nicht (wirtschaftlich) alle Preise ändern. Bei einem neuen PKW sind 3 % Steuerrabatt auch nicht die Welt, bei betrieblichem Kauf meist ohnehin nicht.

 

Böse formuliert: Es mußte etwas heraus kommen aus 21 Stunden Sitzung, wer den Aufwand hat ist doch egal. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, da war doch auch bei der Soforthilfe etwas ;-).

 

Es gibt - für lächerliche 6 Monate - eine gewisse Erleichterung, wie sieht es denn bei schon abgeschlossenen Verträgen aus, alles zurückrechnen. Mietverwaltung, toll neue Dauerrechnungen. Abstimmungen bei der Fibu, reichlich Mehraufwand. Programmieren sollte wohl möglich sein, wird aber jeder (selbst buchende Mandanten incl. Vertreter in der Ferienzeit) alles richtig anwenden (können), kommt es dann zu Diskussionen oder mehr wegen falschem USt-Ausweis? Prüfer sind später sicher viel schlauer.

 

Der bürokratische Aufwand wird zu einem großen Teil auf unseren Beruf abgewälzt, die Prüfung der Vorsteuer wird intensiviert ... Aber wir haben Corona ja schon halbwegs überstanden, können uns neuen Aufgaben widmen, wegen Umsatzrückgängen bringt die Buchhaltung ja ohnehin weniger Aufwand. Dazu sind wir ja hier und da systemrelevant, das ist doch toll, also statt Urlaubsplanung frisch an die Informationsarbeit.

 

Immer an den richtigen Wumms denken, dann läuft es fast wie von selbst!

 

btw.: Ich habe noch gar nichts von staatlichen Hilfen für unseren Berufszweig gehört. Als systemrelevanter Umsetzer der Ideen der Geldregner aus Berlin, auch als Informierer meiner Mandanten, der dazu  noch das Vergnügen hat wegen Umsatzrückgängen grundsätzlich weniger Gebühren zu erhalten, was ja ein guter Ausgleich für den Mehraufwand wegen solch (a. m. S. unsinniger) Aktion ist.

 

Hurra, wir arbeiten noch (Ferien/Urlaub brauchen wir nicht)! Schön, aber nur mein Träumchen, wäre es ja, wenn Gesetze mal schnell und eindeutig und nachvollziehbar und zielgerecht gemacht werden würden und weniger aus Aktionismus.

 

Aber ich rege mich - auch wenn es vielleicht anders zu lesen sein mag - nicht wirklich mehr auf, es ist ja nichts wirklcih Neues.

 

Kopf hoch und mit der Hilfe von DATEV durch und bis zur nächsten Überraschung: bleibt alle gesund!

 

WF

Hanne-14542
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Ein Erlöskonto mit 16% (SKR 03: 8340) gibt es bereits, da wir ja schon mal 16 % hatten. Bei Ratenzahlungen, die noch heute laufen und die Leistung damals erbracht wurde, ist es ja noch anzuwenden.

Spannend sind dann auch die Warenkonten usw.

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martinkolberg
Meister
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Nachricht 29 von 224
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Eine wirksame staatliche Hilfe wären einfache namentliche Essensgutscheine an die Bevölkerung, die binnen kurzer Zeit in Restaurants freier Wahl gegen Ware einzulösen sind.
Für den Wirt analog abzurechnen, wie die Rezepte bei Apotheken...

olafbietz
Meister
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Nachricht 30 von 224
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@grandfunck  schrieb:

... auch als Informierer meiner Mandanten...


@Katharina_Schoenweiss 

 

Es wäre schön, wenn DATEV auch bei den Mandanten-Infos kurzfristig etwas zu den temporären Umsatzsteueränderungen und deren Folgen herausbringen könnte. Gerne auch mit den ganzen Abgrenzungsfällen und Besonderheiten (Anzahlungen, Dauerrechnungen, Abweichung Leistung im 19%-Zeitraum, Zahlung im 16%-Zeitraum, usw.). Dann braucht sich nicht jeder Berater einzeln die Finger wundzutippen.

 

Vielen Dank!

 

223
letzte Antwort am 08.07.2020 08:01:09 von martin65
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